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Rürup Freiberufler
Freiberufler RürupFreie Mitarbeiter und die Rürup-Rente
Freelancer haben eine gewisse Berufsposition, die mit der der Selbständigen vergleichbar ist. Selbständige wie Selbständige bezahlen nicht in die gesetzlichen Rentenversicherungen ein und bekommen daher auch im Pensionsalter keine Renten. Deshalb ist es sehr bedeutsam, dass sich Freiberufler eine eigene Vorsorgeeinrichtung einrichten. Eine Riesterrente kommt für sie jedoch nicht in Betracht.
Pendant zur Riester-Rente ist die Rürup-Rente. Als eines der wenigen Angebote, die Freiberufler für die betriebliche Altersversorgung einsetzen, kann die Rürup-Rente auch steuerlich von beträchtlichen Vorteilen profitiert werden. Vor allem Freiberufler haben oft eine hohe Steuerbelastung zu verkraften, die durch Beitragszahlungen der Rürup-Rente reduziert werden kann.
Unter gewissen Bedingungen kann jeder Versicherte der Rürup-Rente die staatlichen Beihilfen in Anspruch nehmen. Mit der Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen wurde 2005 mit 60 % begonnen. Der Steuervorteil der Rürup-Rente steigt jährlich um 2 %-Punkte.
Freie Mitarbeiter können sich für eine günstige Altersversorgung entscheiden.
Durch eine ausgeklügelte Vorsorge können Freiberufler viele steuerliche Vorteile ausnutzen. Jährlich viel Geld verdienen durch die Unterstützung der staatlichen Vorsorge. Dies kann letztlich zu einer deutlich erhöhten Vorsorge führen. Als Freiberufler und Freiberufler achten Sie nicht nur auf die gewinnbringende nationale Werbung für Ihre Alterssicherung.
Stattdessen verbindet die gesetzliche Rentenversicherung eine wirklich interessante Altersversorgung. Das kann die ansprechende Verzinsung bringen. Andernfalls würde die potenziell sehr interessante öffentliche Unterstützung für seine Altersversorgung durch Ertragsnachteile verringert oder bedeutungslos. Worauf kommt es für einen Freiberufler bei der Altersversorgung an? Für Freiberufler (z.B. für Anwälte, Juristen, Notare, Dozenten, Musikanten, Sängerinnen, Buchprüfer, Steuerexperten, Ärzte, Zahnmediziner ) gibt es unzählige Ruhestandsmöglichkeiten.
Aber welche der Möglichkeiten der Altersversorgung ist für Freiberufler, für Mediziner, Zahnmediziner etc. besonders interessant? Wie kann ein Freiberufler gute Staatsförderung mit attraktiver Rendite und Vorsorge verbinden? Holen Sie sich eine individuelle Altersvorsorgeempfehlung als Freiberufler in einem Beratungsgespräch mit einem neutralen, selbständigen Pensionskassenberater.
Bitte teilen Sie uns auf dieser Website Ihre Wunschvorsorgeberatung, die gewünschten Angaben und Gegenüberstellungen mit. Mögliche Fragestellungen zur Altersversorgung für Freiberufler, Selbstständige:...: Rürup-Pension, Grundrente, Riester-Rente, Wohnriesterrente, .... Als Freiberufler, Freiberufler können Sie sich fragen: Kann ich als Freiberufler für meine Altersrente eine Rürup-Rente (oder -Grundrente, Rürup-Rente) aussuchen?
Wenn ja, wie viel Steuer kann ich durch eine staatliche Rürup-Rente einsparen? Kann ich auch eine staatliche Förderung der Rentenversicherung (oder auch eine freie Riester-Rente) haben? Wenn ich als Freiberufler (z.B. Ärztin, Rechtsanwältin oder Wirtschaftsprüferin) eine staatliche Rentenversicherung bekommen könnte: Was ist in meinem Falle am Ende vielleicht billiger, besser für meine Altersversorgung?
Ist eine Rürup- oder Riester-Rente für mich als Freiberufler besser? Vielleicht hatten Sie diese und andere Probleme mit Ihrer Vorsorge bereits. Falls Sie in Ihrem privaten Falle eine Riester-Rente als Freiberufler in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, sich zu überlegen, ob eine Wohnriester-Rente (Wohn Riester-Rente, Wohn-Riester-Rente) oder eine Riester-Rentenversicherung oder eine andere Art der Riester-Rente besser wäre.
Vielleicht haben Sie auch über Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen und über die Möglichkeit der Privatvorsorge als Freiberufler, als Freiberufler (z.B. als Ärztin, Zahnärztin, Rechtsanwältin...) nachgedacht. Haben Sie sich vielleicht gefragt, welche Vorsorge für Sie besonders vorteilhaft, interessant und steuersparend wäre?
Was haben Sie zu den Themen Altersversorgung, Rürup-Rente (Rürup-Rente, Basisrente), Riester-Rente (Riester-Rente), Wohn-Riester-Rente, Betriebsrente, staatliche Altersversorgung, Privatvorsorge, Kapitallebensversicherung, Privatrente, Anlagen und Vermögen? Notieren Sie sich diese jetzt und wenden Sie sich im Rahmen einer Vorsorgeberatung an einen selbständigen Vorsorgeberater!
Übrigens, was ist ein Freiberufler, welche Tätigkeiten fallen unter die Freiwilligen? Freiberufler (z.B. Steuerexperte, Techniker, Lehrer, Berichterstatter, Redakteur, Sänger, Darsteller, Musikant, Notar) üben einen freiberuflichen Berufsstand aus: eine nicht gewerbesteuerpflichtige Beschäftigung, für die keine Gewerbeertragsteuer aufzubringen ist. Das Steueramt bestimmt, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit als selbständig oder kaufmännisch einzustufen ist.
Unter einer freiberuflichen Aktivität versteht man eine selbständige Erwerbstätigkeit, z.B. künstlerische, literarische, pädagogische, wissenschaftliche, lehrende oder (sehr) ähnliche. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören medizinische Berufsgruppen wie z. B. Ärzte (auch Tierärzte und Zahnärzte), Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Mediziner wie Krankenschwestern, Logopäden, Ergotherapeuten, Sanitäter, Physiotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, Podologen, Hebammen, Kreativberufe wie z, Choreographen, Sängerinnen, Künstler, Musikerinnen, Designerinnen,
Kameraleute, Filmemacher, Regisseur, Darsteller und visueller Artist, Darsteller, Tänzer, Autor, Photograph (nur in einigen Gebieten, z.B. Werbung), Publizist, Fotojournalist, Videjournalist, Dolmetscher und Übersetzer, Technisch-wissenschaftliche Berufsgruppen wie z. B. Architekten, Diplom-Ingenieure, Diplom-Biologen, Diplom-Chemiker, Experten, Diplom-Psychologen, Diplom-Gutachter, Diplom-Bauingenieure, Piloten, Wirtschaftschemiker, Bildungsberufe (und verwandte) sowie Pädagogen (einschließlich Musiklehrer),
Pädagoge, Heilpädagoge, Dozent, Kinderbetreuer, Rechtsberufe wie Anwalt, Patentanwältin, Pensionsberaterin (wenn nur als Rechtsberaterin), Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchhalter, vereidigter Buchhalter, vereidigter Bücherrevisor, notarieller Sachverständiger (wenn nicht Staatsbediensteter; in den meisten Ländern wird ein notariell bestellter und freier Mitarbeiter), sowie Steuerexperte, Steuervertreter, Diplomingenieur, Betriebswirt und Wirtschaftsberater (wenn keine Pharmazeutik in Betrieb ist) und (sehr) ähnlich.
Bei der Gründung einer Gesellschaft wird diese nicht als "Freiberufler" betrachtet. Zum Beispiel, wenn ein Freiberufler eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine AG gründet, wird diese Gesellschaft nicht mehr als Freiberufler betrachtet. Sonderfall: Selbständige Wirtschaftsprüfer, die "zwischen" dem Ausdruck Freiberufler (freie Berufe) und Selbständige (Wirtschaft, Handel) einordnen. Unterscheidung zwischen Freelancern und "Freelancern" Nicht zu kurz kommen lassen mit dem Wort "Freelancer"!
Die Freiberufler können durch Subventionen des Staates Steuerersparnisse erzielen und sich für eine günstige Altersversorgung entscheiden. Altersversorgung für Freiberufler: Selbständige Altersberatung für Freiberufler, Freiberufler, gesetzliche Unterstützung für die Altersversorgung und günstige Vorsorge. Freiberufler, Altersversorgung Freiberufler, Altersversorgung Freiberufler, Freiberufler Altersversorgung, Freiberufler Altersversorgung, Rürup-Rente, Freiberufler Rürup-Rente, Freiberufler, Rürup-Rente, Rürup-Rente, Altersversorgung, Rürup-Rente, Riester, Rürterrente, Rürup-Rente, Riester-Rente, Altersversorgung, Anwohnerrente, Steuern einsparen, Freiberufler, Freiberufler, Freiberufler.
Welches Altersvorsorgeangebot ist für Freiberufler besonders interessant? Welcher Vorsorge ist für einen Selbständigen möglich: Riester-Rente, Rürup-Rente, Wohnriester-Rente, Berufliche Vorsorge, Privatlebensversicherung, Privatrente, Sterbegeldversicherung, Fond, Beteiligungsfonds, Pensionskasse, Riester-Fonds-Sparplan, Rürup-Pensionskasse, Privatvorsorge....? Attraktive Betriebsrenten attraktiver machen (durch niedrige Zinsen): Wie?
Betriebsrente: für den Partner, für den Partner (Ehegattenrente): wenn möglich, Vorzüge?