Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
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Beispiel Rürup-PensionssteuerGrundsatz der Besteuerung von Kohorten
Von wem müssen Steuergelder bezahlt werden? Was sind die zu versteuernden Pensionen? Wie wird versteuert? Wie viel Steuer muss ich bezahlen? Was ist die Steuer? Was für eine Rente ist versichert? Wird das Einkommen errechnet? Im Falle der Kohortenbesteuerung wird nur ein Teil der Rente bis 2040 versteuert. Für die Ermittlung des zu versteuernden Rentenanteils sind zwei Details erforderlich: die Bruttojahresrente für das erste Jahr, in dem die Rente in voller Höhe ausbezahlt wird.
Ausgehend vom Kalenderjahr, in dem die Rente beginnt, wird die Personenkohorte berechnet: ab 2040 liegt sie bei 100%. Dies bedeutet, dass alle Menschen, die im Jahr 2040 oder danach zum ersten Mal eine der betreffenden Renten erhalten, den vollen Betrag steuerpflichtig sind! Der zu versteuernde Teil wird aus der ersten Bruttojahresrente anhand der Jahrgangskohorte bestimmt.
Als Restbetrag wird der steuerbefreite Teil der Rente, im Weiteren "Freibetrag" oder "Steuerfreibetrag" bezeichnet. Diese Befreiung bleibt für den weiteren Verlauf der Amtszeit unverändert. Erst wenn die Rente neu berechnet wird (z.B. wegen einer Ehescheidung oder eines anrechenbaren Einkommens), wird der Steuerfreibetrag neu berechnet. Bei der jährlichen Rentenerhöhung wird der Zuschuss nicht neu berechnet.
Infolgedessen werden Pensionserhöhungen von vornherein voll versteuert. In dem Jahr des Pensionsbeginns wird die Besteuerungsgrundlage nur durch die Verwendung der Jahrgangskohorte für die im ersten Jahr erhaltene Bruttopension errechnet. Wenn die Auszahlung der Rente zeitweilig ausgesetzt wird, d.h. nicht für das ganze Jahr ausbezahlt wird, muss die Befreiung nachgerechnet werden.
Dabei werden die in der Vergangenheit bewilligten Rentensteigerungen nicht berücksichtigt, so dass der Zuschuss für jeden angefangenen Kalendermonat ohne Rentenzahlungen um ein weiteres Drittel gekürzt wird. Dadurch werden niedrige oder gar ungünstige Einkommen in der Periode ohne laufende Rentenzahlungen vermieden. Beispiel: Der einzelne Mitarbeiter mit beschränkter Steuerpflicht geht im Herbst 2007 in den Ruhestand.
Das monatliche Ruhegeld beläuft sich zu Anfang auf EUR 1000 und wird zum Stichtag auf EUR 1.020 zum Stichtag des Jahres 2008 und zum Stichtag des Jahres 2009 auf EUR 1.050 anwachsen. Abhilfe: Für den Rentenanfang im Jahr 2007 beläuft sich die Altersgruppe auf 54%, die Befreiung somit in den ersten beiden Jahren sinngemäß auf 46%. Wenn die Rente nur durch die jährlichen Pensionsanpassungen steigt, wird sich die Freistellung ab 2008 nicht ändern.
Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich durch Absetzung des steuerfreien Betrages von der jährlichen Rente und durch Kürzung des Werbungskostenzuschusses (alle Zahlen in Euro): Was ist eine Jahrgangsstufe? Ein Jahrgang umfasst alle Menschen, die im selben Jahr ihre erste Rente haben. Die Einkommenshöhe richtet sich nach dem prozentualen Anteil der einzelnen Kohorten.
Bei der Bruttojahresrente handelt es sich um die Rente vor Abzug des Eigenbeitrags zur Kranken- und Krankenpflegeversicherung.