Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Welche Rente
Was für eine RenteAuf welche Leistungen haben Hinterbliebene Anspruch?
Die Ermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Hinterbliebenenrentenansprüche ist nicht leicht. Allerdings stellt die DRV eine aktualisierte Informationsbroschüre zur Verfügung, die über die Anwartschaften der Mitglieder der GKV und deren Umfang Aufschluss gibt. Helfen in schwierigen Zeiten", erschienen in der DRV, erläutert, welche Arten von Hinterbliebenenrenten es gibt und unter welchen Bedingungen überlebende Ehegatten oder Ehegatten oder Kinder rechtlich dazu berechtigt sind.
Es ist unter anderem zu erkennen, dass der verbleibende Ehegatte nur dann Ansprüche auf Witwenrente hat, wenn der Versicherte die generelle Wartefrist von fünf Jahren eingehalten hat, bereits eine Rente erhalten hat oder bei einem Berufsunfall verstorben ist. Im Falle der Vollwaisenrente muss der Verstorbene auch die generelle Wartefrist der obligatorischen Pensionsversicherung von fünf Jahren durchlaufen haben.
Die große Witwen- oder Verwitwetenrente liegt seit dem 1. Januar 2002 bei 55 und die kleine Witwen- oder Verwitwetenrente bei 25 vom Hundert der versicherten Person. Bei allen, die vor diesem Datum heirateten und ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 zur Welt kam, bleibt die bisherige Verordnung mit 60 Prozentpunkten bestehen. Das Ruhegehalt der versicherten Person ist der Pensionsanspruch, den der gestorbene Versicherungsnehmer zum Todeszeitpunkt in voller Erwerbsfähigkeit oder in Form der bereits bezogenen Alterspension gehabt hätte.
Die große Witwen- und Witwerrente wird nur an den überlebenden Ehegatten gezahlt, der je nach Sterbejahr der Person zwischen 40 und 50 Jahre alt ist, erwerbsunfähig ist oder ein nicht älteres oder behindertes Mitglied erziehen kann. Wer keinen Anspruch auf eine große Witwen- und Witwerrente hat, bekommt eine kleine Witwen- und Witwerrente. 2.
Diese Rente steht nur Personen zu, deren Eheschließung nach dem 30.6.1977 erfolgte und deren geschiedene Ehefrau bei der Erziehung eines minderjährigen Kindes verstarb. Der Anspruchsberechtigte darf zudem nicht erneut verheiratet sein und muss die generelle Wartefrist von fünf Jahren bis zum Tod des Ehegatten nachweisen können.
Das Erziehungsgeld ist der Betrag nach der Vollinvalidenrente. Außerdem muss der verunglückte Vater die generelle Wartefrist von fünf Jahren durchlaufen haben. Die Waisenrente beläuft sich im Prinzip auf 20 bzw. die halbe Waisenrente auf zehn vom Hundert der Rente der versicherten Person, auf die der Verstorbene zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Darüber hinaus sind Aufschläge in Abhängigkeit von der Zahl der Rentenzeiten des Erblassers möglich.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Angaben enthält die Informationsbroschüre auch Angaben zur Berechnung der Pensionshöhe sowie weitere Angaben zum Bereich der Hinterbliebenenversorgung. Sie beschreibt zum Beispiel, in welchem Umfang ein Verdienst auf die Hinterbliebenenversorgung anrechenbar ist, was für die geschiedenen Ehegatten zutrifft und in welchem Umfang eine Pensionszahlung auch im Inland geleistet wird. Dabei werden nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Rentenanwartschaften berechnet, sondern auch die nach dem Tod verbleibenden Einkünfte, wie etwa eventuelle Mieteinnahmen und/oder Kapitaleinlagen, können in einer detaillierten Betrachtung berücksichtigt werden.