Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Investmentfonds im Vergleich
Vergleich von InvestmentfondsVergleich von thesaurierenden und ausschüttenden Mitteln
Mit Investmentfonds können Sie zwischen zwei Investmentvarianten wählen: Verteilung oder Speicherung. In der ersten Option erhalten Sie als Aktionär Einnahmen aus Zins-, Gewinnanteils- oder Mieterträgen, die in der Regel einmal im Jahr ausgezahlt werden. Sie können über die Gewinnausschüttungen entscheiden. In der zweiten Option werden die Einnahmen in denselben Fond investiert, der als Reinvestition bekannt ist.
Das bedeutet, dass Sie keine Ausschüttungen bekommen, sondern der Anlagefokus auf einer dauerhaften Wertentwicklung Ihrer akquirierten Anteile und einem dauerhaften Vermögenszuwachs liegen. "Investitionen in Investmentfonds werden durch die Ausgabe von Fondsanteilen einer spezifischen Anteilsklasse getätigt. Diese Anteilsklassen sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Investoren ausgerichtet und können sich beispielsweise in der Vergütungsstruktur, der Investitionswährung oder der Verwendung von Erträgen - wie Ausschüttungen oder Reinvestitionen - unterscheiden", erläutert ein Pressesprecher von Allianz Global Investors.
"Die ausschüttenden Anteilsklassen verteilen ihre laufenden Einnahmen - vor allem die Zins- und Dividendenzahlungen - in der Regel im Jahr. Die Ausschüttung von Anteilsklassen kann dem Investor zur Erzielung regelmäßiger Einnahmen verhelfen. Die thesaurierenden Anteilsklassen halten in der Regel ihr ordentliches Einkommen und legen es wieder an. "Vorteile: Regelmässige Renditen, die Ihnen kostenlos zur freien Verwendung zur Veranlagung zur Verfügung gestellt werden und die Sie in andere Formen der Anlage investieren können, um Ihr Vermögen zu diversifizieren.
Nachteile: Nach der Verteilung müssen Sie neue profitable Anlagemöglichkeiten für das Einkommen suchen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können. Zudem ist aufgrund der Verteilung der Einnahmen aus Ihrem Fonds-Anteil keine wesentliche Steigerung des Wertes zu erwarten. Vorteile: Keine zusätzlichen Kosten bei der Wiederanlage von Erträgen in neue Anlagefonds. Benachteiligung: Keine Einkommensverteilung und erhöhte Verlustrisiken bei sinkenden Preisen, da alle Einnahmen wieder angelegt werden.
Wenn Sie nach regelmäßigen Einkommenszahlungen suchen, sind Ausschüttungen die beste Lösung. Bereits seit Anfang des Jahres ist die Novellierung des Investitionssteuergesetzes in Kraft, nach der alle Mittel auf der Grundlage einer jährlichen Flatrate versteuert werden. Mit den neuen Vorschriften soll die Steuerbelastung für depotführende Banken und Investoren vereinfacht werden. Das Domizil der Fondgesellschaft ist für die Besteuerung nicht wichtiger als die Verteilung oder der Selbstbehalt.
Bei der Anlagereform müssen nun alle Investoren 26,375% Abgeltungssteuer ( "ohne Kirchensteuer") aus der neuen Vorauszahlung abführen. Die Upfront Fee ist ein Grundeinkommen, das der Fondsgeber anhand einer festgelegten Berechnungsformel ermitteln muss. Beim reinvestierenden Vermögen wird auf Steuern verzichtet, wenn am Ende des Jahres keine positiven Ergebnisse vorliegen.
In diesem Falle müssen nur 70 % der Einkünfte aus ausgeschütteten Mitteln besteuert werden. "Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wird die so genannte Cashflow-Besteuerung eingeführt. Damit ist der komplette Geldfluss von einem Anlagefonds zu den Anlegern zu versteuern. Die Ausschüttung ist somit voll steuerbar, es sei denn, der Fond unterliegt Teilausnahmen", erläutert Markus Temme, Sprecher von Unions Investment.
"Die kumulierten Gewinne am Ende eines Geschäftsjahrs werden nicht mehr direkt versteuert. Vielmehr erhalten die Steuerbehörden eine Mindeststeuer über die so genannte Vorauszahlung. Der Ausgabeaufschlag beläuft sich auf 70 % des von der Bank veröffentlichten so genannten Basiszinssatzes und wird für 2018 0,87 % betragen. Der Vorschuss -Pauschalbetrag ist jedoch auf die Wertsteigerung im jeweiligen Jahr beschränkt, d.h. es wird keine Steuer auf etwas gezahlt, das nicht verdient wurde.
"Die Vorabzahlung erfolgt zu Beginn des folgenden Jahres entweder durch Abbuchung des Guthabens oder durch Veräußerung von Anteilen. "Die Neuerung besteht darin, dass auch für ausländische thesaurierende Gelder eine jährliche Steuerzahlung möglich ist, wenn der Anlagefonds in einem Inlandsdepot verwahrt wird. Ein regelmäßiger Ausweis der steuerpflichtigen Einkünfte in der Einkommensteuererklärung des Investors ist daher nicht erforderlich", so Timme weiter.
"Der Ausgabeaufschlag kann auch dann erhoben werden, wenn ein Ausschüttungsfonds - bemessen am amtlich publizierten Basiszinssatz - zu wenig ausbezahlt hat. Aus diesem Grund bemüht sich Unionsinvestment um eine jährliche Mindestverteilung der ausgeschütteten Mittel in Form der Vorabzahlung. "Einige Investmentgesellschaften haben die notwendigen Schritte zur Reformierung des Investitionssteuergesetzes unternommen. Wir haben uns entschlossen, Reinvestitionsmittel prinzipiell auf den Vertrieb zu umstellen.
Dies liegt daran, dass bei der Wiederanlage von Geldern mit einer positiven Performance die Vorauszahlung fällig wird, die nicht vom Fond, sondern vom Investor selbst, z.B. durch Abbuchung des laufenden Kontos, geleistet werden muss. "Eine Änderung ist jedoch nicht für alle Kassen möglich. "Dies betrifft vor allem solche Mittel, die eine Garantie oder ein Kapitalerhaltungsziel haben.
"Schlussfolgerung: Ob Reinvestition oder Ausschüttung - die Wahl der Mittel hängt von Ihrer Investitionsstrategie ab. Mit der Novelle des Investitionssteuergesetzes gibt es keine wesentlichen steuerlichen Differenzen mehr zwischen den beiden Fondstypen.