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Vererbbarkeit Basisrente
Erblichkeit der GrundrenteVererbung der Rürup-Rente
Rürup ist eine vom Bund getragene Privatrente, die dem Versicherten im Pensionsalter Sicherheit bieten soll. Das Land fördert diese Art der betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich interessanten Vorteilen. Um sicherzustellen, dass der Vorsorgenehmer die Rürup-Rente auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann, gibt es keine Kapitaloption für diese Privatrente.
Die Rüruprente kann der Versicherungsnehmer nur im hohen Lebensalter als monatliche Altersrente in Anspruch nehmen. Stirbt der Rürup-Rentner, werden die geleisteten Beitragszahlungen der Versicherungswirtschaft zur VerfÃ?gung gestellt. Eine Vererbung ist daher in der Rürup-Rente nicht enthalten. Wenn Sie jedoch nicht auf die Vererbung verzichten wollen, können Sie bei Vertragsabschluss einen so genannten Überlebensschutz einrichten.
Die Hinterbliebenenversicherung ermöglicht es, die Rürup-Rente zu erben. Die im Pensionsvertrag Rürup genannten Hinterbliebenen erhalten im Falle des Todes den bereits gezahlten Beitrag in monatlicher Auszahlung.
Grundlage der Rürup-Rente ("Basisrente")
Ab dem Jahr 2005 gibt es die Privatvorsorge in Gestalt der Rente Rürup (meist "Basisrente" genannt). Für Dieses Angebot folgt grundsätzlich den selben Regelungen wie die gesetzliche Pensionsversicherung - allerdings ist die Kapitalanlage selbst anlageorientiert. D. h.: Zugleich gilt jedoch das gleiche Prinzip wie in der obligatorischen Rentenversicherung: Ein Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit eingebaut werden, solange der Spendenanteil an der Gesamtversicherung nicht mehr als 49% beträgt.
Um für die vollständige Besteuerung der Pensionen gewährt auszugleichen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen neuen Sonderkostenabzug vorzunehmen. D. h., Beiträge zur Rente Rürup kann in diesem Zusammenhang von der Abgabe abgezogen werden (siehe nebenstehendem Feld). Jedoch nicht vollständig, aber höchstens zunächst mit 60% im Jahr 2005. Dieser Prozentsatz erhöht sich um 2% pro Jahr bis zu 100% Steuerabzugsfähigkeit im Jahr 2025.
Wenn die Pensionszahlung im Jahr 2005 einsetzt, sind 50% der Pension steuerpflichtig. Bis 2024 erhöht sich dieser Steuersatz um 2% pro Jahr und dann um 1% pro Jahr, bis ab 2040 100% der Pension steuerpflichtig sind. Die oben genannten Prozentsätze beziehen sich auf einen Höchstbetrag, der in den Jahren 2005 bis 2014 je EUR 20.000,- betrug, - für ledig und für heiratete das Zweifache.
Ab dem Jahr 2015 korrespondiert der Höchstbetrag für mit dem der Bergmannsrente und erhöht sich damit jährlich. Der aktuelle Steuersatz ist unter Steuerbegünstigungen zu entnehmen. Daneben kann eine Rürup Rente aufgrund der Pfändungs, Konkurs und Hartz IV Sicherheit1 geradezu aussagekräftig sein - auch wenn hier z.B. in Liechtenstein ansässige Versicherungen ohne die Einschränkungen der Rürup Rente bzw. Vermögenswerte aus anderen Anlagenformen mit bedrohlichen Finanzproblemen als Einmaleinlage in eine Rürup Rente einbringen können.