Bav Krankenversicherung

Krankenkasse Bav

Die gesetzliche Krankenkasse fordert Sie auf, Ihre Rentenanwartschaft nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers und Ihres Arbeitnehmers zu bezahlen. Erstversicherung ist die klassische berufliche Vorsorge (bAV). Krankenkasse für Pensionäre (KVdR) - Lexikon Die Pensionen sind im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung der Pensionäre (KVdR), der Rentenzahlungen und ggf. des Erwerbseinkommens beitragspflichtig. Die Pensionszahlungen im Sinne des 229 Abs.

1 SGB V umfassen unter anderem alle Versorgungsleistungen des Unternehmens, ungeachtet der Art der Durchführung. Für die Grundbeitragspflicht ist es unerheblich, ob die Beitragszahlungen durch den Dienstgeber oder durch Gehaltsumwandlung erfolgt sind und ob der erlangte Anspruch in einer Monatsrente, als Einmalzahlung oder als Einmalzahlung ausbezahlt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Pauschalleistungen aus einer Erstversicherung, die der Mitarbeiter nach dem Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis in privater Hand weiterführt, nicht der Pflicht zur Beitragszahlung in der Krankenkasse unterworfen sind, wenn der Mitarbeiter den Status eines Versicherungsnehmers erhalten hat: Der Teil der Kapitalleistung, der auf privaten Beitragszahlungen des Mitarbeiters als Versicherter basiert, ist von den Beitragszahlungen befreit.

Für die Beitragsbemessung aus der beruflichen Vorsorge ist seit dem Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung der GKV der vollständige, pauschale Satz der Krankenkassen maßgeblich. Beitragszahlungen aus Pensionszahlungen sind nicht fällig, wenn der monatliche Anteil weniger als ein Zwanzigstel des Monatsbezugswertes nach 18 SGB IV betr.

Wenn der Begünstigte innerhalb von zehn Jahren verstorben ist, so erlischt die Beitragsverpflichtung mit seinem Ableben. Damit die Rentenzahlungen so früh wie möglich beitragsrechtlich erfasst werden, müssen die Kassen bei Eintritt in den Ruhestand die verantwortliche Krankenversicherung bestimmen und sie über Änderungen der Rentenzahlungen sowie deren Anfang, Betrag und Ende zeitnah unterrichten.

Anspruchsberechtigte sind dazu angehalten, der auszahlenden Stelle ihre Krankenversicherung und einen Wechsel der Versicherung mitzuteilen. Im Gegenzug müssen die Kassen der auszahlenden Stelle melden, dass und nach welchem Satz ein Versicherer Beitragszahlungen aus seiner Rente zu leisten hat. Unter Umständen sind sowohl die Beitragszahlungen als auch die Zahlungen aus der Betriebsrente von der Krankenversicherung der Pensionäre abhängig.

Sie haben die Auswahl zwischen 5 Möglichkeiten der Umsetzung!

Information über die fünf verschiedenen Wege der Umsetzung der betrieblichen Vorsorge, kurz BAV, mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Alle Mitarbeiter haben das Recht, einen Teil ihres Lohnes in einen Beitrag zur Betriebsrente (BAV) zu wandeln und damit eine Zusatzpension zu errichten. So ist jeder Unternehmer rechtlich dazu angehalten, seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer beruflichen Vorsorge vorzuschlagen.

Mit der Riester-Rente ist die berufliche Vorsorge Teil der so genannten "Zusatzrente" in der zweiten Stufe des Alterseinkünftegesetzes: Folgende fünf Ausführungsformen kommen für die berufliche Vorsorge in Frage: Direktversicherung: 2016 ein Maximalbetrag von 248 EUR pro m. Im Jahr 2016 werden bis zu 398 Euro pro Jahr vom Staat subventioniert.

Ein Direktversicherungsvertrag ist oft der günstigste und flexible Weg in die Betriebsrentensystem. Für die Wahl der Art der Umsetzung ist der Auftraggeber verantwortlich. Es gibt nicht jede Betriebsrente, die für alle gleich gut ist. Unterschiedliche Einflussfaktoren sind ausschlaggebend. Der Vorteil der betrieblichen Altersversorgung liegt auf der Hand: Beitragszahlungen innerhalb der entsprechenden Obergrenzen senken das Bruttoverdienst und damit die zu entrichtende Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (gesetzliche Renten- und Rentenversicherung, Arbeitslosigkeitsversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Krankenpflegeversicherung).

Manche Unternehmen spenden diese Ersparnisse ganz oder zum Teil an die Mitarbeiter als Zuschuss für die Betriebsrenten. Bei Bedarf ist die Betriebsrente in Verbindung mit der Dauer der Zugehörigkeit zu "Freizügigkeitsleistungen" des Unternehmers ein wirkungsvolles Mittel zur Bindung und Motivation der Mitarbeitenden. Aus den Bruttoeinkünften des Mitarbeiters wird in die Betriebsrente angelegt (z.B. 100 Euro pro Monat), das verfügbare Einkommen (mit hoher Steuerquote) wird jedoch nur um etwas weniger als die Hälfte gekürzt (d.h. um 50 Euro).

Das nachträgliche Ruhegeld aus der betrieblichen Altersversorgung ist nicht pfändbar und damit praktisch "Hartz IV-sicher". Wird das BAV vom Auftraggeber mit einem einzigen Dienstleister gebündelt, profitieren die Mitarbeiter oft von Kollektivverträgen mit einem Rabatt von 2-3%. Insbesondere für Mitarbeiter hat die Betriebsrente einige Benachteiligungen (siehe auch den hier verbundenen Plus-Minus-Beitrag "Betriebsrente - negatives Geschäft für viele Rentner"): Die später erworbene Altersrente ist in der Regel vollständig steuerbar - dann in der Regel aufgrund des niedrigeren Lohnniveaus mit einem niedrigeren Satz, aber der steuerliche Abzug hat dann oft einen stärkeren wahrgenommenen Effekt.

Versicherte müssen auf die BAV-Rente (derzeit 15,5% der BAV-Rente) die vollen Krankenkassenbeiträge ohne Beitrag aus der Krankenversicherung der Pensionäre bezahlen. Nicht nur der Mitarbeiter sichert die Beitragszahlungen an die gesetzliche Pensionsversicherung, sondern auch der Arbeitgebe. Entschädigt der Dienstherr dies nicht durch einen BAV-Beitrag ( "Subvention", siehe oben), so erleidet der Dienstnehmer einen höheren Ausfall der obligatorischen Altersvorsorge, als seinem eigenen Beitragsguthaben entsprich.

Dann hat der Mitarbeiter keine Wahlfreiheit des BAV-Anbieters, um den "besten" Provider anhand von unabhängigen Bewertungen, Bilanzrelationen, Bonität, Kostenrelationen, Durchschnittszinssätzen, BAV-Marktanteil ( "für eine leichtere Übertragbarkeit bei einem späteren Wechsel", siehe unten) etc. auswählen zu können bei einem Arbeitgeberwechsel existiert tatsächlich der beste Provider auf einer nachhaltigen Basis nach den folgenden Bestimmungen. 4 BetrAVG ein Antrag auf Abtretung der bestehenden BAV-Ansprüche (Portabilität), es gibt jedoch keinen Antrag auf den vorherigen Umsetzungsweg mit möglicher zusätzlicher Risikodeckung oder der Wahl eines konkreten Versicherungsträgers (idealerweise mit geringen Gebühren und hohen Zinsen).

Die Bruttoeinnahmen werden durch den Abschlag der BAV-Beiträge so weit gekürzt, dass die Versicherungspflichtgrenze in der GKV untererfüllt wird. Auf diese Weise könnte ein Mitarbeiter, der zuvor eine private Krankenversicherung abschließen konnte, wieder Mitglied der GKV werden. Wichtig für "Besserverdienende": Wird das Entgelt oberhalb der Einkommensschwelle der Kranken- oder Pensionsversicherung (= nicht sozialversicherungspflichtig) umgerechnet, werden die darauf bezahlten Sozialabgaben während der Sparphase nicht ermäßigt!

Nichtsdestotrotz müssen die Versicherten der GKV nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung entrichten. Ein Entscheid für die berufliche Vorsorge kann Sinn machen, wenn dies den Zielsetzungen und Vorsorgewünschen des Mitarbeiters gerecht wird, die zusammen mit einem Fachberater festgelegt werden (siehe Vorsorgeberatung). Bei einem BAV-Vertrag sollte dieser auch die hier geschilderten Benachteiligungen oder Restriktionen kennen, um später eine Überraschung zu verhindern.

Um die zusätzliche Belastung des BAV durch Abgaben und Krankenkassenbeiträge zu kompensieren, könnte der Mitarbeiter beispielsweise einen Teil der bis zur Pensionierung angesparten Steuer- und Sozialabgaben z. B. als Privatvorsorge anlegen. Was für eine Betriebsrente ist das? Direktversicherungen sind oft ein erster vernünftiger Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung.

Dabei ist die Wahl eines bestimmten Dienstleisters und Produktes sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Lage, den Zielsetzungen und der Risikobereitschaft des Auftraggebers. Auf meiner Homepage werden die unterschiedlichen Ausprägungen ( "klassische Zinssätze", fondsgebundene mit und ohne Garantien) in Anlehnung an die Risikobereitschaft kurz erörtert. Der Entscheid für (oder gegen) die berufliche Vorsorge und die Wahl von Leistungserbringer und Angebot sollte nach einer ausführlichen Vorsorgeberatung durch einen entsprechenden Fachberater ergehen.

Weitere Infos zum Themenkomplex Berufliche Vorsorge / BAV erhalten Sie unter den nachfolgenden Links: 752,- ? p.a. Korrespondiert mit einer Einkommensgrenze von 4% für die gesetzlich vorgeschriebene Pensionsversicherung im Jahr 2014. Maximalbetrag einmal jährlich. Profitieren Sie von der (m)professionellen Altersvorsorgeberatung bei der Konzeption und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung / BAV. Das betrifft sowohl Unternehmen, die ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen wünschen, als auch Mitarbeiter, die von den Finanzierungsmöglichkeiten profitieren wollen.

Durch unsere persönliche Betreuung erreichen Sie Ihr Unternehmensziel leichter und sicher.

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