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Direktversicherung Sozialversicherungspflicht
Erstversicherung Obligatorische SozialversicherungB.
Der Pauschalbetrag der Direktversicherung nach dem AltEinkG: Fragestellungen und.... - Hennegau M-Meißner
Seit Jahrzehnten war die kapitalgedeckte Direktversicherung das erfolgreiche Modell für die berufliche Vorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen. Der Band stellt die komplexe Übergangslösung für "Altfälle", die daraus resultierenden Fragestellungen und den Stand der Beantwortung dar. Der Unterschied zwischen alten und neuen Verträgen einschließlich Novationsfällen, die Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, besondere Merkmale der Trennung zwischen alten und neuen Zusagen, die sogenannte Waiver-Erklärung, die Reproduktionsverordnung alt/neu, die durchschnittl.
Die Präsentation wird durch praxisnahe Prüflisten, einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog, Dokumentvorschläge, Auszüge aus Gesetzen etc. abgerundet.
Sozialversicherungen; Pflichtsozialversicherungen für Beiträge zur Direktversicherung
Die SG Berlin hat beschlossen, dass die in 40b StG geregelte durchschnittliche Berechnung, die eine pauschale Besteuerung der Direktversicherungsbeiträge von bis zu 4.200 DEM pro Mitarbeiter und Jahr vorsieht, im Sozialversicherungsgesetz nicht anwendbar ist. Stattdessen wird ein personenbezogener Ansatz verfolgt, so daß trotz der zulässigen pauschalen Lohnsteuer ein Beitrag von mehr als 3.408 DEM pro Jahr (ab dem 1. Januar 1996) sozialversicherungspflichtig ist.
Sozialversicherungspflichtiger Zusatzbetrag (Altersvorsorge, Direktversicherung)
Leider scheint es, dass der Arbeitgeberberater, der normalerweise für solche Ratschläge und für solche Anfragen verantwortlich ist, nicht in der Lage ist, dies zu tun: Die nach § 3 Nr. 63 StG gezahlten Abgaben sind nicht sozialversicherungspflichtig, sofern sie 4 Prozent des BBG im GRV nicht überschreiten. Für Beitragszahlungen, die diese Obergrenze überschreiten, fallen jedoch Sozialversicherungsbeiträge an.
Steuersparen und Altersvorsorge für Existenzgründer - ein Kurzüberblick
Gleichzeitig bieten sie den Mitarbeitern aber auch die Chance, Steuerersparnisse zu erzielen und ihre Altersvorsorge auszubauen. Für Existenzgründer besonders geeignet sind die Direktversicherung und die sogenannte Grundrente oder Rürup-Rente. Die Direktversicherung ist Teil der " Betriebsrente ", die von allen Mitarbeitern mitfinanziert wird.
Möglich sind bis zu 370 EUR pro Monat - Sie können aber auch eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2010 und die monatlichen Beitragszahlungen ab Jänner 2011 einfordern. Die Maximalausgaben von 370 EUR pro Monat sind von der Sozialversicherung ausgenommen (wenn man überhaupt sozialversichert ist) und die weiteren 150 EUR sind sozialversichert, wenn der Mitarbeiter die Ausgaben übernimmt (sog. Deferred Compensation).
Die Direktversicherungsbeiträge sind vollständig abgabenfrei - ein Argument, warum der Versicherer die Höchstgrenze von 370 EUR pro Kalendermonat oder den dazugehörigen Jahresbetrag vorgibt. Besonders für Existenzgründer und Unternehmer ist es interessant, dass auch geschäftsführende Gesellschafter von GmbHs und AGs - auch wenn sie nicht der Sozialversicherung unterliegen - von den Vorteilen der Direktversicherung profitieren können.
Eine Direktversicherung muss in eine Pensionsversicherung investiert werden, die jedoch die Auszahlung des Kapitals in einer einzigen Höhe bei Pensionierung vorsieht; die Rentenversicherungsleistungen sind zu versteuern und gegebenenfalls auch beitragspflichtig. Möglich sind sowohl eine klassische Pensionsversicherung als auch eine fondsgebundene Versicherung; von Interesse sind auch solche mit mehreren Lebensversicherern, die zusammen einen sogenannten Konsortiumsvertrag abschließen, da die Ertragsstabilität nach bisheriger (langjähriger) Erfahrung größer ist als bei Einzelversicherern.
Im Falle einer Grundrente oder Rürup-Rente - ganz ohne Unternehmen - können bis zu EUR 20000 pro Jahr (als Ehegatten zusammen versteuert, ja bis zu EUR 40000 pro Jahr) für Beiträge ausgegeben werden, davon werden im Jahr 2010 70 vom Steuerabzug abgezogen, im Falle von Auslagen im Jahr 2011 gar 72-prozentig.
Im Falle einer Grundrente ist eine nicht kapitalisierbare Lebensrente mitversichert. Abhängig vom Rentenjahr ist die später bezogene Altersrente pro rata temporis zu versteuern; ab dem Rentenjahr 2040 ist die Altersrente zu 100% zu versteuern. Für die Grundrente, die nach dem ehemaligen Regierungsberater auch Rürup-Pension heißt, sind auch eine klassische Pensionsversicherung und eine anteilgebundene Variante möglich.
Bei einer Direktversicherung und einer Grundrente kann eine Beitragsfreiheit bei Erwerbsunfähigkeit versichert werden; darüber hinaus ist auch eine Altersrente bei Erwerbsunfähigkeit möglich. Wie hoch der Beitragssatz für eine Berufsunfähigkeitspension ist, hängt sehr von der Berufsausübung ab; ein Zimmermann muss zum Beispiel mit etwa dem Fünffachen des monatlichen Beitrages eines Anwalts für die selbe Pension kalkulieren.
Es sollten die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers genutzt werden.