Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
Rürup Sofortrente
Sofortrente RürupVor- und Nachteile der Rürup-Rente
Lebenslängliche Altersvorsorge mit hohem Steuervorteil. Rürup-Pension: Bei einer Gegenüberstellung der klassichen Rürup-Rentenversicherung im Finanz-Test 12/2014 steht die Basisrente (Rürup) Europas mit der höchst garantierten Rüruprente und dem Qualitätsrating Gut (1,7) an erster Stelle Im Musterfall eines 40-Jährigen, der einen Riester-Jahresbeitrag von 6 geleistet hat. Nahezu 18 Jahre später hätte der damals beinahe 85-jährige Rürup-Rentner seine eingezahlten Beträge von 162.000 Euro erstattet.
Bis zum 20.12. 2014 fertig stellen und bis zu 31.200 ? abziehen. Die Erhöhung der Höchstgrenze soll die Rürup-Rente attraktiv machen. Für Arbeitnehmer und Beamte reduziert sich der Maximalbetrag jedoch um den effektiven oder rechnerischen Gesamtanteil an der Pensionsversicherung um bis zu 18,9 Prozent der Einkommensschwelle (Ost) von 60.000 Euro im Jahr 2014, also um bis zu 11.340 Euro.
Im Jahr 2014 wäre dann Platz für Rürup-Beiträge von 8.660/28. 660 . Es ist nur noch eine gute Handelswoche bis zum 20.12. 2014. Die Jahresabschlussgeschäfte mit Rürup-Versicherungen und anderen Renten- oder Personenversicherungen laufen auf Hochtouren. Allerdings sollte man sich von diesem Dezember-Fieber nicht infizieren und ohne weitere Untersuchung eine Rürup-Politik abschliessen.
In der Sparphase ermöglicht die Rürup-Rente vor allem für hoch besteuerte Investoren ein attraktives Steuersparen. 2014 sind 78% des Beitrags von Rürup steuerabzugsfähig, im kommenden Jahr 80%. Ab 2025 können die gezahlten Beträge im Höchstbetragsschema vollständig einbehalten werden. Beispielsweise werden bei einem Mindeststeuersatz von 40 Prozent im kommenden Jahr 32 Prozent des Beitrags von Rürup, im Jahr 2020 36 Prozent und ab 2025 40 Prozent der Rürup-Rente ausmachen. Wer die Rürup-Rente ab dem Jahr 2030 erhält, muss 90 Prozent Steuern zahlen.
Aber auch in den Jahren 2015 bis 2029 konnte sie durchschnittlich knapp 93% der Rürup-Beiträge von den Abgaben abziehen. Vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Zinsen ist die Rürup-Rentenversicherung vor Steuer derzeit wenig interessant. Weil die Versicherungen eine sehr lange Lebensdauer erwarten, sind die Rürup-Renten recht dürftig. Eine Rürup-Rente inklusive Gewinnbeteiligung ist nur auf dem Papier zu haben.
Ein weiteres Argument gegen die Rürup-Pension ist der Wegfall einer Einlage. Die private Rüruprente ist wie die gesetzliche Rentenversicherung eine Lebensrente, die weder vererbbar ist noch übertragbar, verliehen oder verkauft werden kann. So muss sich jeder, der sich auf eine lange Rentengarantie von z.B. 20 Jahren einigt oder seinem Ehepartner im Todesfall 60% Witwen- oder Witwerrente gewähren will, mit einer niedrigeren Rüruprente für gleiche Beiträge begnügen.
Im Einzelfall ist die gesetzlich vorgeschriebene Pension noch besser als die der Rürup. Dies betrifft z.B. die sofortige staatliche Altersversorgung aus einem einmaligen Beitrag zur Verhinderung eines Rentenabzugs bei Vorruhestand für Langzeitversicherte nach 35 Jahren oder eine Rentenreduktion aufgrund einer Rentenanpassung nach der Ehescheidung. Staatsbedienstete ab 1964, die heute 50 Jahre oder jünger sind und eine private Krankenversicherung haben, sind mit einer staatlichen Altersversorgung nahezu immer besser dran.
Mit einem jährlichen Beitrag von 6.000 über 17 Jahre hinweg sind die gesetzlich zugesicherte Altersrente inklusive 7,3 Prozent Zuschuß zur PKV und die zugesicherte Rüruprente von 450 Euro pro Monat für den heutigen 50-jährigen Staatsbediensteten bereits auf dem gleichen Niveau. Alle noch älteren Staatsbediensteten werden mit ziemlicher Sicherheit besser mit der staatlichen Rentenversicherung zurechtkommen.
Anders als die Rüruprente wird bei der staatlichen Rentenversicherung immer auch eine Hinterbliebenenversicherung (Witwen- oder Verwitwetenrente, Halb- oder Vollwaisenrente) angeboten. Auch die steuerlichen Regelungen für die gesetzlich vorgeschriebene Altersversorgung hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit in der Beitrags- und in der Pensionsphase sind dieselben wie für die Rürup-Pension. Steuerlich gesehen bringt die Rürup-Pension keine Vergünstigungen gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Pension.
Die Bezugnahme unter www.1a-altersabsicherung. de auf einen Bericht der Bild-Zeitung vom 22.5. 2014 Irrsinn bei der staatlichen Rentenversicherung: Jugendliche bezahlen in jedem Fall 77.000 Euro mehr als sie im hohen Lebensalter werden. Mit derartigen Slogans will man die privat finanzierte Rürup-Pension aufbessern und die gesetzlich vorgeschriebene Umlageversicherung beiseite schieben, hat nur seine eigenen geschäftlichen Interessen im Blick.
Natürlich gibt es nicht das leiseste Verlangen nach einem gerechten Verhältnis zwischen einer gesetzlichen Pension und einer Rürup-Pension.