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Die Riester-UnterstützungKindergeld für die Riester-Rente: Was Sie wissen müssen
Die 2002 vorgestellte Riester-Rente ist umstritten. Bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr - zuzüglich des Jahresgrundgelds von 154 EUR. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersversorgung, die der Bund mit Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen unterstützt. Sie sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, zum Beispiel als Bank- oder Fondssparvertrag, als klassischer Rentenversicherer oder als Riester-Bausparvertrag.
Den staatlichen Riesterzuschuss bekommen Sie, wenn Sie einen direkten Anspruch darauf haben. Auch wenn Sie in Erziehungsurlaub sind, bekommen Sie die Zuschüsse. Das Land unterstützt die Riester-Rente mit zwei verschiedenen Zuschüssen. Der Basisbonus beläuft sich auf höchstens 154 EUR pro Jahr (ab 2016). Das Kindergeld kann auch von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Das sind 300 EUR pro Jahr für jedes Kind, das ab dem Jahrgang 2008 zur Welt kommt.
Bei älteren Kindern bekommen Sie 185 EUR pro Jahr und Kind. Um Zuschüsse zu bekommen, bezahlen Sie jedes Jahr eine eigene Mindestprämie in Ihren Riester-Verkauf. Das sind 4 % Ihres pensionsversicherungspflichtigen Einkommens im vergangenen Jahr, höchstens jedoch 2.100 EUR, abzüglich staatlicher Zuschüsse (ab 2016). Beispiel: Im vergangenen Jahr hatten Sie ein Brutto-Einkommen von EUR 30000.
4% Ihres Bruttoverdienstes sind 1.200 EUR. Von diesem Betrag nehmen Sie Ihren Basisbonus von 154 EUR und das Kindergeld von 300 EUR in Abzug. In diesem Jahr betragen Ihre Eigenleistungen mindestens 746 EUR oder 62,17 EUR pro Jahr. Wenn Sie weniger als den minimalen Eigenbeitrag bezahlen, werden die Zuschüsse proportional ermäßigt.
Um überhaupt Zuschüsse zu bekommen, bezahlen Sie einen Grundbeitrag von mind. 60? im Jahr. Wenn Sie weniger als 1.500 EUR pro Jahr einnehmen, ist dies auch Ihre Mindestinvestition. Zahlreiche Riester-Produkthersteller stellen auf ihren Internetseiten Spezialrechner zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Mindestbeitrag selbst errechnen. Für den Bezug des Kindergeldes müssen Sie seit mind. einem Kalendermonat pro Jahr ein Anrecht auf dieses haben.
Wenn Ihr erwachsenes Kind erzogen oder ausgebildet ist, können Sie den Zuschuss bis zum Alter von maximal 20 Jahren bekommen sofern Sie auch für das Kind eine Kinderzulage haben. Bei Ihrem Provider können Sie beantragen, dass der Zuschuss in den Riester-Vertrag Ihres Vaters fliesst, wenn z.B. die Mütter keinen eigenen Riester-Vertrag haben.
Mit der Riester-Rente werden nicht nur die unmittelbaren Leistungsberechtigten, sondern auch deren Ehegatten oder Partner, die keinen direkten Versorgungsanspruch haben, begünstigt. Sie können also einen eigenen Riester-Vertrag abschliessen, sind aber nicht an den Mindestbeitrag verpflichtet. Vielmehr bezahlen sie nur den Grundbeitrag von 60 EUR pro Jahr und haben somit Anrecht auf eine Grund- und ggf. Kinderbeihilfe.
Wenn Sie zu Haus wohnen, um ein Kind zu erziehen, haben Sie eine gesetzliche Rentenversicherung für die Dauer von höchstens 36 Monate. Ihre Mindesteigenbeteiligung beträgt immer noch 60? im Jahr. Anderenfalls verliert man den Anrecht auf die Zuschüsse oder die Zentralkasse für Altersguthaben (ZfA) nimmt sie zurück.