Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Entgeltumwandlung
aufgeschobene VergütungStark>Nicht so einfach!
Bei immer mehr Arbeitnehmern reicht die staatliche Altersrente allein nicht mehr aus, um im hohen Lebensalter ausreichend zu leben. Es ist eine weitere Vorsorge erforderlich. Das fondsfinanzierte System der betrieblichen Vorsorge (BAV) ist baulich eine vernünftige Erweiterung der überwiegend Umlagefinanzierung. Ob sich die Entgeltumwandlung rechnet, ist keine Frage des Sparens oder des Verbrauchs, denn das Vorsorgesparen ist für nahezu alle Mitarbeiter vonnöten.
Es heißt vielmehr: Was ist billiger, eine betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung oder eine Privatpension? Seit Jahren wird in den Massenmedien darüber berichtet, dass sich eine Entgeltumwandlung nicht lohnt. Das Hauptargument: Die Entgeltumwandlung reduziert das beitragspflichtige Entgelt und damit die gesetzliche Pensionsversicherung (GRV). Schliesslich wird das neue Recht nicht nur die betriebliche Altersversorgung, sondern auch die Entgeltumwandlung weiter fördern.
Ungeachtet dessen, ob zum Beispiel in einem Kollektivvertrag ein Modell für Optionen festgelegt wird oder die neue rein beitragsorientierte Zusage auch für die Entgeltumwandlung offen ist, sind die Mitarbeiter zuversichtlich, dass diese besser funktionieren als eine Privatvorsorge. Bei dieser Gelegenheit haben wir die Vor- und Nachteile einer Deferred Compensation gegenüber der betrieblichen Altersversorgung näher beleuchtet.
Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung vermindert die Entgeltumwandlung das Bruttoverdienstniveau, so dass in gleicher Höhe ein erhöhter Betrag in die Betriebsrente einfließen kann. Bei den Rentnern geht es bergauf: So muss die Privatvorsorge über eine Versicherungsgesellschaft nur noch mit dem Einkommen besteuert werden, während die Betriebsrenten zu 100 % besteuert werden.
Entgeltumwandlung senkt die Beitragszahlungen zur obligatorischen Altersversorgung. Hierdurch wird auch die später zu zahlende Altersrente gekürzt. Es gab bis zur Einführung des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung Situationen, in denen die persönliche Altersversorgung für den Mitarbeiter vorteilhafter war als die der Betriebsrenten. Seit 2018 werden die Ausweise umgestellt: Künftig muss der Dienstgeber bis zu einem Betrag von 15 Prozentpunkten der Entgeltumwandlung eigene Ersparnisse an den Rentenversicherungsträger weitergeben.
Künftig rechnen wir mit einem Jahresgehaltstrend von zwei Prozentpunkten. Der Jahresfehlbetrag der Entgeltumwandlung beläuft sich auf 1.200 EUR, wobei die Entwicklung des Jahresverlaufs auch hier zweiprozentig ist. Bei privater Altersversorgung ist der eingezahlte Betrag so hoch wie die Verringerung des Jahresüberschusses bei der Entgeltumwandlung. Bei beiden Ausprägungen, bei denen sich der Mitarbeiter für eine Betriebs- oder Privatvorsorge entschieden hat, hat er das selbe verfügbares Einkommen (nach Altersvorsorge).
Wir berechnen nun die gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten für jede dieser drei Personengruppen in zwei Ausführungen. Bei der Altersversorgung selbst rechnen wir mit vier Modellen: Es gibt zwei Arten von Versicherungsprodukten, zum einen auf der Grundlage der Garantiewerte und zum anderen auf der Grundlage der Prognosewerte, und zwei Fondprodukte, bei denen wir von einer Fondsrendite von zwei und fünf Prozentpunkten pro Jahr ausgehen.
In allen Vergleiche ist zu beachten, dass die Preise für Privatprodukte größer sind als für Unternehmenslösungen. Beispielsweise erwarten wir, dass die Sozialleistungen in der versicherungstechnischen betrieblichen Altersversorgung aufgrund der besseren Rahmenbedingungen im Konzern um 2,5 Prozentpunkte steigen werden. Für fondsbasierte Fondslösungen gehen wir von jährlichen Aufwendungen in Höhe von 0,75 Prozentpunkten der Investitionssumme für die berufliche Vorsorge und 1,5 Prozentpunkten für Privatanlagen aus.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung tragen wir dem Umstand Rechnung, dass die Entgeltumwandlung um den Arbeitgeberzuschlag von 15 Prozentpunkten zunimmt. Unter der Annahme der Steuerkategorie 1 ergibt sich bei der betrieblichen Altersversorgung in allen berücksichtigten Bereichen ein höheres Reineinkommen als bei der privaten Altersversorgung. Daher ist es in allen hier beschriebenen FÃ?llen ratsam, in die berufliche statt in die privatwirtschaftliche Vorsorge der Klasse 1 zu investieren. 7.
So haben wir für die Lohnsteuerbewertung angenommen, dass die Mitarbeiter keine betrieblich finanzierte und auch keine privatwirtschaftliche Pensionskasse haben. Dabei wird neben der obligatorischen Pensionsversicherung nur die zusätzlich aufgeschobene Vergütung berücksichtigt. Die Hauptursache ist die gleiche: Je niedriger die später fällige Pension, umso niedriger ist der steuerliche Nachteil für die Betriebsrenten. In der Summe ist die Betriebsrente jedoch weiter vorn.
Erfahrungsgemäß wird eine Kapitalauszahlung eindeutig vorgezogen (über 80 Prozent), insbesondere bei geringeren Pensionen. Bei einer Gegenüberstellung von Pension und Vermögen hängt der Vorteil natürlich von der individuellen Lebensdauer ab. Für Versicherungsprodukte wird eine weitere Erhöhung der Lebensdauer um knapp 100 Jahre sehr zurückhaltend angenommen. Sollte der Mitarbeiter dieses segensreiche Lebensalter nicht erreicht haben, ist die Kapitalauszahlung aus seiner Perspektive sinnvoll.
Die betriebliche Altersversorgung schneidet auch bei der Kapitalwahl gut ab. In diesem Fall werden die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber der Eigenvorsorge durch die geringere Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen, d.h. einen potentiell niedrigeren Arbeitgeberbeitrag von mehr als 15 Prozentpunkten, der durch keinen Vorsorgevorteil ausgeglichen wird, mindert. Die Entgeltumwandlung ist nahezu immer die beste Lösung!
Mit dem Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozentpunkten zur Entgeltumwandlung stellt sich die Entscheidung, ob sich die betriebliche Altersversorgung lohnt: Ja, Entgeltumwandlung ist lohnenswert! Von einer Investition in die betriebliche Altersversorgung können nur diejenigen profitieren, die über ein gutes Gehalt verfügen oder zum Beispiel bereits über eine hoch dotierte betriebliche Altersversorgung verfügen. Doch wer zur Absicherung seines Altersniveaus eine weitere Altersversorgung benötigt, ist mit der betrieblichen Altersversorgung in der Regel gut versorgt.