Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Verzinsung von Bausparverträgen
Zinsen auf BausparverträgeBeendigung des Bausparvertrages| Anwalt Philipp Bellmann
Seit 2013 haben mehrere tausend Bausparkunden ihre Bausparverträge gekündigt. Damit wollen die Sparkassen verhindern, dass sie weiterhin hohe Sparzinsen zahlen müssen. Im Regelfall verweisen die Sparkassen auf ein vermeintliches rechtliches Beendigungsrecht, auf die aktuell tiefen Kapitalmarktzinsen oder darauf, dass der Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllbar ist.
Ein solches Widerrufsrecht haben die Sparkassen in der Mehrzahl der Fällen nicht. Es ist hervorzuheben, in welchen Fällen die Zielvertragssumme noch nicht vollständig einbezahlt ist oder noch ein Bausparanspruch vorliegt. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, dass Bausparer, die eine Kündigungsfrist haben, ihre Verträge juristisch durchsehen.
Die in den 1980er und 1990er Jahren, aber auch später abgeschlossenen Bausparvertraege gehoeren derzeit zu den zinsgünstigsten Anlagen. Auf diese Kontrakte hat die aktuelle Tiefzinsphase keine Auswirkungen, da ein fester Zinssatz zugunsten der Anleger festgelegt wurde. Bauherren, die bisher einen verhältnismäßig niedrigen Zinssatz auf ihrem Guthaben akzeptieren mussten, kommen nun in den Genuss dieses verhältnismäßig niedrigen Festzinssatzes.
Für die Sparkassen, die seit Jahren oder gar Jahrzehnten von den tiefen Zinsen auf das Vermögen ihrer Kundschaft profitieren, ist die aktuelle Lage nachteilig. Das früher günstige Niedrigzinsniveau ist inzwischen zu einem ungünstigen Hochzinsniveau geworden. Der Bausparvertrag zielt darauf ab, dem Bausparer ein günstiges Darlehen zu gewähren, das bei Vertragsabschluss im Voraus zu sichern ist.
Dafür bezahlt der Bauherr zunächst eine Akquisitionsgebühr (in der Regel 1% der Bausparsumme). Darüber hinaus nimmt der Kunde bei Vertragsabschluss einen niedrigeren Zinssatz für sein Sparguthaben an als zu diesem Termin üblich. Daher erhält die Sparkasse eine Kommission und muss ihren Kundinnen und Kunden Zinsen auf ihre Kredite zahlen, die unter den normalen Zinsen liegen.
Für die Sparkasse gilt dieser Vorzug jedoch nur, solange die Verzinsung von Spareinlagen, Termingeldern und Tagesgeldern nicht unter den vereinbarten Zinssatz fällt. Die Zinssatzwette wird seit langem als vorteilhaft für die Sparkassen präsentiert, hat sich aber in den vergangenen Jahren aufgrund sinkender Zinssätze zum Nachteil der Sparkassen weiterentwickelt.
Die Tatsache, dass sich die Zinssätze negativ ändern, ist jedoch das größte Restrisiko eines Bausparers. Nachdem die Sparkassen viele Jahre lang stark von den tiefen Zinssätzen auf dem Vermögen ihrer Kundschaft profitierten, bemühen sie sich nun, durch unberechtigte Beendigungen von ihren Vertragsverpflichtungen zurückzutreten und den Kundschaft das Zinsänderungsrisiko unilateral zu belasten.
Diese unilaterale Veränderung der Verteilung von Risiken und Vertragsverpflichtungen ist weder im Recht noch in den Bausparverträgen vorgesehen und auch nicht mit dem Konsumentenschutz als gesetzlich geschütztem Gut zu vereinbaren. Seit einiger Zeit bemühen sich viele Sparkassen zunehmend, diese Altbausparverträge, die aus aktueller Perspektive hohen Zinsen unterliegen, durch eine auf den ersten Blick wohlbegründete, aber oft ungerechtfertigte Beendigung loszuwerden.
Solche Beendigungen wurden bereits in Zehntausenden von Faellen vorgenommen. Allerdings sollten Bausparkunden ihre guten Zinsen nicht ohne Kampf aufgeben. Zahlreiche Baupartner haben solche notices of termination, such as u. a., wie z. a., d. B. Badenia AG, Mainz AG, Wüstenrot AG, Aachener Bauparkasse, Alter Leipziger, Deutscher Ring, LBS Hessen-Thüringen, and LBS Ost. Debeka Bauparkasse AG, BHW Bauparkasse AG, Bauparkasse Schwäbisch Hall AG, headlines in this respect.
Sparer sollten ihre guten Zinsen nicht ohne Kampf aufgeben. Auf den ersten Blick wirken die Kündigungsbriefe der Sparkassen für einen juristischen Laie gut durchdacht. In vielen Faellen sind die Kuerzungen der Sparkassen jedoch illegal, weil die Sparkasse kein Kuerzungsrecht hat. Aus diesem Grund sind die Kündigungsfristen oft durch ein gesetzlich verankertes Recht zur Kündigung von Krediten nach zehn Jahren gerechtfertigt.
Diese Kündigungsmöglichkeit ist jedoch nicht relevant. Gegenstand und Zweck jedes Bausparvertrags ist der Erwerb eines zinsgünstigen Bauspardarlehens, das in der Regel zeitlich unbegrenzt ist. Die Argumentation der Sparkassen, dass der Bestand des Vertrags eine Belastung für den Bausparkassenverband sei, die sie gern vorbringen, ist nicht stichhaltig. Der hochverzinsliche Bausparvertrag belastet bestenfalls die Gewinne der Sparkassen, nicht aber den Sparverein.
Die Unrechtmäßigkeit einer Beendigung hängt auch von der Stufe (Sparphase, voll gespart, bereit zur Vergabe) des Bausparvertrages ab. Die ABB (Allgemeine Bausparbedingungen) sind ebenfalls maßgeblich. Aufgrund der großen Zahl rechtswidriger Beendigungen wird einem Bauherrn daher ein dringender Hinweis gegeben, einen eventuellen Einwand gegen die Beendigung rechtzeitig gerichtlich überprüfen zu lassen und ggf. der Beendigung zu widersetzen.
Dies sollte der Kunde auf keinen Fall unterzeichnen, da ein solcher Zahlungsantrag den Vertrag auflösen würde. Denn je früher sich ein Bauherr gegen eine Beendigung verteidigt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies gelingt. Betroffene Bausparkunden wird empfohlen, rasch auf eine Beendigung zu reagieren und diese gerichtlich durchzusehen.
Andernfalls sollten Bausparkunden keine Erklärung gegenüber der Sparkasse abgegeben werden (z.B. Bestätigung der Beendigung, Zahlung des Bausparguthabens). Auch wenn der Kunde auf eine Beendigung über einen längeren Zeitraum nicht reagierte, können gegengesteuert werden. Die Bellmann Anwälte bieten die kostenfreie Erstbegutachtung einer solchen Beendigung an. Gern prüfen wir die Beendigung Ihres Sparvertrages im Zuge einer Erstbegutachtung.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die anfallenden Kündigungskosten.