Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Rürup Steuer
Die Rürup-SteuerKurtaxe
Die Rürup-Rente hat vor allem den großen Vorzug, dass trotz der Rürup-Rente sowohl in der Spar- als auch in der Ausschüttungsphase gespart werden kann. In der Sparphase können Beitragszahlungen zur Rürup-Rente als Sonderaufwand in Anspruch genommen werden. Durch diese Sonderaufwendungen werden die Erträge und damit die Steuerbelastung unmittelbar reduziert.
Wieviel mit der Steuer eingespart werden kann, hängt von den Einlagen ab. Pro Jahr können 20.000 EUR pro Kopf beansprucht werden; verheiratete Paare können 40.000 EUR beiseite legen. Ab heute bis 2025 können jedoch nicht alle Spenden eingefordert werden, sondern nur ein Teil.
Im Jahr 2010 sind es derzeit 70% und weitere 2% pro Jahr. In der Regel müssen diese Vergünstigungen vollständig mit dem Personalsteuersatz besteuert werden. Die Steuer der Rotuprente wird auch als Downstream-Besteuerung bezeichnet, da die Rotuprente während der Sparphase nicht gezahlt werden muss.
Ein bestimmter Prozentanteil wird jedoch bis 2039 weiterhin zollfrei sein. Der Steuersatz ist abhängig vom Datum der ersten Rentenzahlung. In 2010 muss nur noch ein Teil von 60% der Steuer ausbezahlt werden. Die übrigen bleiben steuerbefreit. Aber auch hier wird der zu versteuernde Teil bis 2020 um 2 Prozent pro Jahr und dann nur noch um 1 Prozent pro Jahr steigen.
Im Gegenzug zur Steuerbefreiung während der Sparphase müssen Einkünfte aus einer Rürup-Rente bei der Pensionierung besteuert werden. Doch bis 2040 sind die Leistungen der Altersvorsorge nur beschränkt steuerlich abzugsfähig - ein Gegensatz zur nur allmählich steigenden Steuerabzugsfähigkeit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Betrag der Steuer einmal im Jahr des Rentenantritts festgesetzt wird und dann während der gesamten Rentenlaufzeit auf Lebenszeit fixiert wird.
Für das Jahr 2005, in dem dieses System eingeführt wurde, beläuft sich der Steueranteil auf 50 Prozent. Wie die Steuerabzugsfähigkeit der Beitragszahlungen während der Ansparphase des Vertrags nimmt die Steuerbehandlung der Einkünfte um 2 Prozent zu. Anschließend nimmt die Drehzahl ab und der zu versteuernde Betrag nimmt nur noch um 1% pro Jahr zu.
Alle Einkünfte aus 1st -Tier-Verträgen, einschließlich Rürup-Renten, sind ab diesem Punkt unbeschränkt steuerbar.