Wie Funktionieren Optionsscheine

Funktionsweise von Warrants

Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung des Börsenbegriffs Wie Optionsscheine funktionieren. Warrants sind Wertpapiere, mit denen Anleger von der Kursentwicklung eines Basiswertes profitieren können. Warrants, Futures (Definition) und Zertifikate (Definition). Sprung zu Wie funktionieren Haftbefehle? Hit-Optionsscheine sind exotische Optionsgeschäfte.

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Ein Investor erhält mit einem Kauf das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einen Underlying (z.B. eine Aktie) während der Laufzeit zu einem bestimmten Kurs (Strike Price) oder bei Verfall (European Option Type) vom Optionsscheinverkäufer (Emissionsbank) zu erwerben. Bei diesem Recht bezahlt der Inhaber des Calls dem Veräußerer zum Zeitpunkt des Kaufs eine Prämie, und zwar den Ausübungspreis.

Der Call-Optionsschein sichert also ein Bezugsrecht auf einen Underlying. Der Investor kauft von einer Hausbank (Emittent) einen Call-Optionsschein für eine Stückaktie der Mustermann AG mit einem Ausübungspreis von 100 EUR. Sie hat eine Restlaufzeit von einem Jahr und die Optionskategorie ist amerikanischer Natur. Dies bedeutet für den Investor, dass er das Recht hat, vom Aussteller die Auslieferung einer Stückaktie der Mustermann AG zum Kurs von 100 EUR zu fordern.

Eine Ausübung dieses Rechtes ist nur dann sinnvoll, wenn die Aktien über den Warrant billiger erworben werden können als über die Wertpapierbörse, d.h. wenn die Aktien über 100 EUR notieren. Sinkt der Aktienkurs dagegen unter 100 EUR, könnte der Investor die Aktien billiger an der Wertpapierbörse als über sein Wahlrecht gegenüber dem Aussteller einkaufen.

Der Investor verliert in diesem Falle sein Bezugsrecht und übernimmt die Aktien börslich. Die Erzielung eines Gewinns auch bei einer Call-Verpflichtung ist dann abhängig von der bezahlten Prämie. Angenommen, der Tarif für die 100 Anrufe an die Mustermann AG liegt bei 10 Euro: Danach bezahlt der Investor 10 EUR an den Aussteller und erhält damit das Recht, innerhalb des kommenden Geschäftsjahres eine Stückaktie der Firma Mustermann AG zu einem Kurs von 100 EUR zu erwerben.

Weil sie am Verfalltag der Optionen erst dann in die Gewinnspanne kommt, wenn der Preis der Modell AG über 110 EUR liegt. Das Schaubild verdeutlicht, dass Investoren mit Call-Optionsschein auf unbestimmte Zeit an den Kurssteigerungen der Aktien der Muster-AG teilhaben. Bei fallenden Preisen beschränkt sich der Schaden dagegen auf die bezahlte Optionsprämie.

Liegt der Kurs der Aktien der Mustermann AG in diesem Beispiel jedoch unter 100 EUR, ergibt sich ein Gesamtverlust. Die Höhe des Call-Optionsscheins ist daher stark von der Entwicklung der Aktien der Mustermann AG abhängig. Der Optionsscheininhaber hat jedoch wesentlich weniger in eine Beteiligung an der Mustermann AG als in eine Direktanlage angelegt, so dass eine Leverage-Wirkung im Warrant besteht.

Beispiel: Erhöht sich die Aktien der Modell AG bis zum Ende der Laufzeit um 20 auf 120 EUR, erhöht sich die Kurssteigerung um 20,00 EUR. Demgegenüber wird der Optionsschein mit einem Ausübungspreis von EUR 100 von EUR 10 auf EUR 20 erhöht, was einer Steigerung von 100,00% entspricht. Fällt der Kurs dagegen um den Faktor 5, geht der Kauf bei Fälligkeit verloren.

Hierbei erhält der Erwerber das Recht, einen Underlying - wie eine Stückaktie, einen Indizes oder eine Währung - während der Laufzeit zu einem vorgegebenen Kurs (Strike Price) oder bei Endfälligkeit (European Option Type) zu veräußern. Natürlich wird der Investor sein Veräußerungsrecht nur ausüben, wenn er den Underlying über seinen Warrant zu einem höheren Kurs als über die Börse veräußern kann.

Ansonsten gibt er die Ausübung seines Optionsrechtes auf. Beispiel: Unter der Annahme, dass die Aktien der Mustermann AG bei 100 EUR gehandelt werden. Die angelegte Stammaktie der Mustermann AG soll einen Ausübungspreis von 100 EUR haben und 10 EUR betragen. Bei Fälligkeit hat der Verkauf einen guten Gegenwert, wenn der Aktienkurs unter 100 EUR liegt.

Der Put-Inhaber macht jedoch erst dann einen Profit, wenn die Aktien unter 90 EUR schließen. Ähnlich wie bei einem Kauf ist der Schaden auf die bezahlte Prämie beschränkt. Am Ende der Laufzeit tritt ein Totalschaden bei Preisen über 100 ? auf. Auch hier resultiert die Leveragewirkung aus dem niedrigeren Investitionsvolumen im Verhältnis zu einem Verkauf der Anteile.

Sinkt die Aktien der Mustermann AG bis zum Ende der Laufzeit von 100 auf 80 EUR, geht das Wertpapier um 20 % unter. Der Put-Optionsschein erhöht sich bei einem solchen Kursrückgang von 10 auf 20 EUR, was einen Profit von 100% ausmacht. Die Performance eines Put-Optionsscheins ist von den selben Faktoren abhängig wie bei einem Call-Optionsschein.

Hierzu gehören nicht nur die Entwicklung des Basiswerts, der Ausübungspreis, die Schwankungsbreite, die verbleibende Laufzeit, sondern auch die Zins- und Dividendenerwartung. Sie werden im Kapitel über die Optionsbewertung erläutert. Bei Put-Optionen können Investoren nicht nur auf sinkende Preise wetten, sondern auch ihre Depots gegen Kursverluste des Basiswerts sichern. Die Optionsscheine haben in der Regel ein Ausübungsverhältnis.

Der Ausübungspreis gibt an, wie viele Anteile eines Basiswerts durch einen Warrant gekauft (Call) oder veräußert (Put) werden können. Der Ausübungspreis gibt an, wie viele Optionsscheine erforderlich sind, um das Recht zum Kauf/Verkauf einer Aktie des Basiswerts zu erwerben. Der Ausübungspreis für ein Optionsrecht beläuft sich im einfachen Falle auf 1:1 Das heißt, für die Optionsausübung ist nur ein einziger Warrant erforderlich.

Die Optionsscheine auf den DAX werden in der Regel mit einem Zeichnungsverhältnis von 100:1 emittiert, so dass der Investor auch geringere Beträge verwenden kann. In Dezimalstellen angegeben, also 0,01. Ein Investor braucht also 100 Optionsscheine, um einen vollständigen Indizes abbilden zu können. Mit anderen Worten, ein Haftbefehl verweist auf ein Hunderttel des Referenzindex.

Beispiel: Ein Optionsschein mit einem Ausübungspreis von 80 EUR auf die mit 100 EUR notierte Stückaktie der Mustermann AG hat ein Ausübungsverhältnis von 10:1 oder 0,1 Der Optionsschein hat bei Fälligkeit einen Preis von 2 statt 20 EUR unter Beachtung des Zeichnungsverhältnis.

Um die Optionsscheine billiger und damit für eine grössere Zahl von Investoren verfügbar zu machen, werden sie, wie die folgenden Beispiel illustrieren, mit einem Zeichnungsverhältnis ausgegeben. Bei einem niedrigeren Ausübungsverhältnis sinkt der Kurs des Warrants. Die Bezugsverhältnisse ändern nichts an der Art und Weise, wie die Optionsscheine funktionieren. Bei der Ermittlung des Wertes eines Optionsscheines ist jedoch immer das Ausübungsverhältnis zu berücksichtigen.

Für den Vergleich von Warrants auf den gleichen Underlying, aber mit verschiedenen Bezugsquoten, ist es zweckmäßig, den Optionspreis mit dem Bezugsverhältnis zur Erzielung eines einheitlichen Optionspreises zu multiplizieren bzw. zu homogenisieren (Homogenisierung). Im Falle von Warrants des sogenannten amerikanischer Art kann das Optionsrecht an jedem Bank- und Börsenwerktag während der Optionslaufzeit ausgeübt werden.

Die Optionsscheine europäischer Art können erst am Ende der Frist ausgeübt werden. Die Amerikaner sind heute die am weitesten verbreitete Art von Haftbefehl. In den seltensten Fällen werden die Optionsrechte jedoch ausgeübt, da es in der Praxis aufgrund der Preisstruktur günstiger ist, den Warrant zu veräußern als ihn auszufüllen. Die Optionsbedingungen der Aussteller regeln, ob das Bezugsrecht bei Ablauf des Wertpapiers automatisch ausgeübt wird.

Die Option wird jedoch in der Regel am Verfalltag bei positivem Optionswert ausübbar. Die Optionsbedingungen legen auch fest, ob eine tatsächliche Auslieferung des Basiswerts gegen Bezahlung des Ausübungspreises überhaupt stattfindet. Bei den meisten Warrants ist die Auslieferung des Basiswerts nicht möglich und ein Barausgleich wird von Anfang an festgelegt.

Dabei wird die Differenz zwischen dem Tageskurs des Basiswerts am Ausübungsdatum und dem Ausübungspreis ausgezahlt.

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