Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Leistungen aus Direktversicherung Steuerpflichtig
Vorteile der Direktversicherung Steuerpflichtig("B. Direktversicherung, Pensionskasse) sind daher steuerfrei.
Nachbesteuerung - Glossary - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersverordnung in Deutschland
Bei der nachgelagerten Versteuerung werden die Rentenleistungen des Begünstigten einkommensteuerpflichtig, während die entsprechenden Finanzierungsbeiträge beibehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2002, dass die unterschiedlichen Besteuerungen der Beamtenpensionen und der Rentenversicherungen verfassungswidrig sind. Infolgedessen wurde mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum Stichtag des Jahres 2005 sowohl in der gesetzlich vorgeschriebenen Altersvorsorge als auch - im Prinzip - in allen Durchführungswegen der Betriebsrentenversicherung die nachgeordnete Steuer einführen.
Folgendes gilt: Pensionsleistungen, die auf einer direkten Zusage basieren oder über eine Unterstützungskasse gezahlt werden, sind nachgeschaltet steuerpflichtig (wie vor dem 1. Januar 2005). Die Leistungen aus der Direktversicherung, der Pensionskasse und der Pensionskasse werden in der Regel in voller Höhe versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Voraussetzung ist jedoch, dass die Einlagen steuerfrei oder subventioniert waren (gemäß 3 Nr. 63, 3 Nr. 66 oder 10a Abs. 1a oder §§ 79 ff. EStG).
Nicht subventionierte Zuwendungen sind vor allem solche, die nach 40b StG alt und vor dem Stichtag des Jahres 2002 an eine Direktversicherung gezahlt wurden. Wenn die Folgeleistungen sowohl auf steuerfreie als auch auf steuerpflichtige Zuwendungen basieren, müssen die Zuwendungen in einen zu versteuernden und einen zu versteuernden Teil untergliedert werden.
Steuer auf Verfallleistungen für Versicherungsverträge
Vermögensbildende Versicherung ist bei der Privatvorsorge sehr beliebt. Zusätzlich zu den Bürgschaften und dem Höchstmaß an Sicherheiten werden viele Anleger auch von den steuerrechtlichen Bestimmungen über Ablaufleistungen aus Versicherungsverträgen angezogen. Es entstehen zwar Abgaben, aber die Steuersätze sind relativ niedrig. Jeder, der vor dem Stichtag des Vertragsabschlusses eine vermögenswirksame Lebens-, Renten- oder Fondspolice abschließt, kann sich über eine solche Versicherung glücklich schätzen.
Die Kapitalauszahlung bzw. Fälligkeitsleistung ist in diesem Falle am vertraglich festgelegten Fälligkeitsende vollständig abgabenfrei. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Laufzeit: mind. 12 Jahre, Beitragszahlungsdauer: mind. 5 Jahre. Wenn Sie die Leistungen in der Auslaufphase als laufende Leibrente beanspruchen, müssen Sie nur den so genannten Einkommensanteil besteuern. Mit einem Schlussalter von 65 Jahren beträgt der Anteil am Ergebnis nur noch 18Prozentpunkte.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der zumindest seit 2005 geltende Tarifvertrag nicht geändert wurde. So wird beispielsweise jeder, der auf die Überlegung kommt, seine steuerfreien Ablaufleistungen durch eine Erhöhung der Monatsprämie oder eine einmalige Zahlung zu steigern, später vom Fiskus sanktioniert. Der gesamte Auftrag wäre in diesem Falle nach den Vorschriften für neue Aufträge zu versteuern.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Jahre, die Zahlung erfolgt nach Ablauf des sechzigsten Jahres. Wenn Sie eine Monatsrente erhalten, müssen Sie einen Teil des Einkommens auf Ihrer Einkommensteuererklärung ausweisen. Der Rentner ist daher in der Regel steuergünstiger als der Bezieher einer Einmalleistung. Die Fälligkeitsleistung kann nur von Personen bezogen werden, die vor dem Stichtag des Vertragsabschlusses eine Direktversicherung haben.
Die Laufzeit des Vertrages muss mind. 12 Jahre betragen und eine Beitragszahlungsfrist von 5 Jahren haben. Pensionszahlungen sind mit dem verminderten Einkommensanteil zu besteuern. Kapitalzahlungen aus einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Vorsorgeeinrichtung sind in voller Höhe steuerpflichtig, wenn sie vor dem 1. Jänner 2005 abgeschlossen werden, wenn eine Steuerbefreiung für Beitragszahlungen nach 3 Nr. 63 StG gewährt wurde.
Die Laufzeit ist dann bei einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren und einer Beitragszahlung von mind. 5 Jahren umsatzsteuerfrei. Bei Betriebsversicherungen, die nach dem 31.12.2004 geschlossen werden, sind die Leistungen grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.