Wo kann ich meine Lebensversicherung überprüfen Lassen

Wie kann ich meine Lebensversicherung überprüfen lassen?

Die Lebensversicherung weniger profitabel: Was Sie tun können. Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf mehr Geld! Wie hoch ist der Wert meiner Lebensversicherung? Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen: So bestimmen Sie den Wert Ihrer Lebensversicherung. Wenn ja, sollten der Vertrag und die Abrechnung der Zahlung überprüft werden.

Wie kann ich die Rückgabe meiner Lebensversicherung überprüfen lassen?

Die Lebensversicherung ist nach 12 Jahren erloschen. Der Ombudsmann hat angerufen. Kann man auf andere Weise prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft (Ergo) doch noch zu einer zusätzlichen Zahlung gezwungen werden kann? Ich und mein Mann sind zwar voneinander losgelöst, aber wir haben auch keinen Rechtsanwalt angeheuert, weil wir beide keine Ehescheidung wollten.

Da hatte ich bereits Einspruch eingelegt und einen Rechtsanwalt beauftragt, der 5 min. mit mir gesprochen und mir dann Unterlagen, z.B. einen Rechtshilfeantrag nach Haus geschickt hat. Die Anwältin hat mir keine Informationen geliefert. Sie besagt, dass auch Informationen über den separat wohnenden, aber "unterhaltspflichtigen" Lebenspartner zur Verfügung gestellt werden müssen. Es wurde nie verlangt, Alimente zu zahlen, weil ich keinen Rechtsanwalt angeheuert hatte, aber er hat ohnehin kein Bargeld.

Ob die PKH wirklich alle anfallenden Gebühren übernimmt, auch wenn Sie den Fall verlieren, ob Rechtsbeistand überhaupt in Kraft tritt, ist mir nicht bekannt, denn das Gericht für Sozialhilfe hat keine Chance auf einen möglichen Rechtsstreit. Dies und viele kleine Drucke in den Tipps zum Ausfüllen haben mich erschreckt, also habe ich den Rechtsanwalt gekündigt und wollte meine Pension beantrag.

Von den Kanzleien oder vom Rechtsanwalt habe ich mich in nichts hinreichend unterrichtet gefühlt, weiss nicht, ob ich jetzt doch gegen meinen zurückgewiesenen Gegensatz mit dem Sozialbüro verklagen oder es besser verlassen sollte, weil ich ohnehin nur Zeit hätte und in 1/2 Jahr das selbe Problem hätte und ob ich den von mir bereits zurückgewiesenen Rechtsanwalt wieder anschalten sollte oder nicht (ich wage es gar nicht, den wieder anzusprechen).

Wie kann ich mich beraten lassen? Eine Lebensversicherung habe ich 1980 geschlossen, die bis 1993 aus eigenen Mitteln ausbezahlt wurde. Im Jahr 1993 wurde diese LV als Erstversicherung auf den Auftraggeber übertragen. Im Jahr 2011 war das LV vorgesehen. Ein weiteres LV wurde 1999 als reiner Direktversicherer aufgenommen und war im Dezember 2011 zur Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet.

Ich habe auch 2,33% für das erste Darlehen von 1999 bis 2011 und einen Zinssatz von 6,87% für den Vorzeitraum errechnet. Da der Selbstzahlungszeitraum von 1980 bis 1993 nicht der Krankenversicherung untersteht, habe ich dann die Leistungen von 1993 bis 2011 mit den anteiligen Zinszahlungen (6,87% von 1993 bis 1999 und 2,33% von 1999 bis 2011) abgezogen.

Daraus resultierte eine Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung von ca. 10.000,00 EUR. Der Lebensversicherer hat der Krankenversicherung jedoch einen Bemessungsbetrag von ca. 16.000,00 EUR mitteilt. In Absprache mit der Lebensversicherungsgesellschaft errechnete sie den Auszahlungsbetrag für die Dauer der Erstversicherung nach der Drei-Tarif-Methode anteilsmäßig. Stornieren oder stornieren Sie die Lebensversicherung? Der Züricher gab mir die aktuellsten Informationen.

Jetzt denke ich darüber nach, was ich mit dem LV vorhabe. Der Abschluss der Rückdeckungsversicherung erfolgte am 01.12.1997. Die Spende beträgt 65,95 EUR pro Monat. Seit dem 01.02.2008 ist der Kontrakt prämienfrei. Rückgabewert ab dem 01.10.2016 ca. 8400 EUR. So lagen die Anteile im Jahr 2003 bei rund 350 EUR, derzeit bei 910 EUR.

Bei Einzahlung habe ich ca. 8000 EUR. Ist der Rückgabewert gleich dem Auszahlungsbetrag, bekomme ich 400? mehr. Sie entsprechen dem Gegenwert der zugeteilten Anteile und betragen zum 30. November 2015 EUR 8367,22. Meinen Dokumenten völlig chaotische, teilweise doppelte...... Jetzt hat sich die Pensionsversicherung registriert, sie will meine Konten (Gehälter) und die entsprechenden Steuern wie Lohnsteuern, Krankenversicherung, etc. überprüfen.

Da ich mich kurz fassen will (also beleidige mich hier nicht, alles hat einen Grund....) Meine Beziehungen waren damals alles andere als gut, ich habe sowohl die Buchführung als auch die Löhne selbst gemacht. Meine Dokumente, ob die Buchführung oder die Berechnungen nun nicht mehr verfügbar sind oder heute in einem Chaos!

Meine jetzige Frage: Wie kann/soll ich mich jetzt benehmen? Ist eine solche Untersuchung überhaupt noch möglich? Müssen Zahnärzte vor der Therapie mit einem privaten Patienten die Kosten/Anwendung einer erhöhten Rate als in der GOZ - 2,3 absprechen? Mein Töchterchen ist Student und hat eine private Krankenversicherung.

Das schlimme Aufwachen kam mit der Berechnung, die 1027 ergab, wobei vorwiegend mit dem Factor 3,5, ja 7,0 gerechnet wurde. Müssen Ärzte vor einer Therapie einen behandelnden Arzt über die möglicherweise höheren Selbstkosten unterrichten? Einkommensteuererklärung für den gestorbenen Familienvater - Erklärung?

Seit ich eine Halbwaisenpension habe und dazwischen seit 2014 arbeite, habe ich mich bei einem Einkommensteuerhilfsverein registriert, der seit 2 Jahren meine Einkommensteuererklärung abgibt. Jetzt erhebt sich die frage, ob die Tatsachen, dass mein Familienvater verstorben ist, sich auf meine Steuereinnahmen auswirken? Soeben habe ich im Netz ein paar Dinge über eine sogenannte "Willenserklärung" im Hinblick auf das Motiv und darüber erfahren, dass die Erbschaft auch Einfluss auf meine Steuerklärung hat.

Sollten wir diese Erklärung abgegeben haben und hat der Todesfall meines Vaters mit meiner eigenen Steuerklärung zu tun, oder nur, wenn die Erbschaft noch Einkommen, z.B. Zins, etc. generiert? Es gab auch die Zahlung einer Lebensversicherung, die umgehend zur Rückzahlung des Darlehens und der Bestattung etc. verwendet wurde und etwas Kleingeld, das auf dem Bankkonto meines Vater war.

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