Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Rürup Steuerlich Absetzbar 2016
Steuerabzugsfähigkeit Rürup 2016Ab 1.1.2017: Rürup-Rente 84% abzugsfähig
Die Rürup-Rente ist für Selbständige und Selbständige oft die einzig mögliche Form der staatlichen Altersversorgung. Die wenigsten Selbständigen unterliegen der obligatorischen Pensionsversicherung. Freiberufliche Mitarbeiter wie z. B. Mediziner, Pharmazeuten, Rechtsanwälte, Juristen, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerexperten oder Rechtsanwälte sind nahezu immer einer beruflichen Vorsorge angeschlossen und von der Versicherungsverpflichtung in der obligatorischen Pensionsversicherung befrei.
Natürlich stimmt die Feststellung nicht, dass die Pension Rürup nur für Selbständige und Selbständige, nicht aber für Angestellte und Staatsbeamte geeignet ist: Die Rürup-Pension steht allen Arbeitnehmern offen. Wie bei der staatlichen Rentenversicherung handelt es sich bei der Rüruprente um eine lebenslange Pension. Anders als die umlagefinanzierte Altersversorgung ist sie jedoch ausfinanziert.
Dies bedeutet, dass die Rürup-Beiträge, die einmal im Monat oder einmal im Jahr nach Abzug von Aufwendungen gezahlt werden, in ein Stammkapital überführt werden, aus dem die Rürup-Rente lebenslang bei den Rürup-Versicherungen gezahlt wird. In unserem detaillierten Vorsorgeratgeber "So schliessen Sie Ihre Vorsorgelücke" können Sie wichtige Experten-Tipps zur Rürup-Rente nachlesen. Der steuerlich absetzbare Teil des Beitrags von Rürup beträgt im Jahr 2017 84%, während der zu versteuernde Teil der Rürup-Rente zu Beginn des Jahres 2017 bei 74% bleibt.
Dieses Ungleichgewicht ermöglicht Steuervorteile für eine sofortige Rürup-Rente gegen eine Einmalprämie. Die z. B. von ?B. Im Jahr 2017 können 84% davon und damit 16. 800,00 Steuer auf einen Streich in eine herkömmliche R?rup-Rentenversicherung abgezogen werden. Auf der anderen Seite müßte sie die R?rup-Rente ab 2017 mit einem Wert von z. ?B besteuern. 800,00? nur zu 74%.
Insgesamt sind im selben Jahr 16.208,00 ? steuerlich absetzbar. Die Rürup-Rente wird durch steuerliche Vergünstigungen im Sinne des § 10 EStG unterstützt. Beitragszahlungen an: Rentenversicherungen, private Basisrente (nach ihrem Tüftler sogenannte Rürup-Rente), berufliche Vorsorge mit vergleichbaren Leistungsangeboten wie die Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Altervorsorge.
Im Jahr 2017 beträgt der maximale Beitrag der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen 23.362,00 ? (ledig) und 46.724,00 ? (verheiratet) pro Jahr. Der Maximalbeitrag für steuerlich absetzbare Pensionsaufwendungen ist seit 2015 in gleichem Umfang gestiegen wie die Erhöhung der Bemessungsgrenze für die Knappschaft. Achtung: Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte reduziert sich der Maximalbeitrag um den gesamten Beitrag zur Rentenversicherung, z.B.
B. bis zu einer Höhe von maximal 249,40 (= B,7 Prozent von insgesamt 76. 200,00 Euro Beitragsbemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung West) im Jahr 2017. Gleiches trifft auf nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu, für die ein Fiktivbeitrag von 18,7 Prozent des Bruttojahresgehalts bis zur Beitragsbemessungsgrundlage von insgesamt 76. 200,00 Euro zu. Freiberufliche Mitarbeiter müssen den gesamten Betrag der beruflichen Vorsorge vom Höchstbetrag einbehalten.
Die verbleibenden Maximalbeiträge (d.h. der Maximalbeitrag nach Abführung tatsächlicher oder fiktiver Beitragszahlungen zur Pensionsversicherung oder nach Abführung der Beitragszahlungen zur beruflichen Vorsorge) können für die freiwilligen Beitragszahlungen zur Rürup- oder Pflichtrente verwendet werden. Sie ist ab 2025 vollständig steuerlich absetzbar.