Rürup Auszahlung

Auszahlung Rürup

Der Rentenauszahlungsbetrag aus einer Rürup-Rente wird ab dem vertraglich festgelegten Auszahlungszeitpunkt ausgezahlt. Eine Rürup-Rente wird nur dann besteuert, wenn sie ausbezahlt wird. Die Angehörigen des Rürup-Rentners erhalten im Todesfall keine Auszahlung. Das Rürup-Rente wird in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente) ausgezahlt. Das Rürup-Rente / Basisrente ist eine Rente der ersten Stufe und garantiert die Auszahlung einer lebenslangen Rente.

Investitionsstrategien vor der neuen Abgeltungssteuer: Gestaltungshinweise für die.... - Michael Götzenberger, Anton-Rudolf Götzenberger

Die neue Quellensteuer ist seit dem 01.01.2009 gültig - Kapitaleinkünfte wie z. B. Dividende und Zinsertrag, aber auch spekulative Gewinne und andere Kapital- und Wertsteigerungen werden mit einem Pauschalsatz von 25 Prozentpunkten zuzüglich Kirch- und Sozialabgaben versteuert. Der Leitfaden präsentiert die neuen Bemessungsgrundlagen in kompakter und leicht verständlicher Form, weist auf nicht unter die Abgeltungssteuer fallende Investitionsformen hin und gibt wichtige Hinweise zur steuerlich optimalen Vermögensorientierung nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer.

Themenschwerpunkte sind unter anderem Kapitalverschiebungen in der Familiengruppe, der zielgerichtete Einsatz der speziellen Regelungen zur Missbrauchsprävention, Anlagestrategien für quellensteuerfreie Immobilieninvestments, die Vorsorgeplanung sowie das quellensteuerfreie Auslandkonto.

Rürup-Pension

Neben der Riester-Rente ist die Rürup-Rente seit 2005 eine weitere Variante der staatlichen Altersversorgung. Ein Rürup-Vertrag kann pro Jahr mit einem Höchstbetrag von EUR 20000,- (mit dem Ehegatten EUR 40.000,-) abgeschlossen werden, von denen im Jahr 2005 60 v. H., d. h. höchstens EUR 20000,- (bzw. EUR 20000,- mit dem Ehegatten) für eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden können.

Allerdings wird der marktfähige Anteil bis 2025 stetig steigen, bis er 100 prozentig ist. Auf der anderen Seite sammelt die Schatzkammer aber auch die Zahlungen im hohen Lebensalter. In 2005 wären 50 % der Zahlungen steuerpflichtig. Bis 2020 wird dieser Anteil jedoch stetig auf 80 und bis 2040 auf 100 % steigen.

So könnten zum Beispiel 80 % der im Jahr 2015 gezahlten Beträge abgezogen werden, d. h. EUR 1. 100 000, wenn der Höchstbetrag von EUR 2. 000 eingezahlt würde. Eine versicherte Person, die ab 2025 eine Rürup-Rente in Höhe von 1000 EUR monatlich beziehen würde, muss 85 % dieses Betrags besteuern. Wichtiger Hinweis: Die verbleibenden 15 Prozentpunkte sind auf Lebenszeit steuerbefreit.

Vor allem für die älteren Existenzgründer und Selbständigen, die zu den Hochverdienern zählen, zahlt sich die Rürup-Rente aus, da sie in der Regel keine andere staatliche Altersversorgung in Anspruch nehmen können.

Wer wenig besteuert, profitiert von der Riester-Rente oder einer betrieblichen Rente. Bei Interesse an einem Vertragsabschluss bei Rürup denken Sie bitte daran, dass Sie bis zu Ihrem vollendeten sechzigsten Lebensjahr an den Vertragsabschluss geknüpft sind. Die Rürup-Rente ist eine sogenannte Lebensrente, d.h. sie ist auf Sie selbst abgestimmt und darf weder veräußert noch nachgelassen werden.

Schlussfolgerung: Die Rürup-Rente ist vielmehr eine echte Altersversorgung für Existenzgründer und Selbstständige, die keine andere subventionierte Altersversorgung in Anspruch nehmen können und Steuerersparnisse erzielen wollen. Die Rürup-Rente ist um so günstiger, je stärker die Steuerbelastung im Arbeitsleben und das Sicherheitsbedürfnis sind.

Die jüngeren Selbständigen müßten dagegen eine fast vollständige Versteuerung der Rentenzahlungen akzeptieren.

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