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Vermögensverwaltung Vertrag
Asset-Management-VertragVermögensverwaltungsvereinbarung
Die Vermögensverwaltungsvereinbarung reguliert das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter. Eine Vermögensverwalterin kümmert sich um das Geld ihrer Kundschaft und begleitet sie in Geld- und Vermögensangelegenheiten. Der Service wird in der Regel von Kreditinstituten, selbständigen (externen) Asset Managern, Finanz- und Anlageberatern, Versicherungsgesellschaften, Treuhändern, Rechtsanwälten und in einigen Fällen auch von Privaten erbracht. Vermögensberater können sich zum einen über die Kundengebühr und zum anderen über Rückzahlungen absichern.
Mit dem Vertrag gewährt der Mandant dem Asset Manager die Verfügungsgewalt über sein Eigentum oder Teilvermögen. Die Kunden wollen das spezielle Wissen und die Erfahrung des Asset Managers für die Erreichung ihrer Investitionsziele einbringen. Der Asset Manager hat einen grossen Gestaltungsspielraum. Das Verwaltungsmandat untersteht den Vorschriften des Einfachmandats (Art. 394 ff. OR).
Gemäss den Vorgaben der SBVg müssen die Institute dies jedoch immer in schriftlicher Form tun. Der Bevollmächtigte ist gemäss Art. 398 Abs. 2 OR dazu angehalten, die ihm zugewiesenen Aufträge und Transaktionen gewissenhaft und in gutem Glauben auszufüllen. Das Verwaltungsmandat kann gemäss Art. 404 OR zu jeder Zeit aufgehoben oder beendet werden.
Was sollte ein Asset-Management-Vertrag sein?
Der Vermögensverwaltungsvertrag ist von Institution zu Institution sehr verschieden. Bitte beachten Sie die Vertragsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung und erkundigen Sie sich beim Fachberater, wenn Sie nichts nachvollziehen. Es gibt viel Spielraum, aber ein Vertrag sollte immer über die folgenden Aspekte aufklären:: Was darf der Asset Manager tun?
Diese können zur Sicherung von Wertpapierdepots oder als Spekulationsinstrument verwendet werden. Wie hoch sind die effektiven Kosten für die Vermögensverwaltung, die Depotführung durch einen Asset Manager oder eine Hausbank? Die Vermögensverwalterin beauftragt den Kunden mit der Führung des Wertpapierdepots für die Depotführung (Courtagen, Courtagen, Spesen, die der Klient seiner Hausbank für den Erwerb und die Veräusserung von Wertpapieren zahlt.
Depotführungsgebühren Für die Verwahrung von Kundendepots fordern die depotführenden Kreditinstitute eine Prozentgebühr auf das deponierte Vermögen. usw.) bis? Welche Währungen werden vom Kunden kalkuliert und wie wird die Ausbeute errechnet? Wie wird der Auftraggeber in welchen Zeitabständen über die Zielerreichung informiert? Inwieweit sind die Retrozessionen Sammelkonditionen für Erstattungen von Kreditinstituten und Produktgebern an einen Asset Manager?
Normalerweise sind sie für den Auftraggeber nicht ersichtlich. Diese werden sowohl für Börsengeschäfte als auch für die Nutzung von bestimmten Produkten wie Investmentfonds oder strukturierte Produkten ausbezahlt. Diese können einmal oder regelmäßig von Kreditinstituten und Produktgebern gezahlt werden und was passiert mit ihnen? Wenn ein Vertrag keine klaren Informationen darüber enthält, was mit der Retrozession und anderen empfangenen Entgelten passiert, ist es zwingend erforderlich zu fragen.
Die Vermögensverwaltungsvereinbarung reguliert das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter. Mit dem Vertrag gewährt der Mandant dem Asset Manager die Verfügungsgewalt über sein Eigentum oder Teilvermögen. Er will das spezielle Wissen und die Erfahrung des Asset Managers für die Erreichung seiner Investitionsziele einbringen. Der Asset Manager hat einen grossen Gestaltungsspielraum.
Das Verwaltungsmandat untersteht den Vorschriften des Einfachmandats (Art. 394 ff. OR). Sie kann formell gewährt werden. Gemäss den Vorgaben der SBVg müssen die Institute dies jedoch immer in schriftlicher Form tun. Gemäß Artikel 398 Absatz 2 OR hat sich der Bevollmächtigte zu verpflichten, die ihm zugewiesenen Aufträge und Transaktionen gewissenhaft und nach Treu und Glauben durchzuführen.
Das Verwaltungsmandat kann gemäss Art. 404 OR zu jeder Zeit aufgehoben oder beendet werden.