Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Bausparvertrag mit Hohen Zinsen
Hochverzinslicher BausparvertragBundesgerichtshof für Bausparverträge: Ist der Disput um die hohen Zinsen der Bausparkasse beendet?
Viele Bausparkunden haben seit 2015 ungewollte Briefe erhalten: Ein älterer Bausparvertrag, der nach heutigen Maßstäben außergewöhnlich hochverzinslich ist, wird von Ihrem Kreditinstitut gekündigt. Bauherren mit alten Verträgen wollen ihr Vermögen so lange wie möglich bei den Wohnungsbaugesellschaften belassen, weil sie dort gute Zinsen verdienen. Dreiprozentige Zinsen und mehr pro Jahr sind keine Seltenheit.
Die hohen Zinsen hingegen sind für die Sparkassen ein finanzielles Gegengewicht. Viele Institutionen haben deshalb schon einmal probiert, mehrere hunderttausend Kundinnen und Kunden aus den alten Verträgen zu verdrängen und zu entlassen. Dabei handelt es sich um einen Bausparvertrag, den zwei Damen mit der Bauparkasse Wüstenrot haben. Eine der beiden hatte 1978 einen Arbeitsvertrag mit einer Sparsumme von DM 40000 unterschrieben.
Der Bausparvertrag stand 1993 zur Vergabe bereit. D. h., die Dame könnte einen Kredit aufgenommen haben. Ohne den Kredit aufzunehmen, hat sie die Zahlung eingestellt und den Auftrag aufrechterhalten. Wüstenrot beendete den Auftrag zu Beginn des Jahres 2015. Zwei der anderen Frauen wurden ebenfalls wegen Zuteilungsbereitschaft aufgelöst.
Wüstenrot hat also kein Kündigungsrecht. Was hat Wüstenrot zur Rechtfertigung der Entlassungen beigetragen? Nach Wüstenrots Auffassung werden die Sparverträge missbraucht. Tatsächlich wollten die Anleger überhaupt keinen bauspartechnischen Kredit aufnehmen, sondern in der Tiefzinsphase permanent von den hohen Zinsen partizipieren, die ihnen vor vielen Jahren versprochen wurden.
Die Kündigungsmöglichkeit sieht Wüstenrot bei Bausparkunden, die ihre Kredite nicht ausbezahlt haben. Dabei ist zu beachten, dass die Wohnungsbaugesellschaften, wenn sie in der Sparphase Gelder vom Auftraggeber erhalten, selbst Kreditnehmer sind. Gemäß 489 BGB kann ein Kreditvertrag - in diesem Falle der Bausparvertrag - zehn Jahre nach Erhalt des Kredits aufkündigt werden.
Wüstenrot verweist auf diese Regelung. Im vergangenen Jahr entschied das OLG Stuttgart zugunsten der beiden Damen (Aktenzeichen: 9 U 171/15 und 9 U 230/15). Bei der Vertragsunterzeichnung hatte Wüstenrot eine unerwünschte Langfristigkeit nicht ausgeschlossen. Mehrere OLGs hatten jedoch in ähnlichen Faellen zugunsten der Sparkassen entschieden und die Kuendigung der Vertraege fuer rechtskraeftig erklaert.
Wieviele Bausparkunden sind von der Entscheidungsfindung des BGH berührt? Ende 2016 kündigten die Sparkassen geschätzte 260.000 Bausparvertraege, weil sie die hohen Zinsen nicht mehr zahlen wollen. Allerdings haben viele Bausparkunden einen außergerichtlichen Ausgleich mit ihrer Sparkasse erreicht.