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Lohnpfändung
LohnpfändungWill jemand eine Lohnpfändung veranlassen, muss er zunächst einen Vollstreckungsbescheid einholen.
Will jemand eine Lohnpfändung veranlassen, muss er zunächst einen Vollstreckungsbescheid einholen. Wenn er Ihren Auftraggeber kennen, kann er die Bezahlung der Forderungen unmittelbar vom Auftraggeber (dem so genannten Drittschuldner) verlangen. Wenn die Lohnpfändung erfolgt, kann nur der anrechenbare Teil Ihres Verdienstes verpfändet werden. Auf jeden Falle haben Sie auch nach der Lohnpfändung noch genug zum Auskommen.
Die Pfändung und Verteilung erfolgt durch Ihren Vorgesetzten. Vor allem in kleinen Betrieben haben die Unternehmer wenig mit Pfändungen zu tun und sind daher mit den Kalkulationen und der Verarbeitung nicht bestens bekannt. Deshalb ist es empfehlenswert, die Ermittlung des Pfändbarkeitsgrades zu überprüfen.
Bei einer Lohnpfändung befürchten viele Debitoren, dass sie von ihrem Auftraggeber entlassen werden. Eine Lohnpfändung ist jedoch prinzipiell kein Kündigungsgrund. Manche Unternehmer sind natürlich nicht glücklich, weil sie mehr arbeiten und mehr Eigenverantwortung durch die Beschlagnahme haben, aber wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber reden und die Lage erläutern, verstehen die meisten von ihnen.
Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient" Richtlinie
Eine Lohnpfändung ist kein Grund zur Entlassung. Lohnpfändung ist eine Form der Abschottung und wird in der ZPO rechtlich verankert. Besitzt ein Kreditgeber einen Vollstreckungstitel, z.B. ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungstitel, kann er sein Vermögen unmittelbar vom Auftraggeber seines Zahlungspflichtigen mit gerichtlicher Unterstützung erhalten. Staatsgläubiger wie das Steueramt haben es leichter, hier reicht eine Entscheidung.
Diese Schutzwirkung gilt jedoch nicht von selbst, sondern muss von Ihnen beim zuständigen Richter oder dem Staatsgläubiger geltend gemacht werden (§ 850 i ZPO). Prinzipiell können mehrere Kreditgeber Löhne und Gehälter verpfänden, aber immer nach dem Prinzip: "Wer zuerst kommt, muss zuerst mahlen".
Das bedeutet, dass der Pfandgläubiger, dessen Beschlagnahme zuerst erfolgt, den gesamten Pfändungsanteil erlangt. Nur wenn der erste Zahlungsempfänger vollständig beglichen ist, wird dem nächsten Zahlungsempfänger der volle pfändbare Teilbetrag erstattet. Wie alle anderen Kreditgeber muss ein Unterhaltsberechtigte warten, bis die zuvor vom Auftraggeber erhaltenen Pfandrechte erfüllt sind. Zusätzlich zur Zwangspfändung gibt es eine weitere Art, auf den Schuldnerlohn zuzugreifen: die Abtretung von Löhnen.
Dies ist eine Vertragsvereinbarung, in der sich in der Regel am Anfang einer Geschäftsverbindung die Kreditgeber selbst unterzeichnen ließen, dass Sie Ihre pfändbare Lohnforderung an den Kreditgeber abtritt und unter welchen Voraussetzungen der Kreditgeber die Zession in Anspruch nehmen darf. Tritt die festgelegte Lage ein, muss der Kreditgeber den Arbeitsvertrag nur dem Auftraggeber präsentieren und bekommt den Pfändungsanteil Ihres Einkünften.
Im Gegensatz zur Lohnpfändung wird bei der Festlegung der Abfolge jedoch das Vertragsdatum und nicht der Übergabezeitpunkt des Dokuments an den Auftraggeber berücksichtigt. Der zu zahlende Betrag wird wie bei der Verpfändung berechnet. Der Auftraggeber kann solche Aufträge vertragsgemäß von der Leistungserbringung ausnehmen.
Wie verfahren, wenn eine Lohnpfändung bevorsteht? Informiere deinen Auftraggeber. Selbst wenn es Ihnen unangenehm ist, Ihrem Auftraggeber Ihre Geldsorgen einzugestehen: Wenn möglich, ist es ratsam, den Auftraggeber vorher zu warnen, damit er sich darauf einrichten kann. Nach Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungsauftrags muss der Unternehmer den Pfändungsanteil des Entgelts berechnen und an den Zahlungsempfänger abführen.
Falls Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, die sich daraus nicht (eindeutig) ergeben, informieren Sie Ihren Auftraggeber. Ihr Betriebsrat kann Ihnen auch weiterhelfen. Ein Pfändungsgrund ist kein Grund zur Kündigung. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Zwangspfändung in der Regel kein Auflösungsgrund. Sie sollten Ihrem Unternehmen jedoch mitteilen, dass Sie weiterarbeiten wollen und bereit sind, sich dem Risiko zu stellen. 2.
Bezahlen Sie nicht weiter an andere Kreditgeber. Die Pfändung ist nach dem Pfändungsbetrag das sogenannte Pfändungsminimum.