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Private Schulden Einklagen
Klagen wegen privater SchuldenSue in Schulden (allgemeine Themen)
Vielen Dank für Ihre Bitte, die ich wie folgt beantworten werde: Erstens: Nach Ihrer Beschreibung sind die von Ihnen ausgeliehenen Mittel ein Anleihen. Vorraussetzung für die Laufzeit des Kredits gemäß 488 Abs. 3 BGB ist in diesem Falle zunächst, dass Sie das Kreditverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate auflösen.
Wird die Tilgung weiter abgelehnt, ist es letztendlich ausschlaggebend, in welchem Umfang Sie nachweisen können, dass es sich um ein Kredit handelt. Dabei wäre es z.B. sinnvoll, wenn der Zweck der Übertragungen darauf hindeuten würde, dass es sich um Kredite handelt. Vor allem bei Privatkrediten zwischen Freund Innen und Außen ohne schriftliche Bestätigung gibt es immer das Dilemma, dass die Gegenpartei vorgibt, das Bargeld sei nicht ausgeliehen, sondern mitgeschenkt.
Sie als derjenige, der Forderungen stellt, aber vor allem die Beweispflicht für einen Kredit. Auch das ist nach Gerichtsurteilen eine Entlastung, da die Gegenpartei bereits erklären muss, warum sie glaubt, das Kapital beizubehalten. Aber wenn sie es glaubhaft schafft, haben Sie oft ein kleines Dilemma.
Es ist daher notwendig, im Voraus zu überprüfen, welche Hinweise man für die Existenz eines Kredits hat oder noch einholen kann. Dazu zählt auch die Fragestellung, ob es sich bei den gezahlten Beträgen um ein Geschenk handelt oder nicht. Wenn die Beweise schwierig sind, sollten Sie bedenken, welche Formulierungen Sie verwenden können, um die andere Partei zur Bestätigung eines Kredits zu bewegen.
Möglicherweise gibt es die Gefahr, dass ein solches Anschreiben von einem Dritten abgegeben wird, der als Zeugen auftreten kann, wenn die Reaktionen auf das Anschreiben zeigen, dass auch dort ein Kredit angenommen wird. In der Story mit dem Mobilfunkvertrag habe ich Sie so interpretiert, dass die Gegenpartei die Rate für ca. 1 Jahr ausbezahlt hat.
Sollte die Annahme des Mobiltelefons durch die Gegenpartei unbestritten sein, gibt es viele Anzeichen für eine Einigung, dass die Gegenpartei die entsprechende Gegenleistung erbringt. Allerdings müssen die exakten Gegebenheiten geprüft werden, um festzustellen, ob die Beweise ausreichen, um die Leistungen einfordern zu können.
So lange man von einer Vertragsgrundlage annimmt, dass die andere Seite das Mobiltelefon erhält und die Raten dafür bezahlt, seh ich zunächst nur einen Zahlungsanspruch, aber nicht auf die Veröffentlichung des Mobiltelefons, wodurch man hier natürlich darüber nachdenken kann, ob die Lieferung des Mobiltelefons von der regulären Kostenübernahme abhängt.
Aus diesen Erwägungen erachte ich eine Beschwerde nicht als zweckmäßig, da ich das Vorgehen der anderen Partei vorerst nicht für kriminell erachte. Die Gegenpartei hätte bei Betrügereien von vornherein beabsichtigen müssen, die vereinbarte Zahlung nicht zu erbringen (die ursprünglich getätigten Einzahlungen sprachen dagegen), und die beschriebenen Tatsachen reichen wahrscheinlich auch nicht für eine Veruntreuung aus.
Beweismittel zum Nachweis (und ggf. zur Kündigung des Darlehens) der vertraglichen Vereinbarungen einholen. Dann sollten Sie erwägen, die Gegenpartei zur Bezahlung zu bitten.