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Gesetzliche Rentenversicherung Berechnen
Berechnung der gesetzlichen RentenversicherungBerechnen Sie Ihre Pension mit unserem Online-Rechner.
Mithilfe unseres Rentenschätzers können Sie Ihre künftige Altersvorsorge rasch und unkompliziert berechnen. Pensionen werden nach einem einfachen Annäherungsverfahren errechnet. Fazit der Rentenberechnung: Sie sind 45 Jahre alt und haben bereits 25 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bedauerlicherweise können wesentliche Kenngrößen nicht ohne persönliche Angaben errechnet werden. Hinweis zur Rentenberechnung: Vergütungspunktegutschrift.
Anhand Ihrer Gehaltsangaben werden 1,06 Gehaltspunkte für die Pension berechnet. Derzeit beträgt ein Einkommenspunkt einen Pensionswert von 31,03 EUR (West). Mit 1,06 Gehaltspunkten haben Sie Anspruch auf eine monatliche Pension von 32,89 EUR. Die Rentenschätzerin geht davon aus, dass Sie pro Dienstjahr 1,06 Gehaltspunkte sammeln und diese bis zum Eintritt in den Ruhestand ansammeln (reguläre Altersgrenze).
Normalerweise liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren. An dieser Stelle könnte Ihr Vorsorgekonto 49,82 Gehaltspunkte haben (47 Jahre Erwerbstätigkeit x 1,06 Gehaltspunkte pro Jahr). Die Ergebnisse können nur einen ungefähren Wert Ihrer tatsächlichen erwarteten Pension darstellen, da einige für eine genaue Kalkulation notwendige Daten ausbleiben.
Mit unserer Vorsorgeberechnung erhalten Sie einen ungefähren Hinweis, ob Ihre Altersversorgung bereits ausreichend ist oder ob Sie Ihre Altersversorgung durch eine private Absicherung ergänzen sollten. In der folgenden Übersicht ist die statistische Lebensdauer für die 45-Jährigen dargestellt. Man kann das oben genannte Lebensalter einstellen. Wer neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pension ein zusätzliches Monatseinkommen will, muss eine private Absicherung vornehmen.
Vor der Pensionierung spart man viel Geld und lässt sich das eingesparte Geld inklusive Zins jeden Monat ausbezahlen. Ebenfalls interessant: Mehr zum Themenkomplex Vorsorge & Vorsorge:
Wird der Pensionsanspruch errechnet?
Die Rentenansprüche, die Sie während Ihres Berufslebens erwerben, richten sich nach dem Erwerb seinkommen, den Sozialleistungen (z.B. Kinder) und den Versicherungs-zeiten. Im Gegenzug werden Ihnen so genannte Ausgleichspunkte auf Ihrem Vorsorgekonto angerechnet. Ihre individuelle Rentenberechtigung wird nach der Pensionsformel errechnet. In der folgenden Informationsgrafik sehen Sie, nach welcher Berechnungsformel der Rentenbetrag in der Rentenversicherung errechnet wird.
Die Rentenhöhe ist abhängig von der Zahl der Gehaltspunkte, dem Zugangs- und Pensionsfaktor und dem aktuellen Rentenbetrag. Es gilt die Formel: Betrag der Monatsrente = Vergütungspunkte x Zugriffsfaktor x Rentenfaktor x Zeitwert. Mit zunehmender Zahl der Entschädigungspunkte, die Sie im Verlauf der Versicherungszeit erhalten, steigt Ihre Auszahlung.
Die Versicherten bekommen Ausgleichspunkte in der Pensionskasse durch Beitragszahlung, aber auch während beitragsfreier Zeiträume, wie z.B. Erziehungszeiten. Der Anrechnungsbetrag der Entgeltpunkte für Einkünfte wird durch das durchschnittliche Einkünfte und die damit zusammenhängenden Beträge an die Pensionskasse errechnet. Ist die Altersrente ausreichend? Erhält ein Arbeitnehmer beispielsweise ein Gehalt, das dem durchschnittlichen Gehalt aller Arbeitnehmer entspricht, zahlen er und sein Dienstgeber aus diesem durchschnittlichen Gehalt einen Beitrag in die Pensionskasse ein.
Bei diesen Beiträgen wird seinem Versorgungskonto jeweils nur eine Zahlstelle angerechnet. Verdiente der Arbeitnehmer das 1,5-fache des durchschnittlichen Einkommens, wären die Beitragszahlungen an die Pensionskasse dementsprechend hoch und er würde für die erhöhten Beitragszahlungen 1,5 Gehaltspunkte erwirtschaften. Beträgt das Gehalt 70% des durchschnittlichen Einkommens, werden ihm 0,7 Ausgleichspunkte angerechnet.
Die Zugriffsberechtigung bezieht sich auf die Pensionierung einer versicherten Person. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Versicherten werden 0,3 Prozent Rentenkürzung pro angefangenem Kalendermonat von der Altersrente einbehalten. Ein sechsmonatiger Vorruhestand entspricht also einem Rabatt von 1,8%.
In diesem Falle würde der Zugriffsfaktor auf 0,982 (1,0 minus 0,018) reduziert. Der Eintrittsfaktor würde sich bei einem späten Eintritt in die Pension entsprechen. Die Höhe des Rentenfaktors richtet sich nach der Rentenart. Bei einer typischen Alterspension ist der Pensionsfaktor 1,0. Wenn beispielsweise ein Mitglied der Pensionskasse eine teilweise Minderung der Erwerbsfähigkeit erfährt, ist der Pensionsfaktor nur 0,5 Der laufende Pensionswert entscheidet über das Endergebnis der Pension.
Die Höhe der Pension wird von der politischen Seite festgelegt, da die politische Seite das finanzielle Äquivalent einer Zahlstelle durch eine Rentenanpassung bestimmen kann. Im Jahr 2017 wurde beispielsweise der Rentenbetrag in den neuen Ländern auf 28,66 und in den neuen Ländern auf 30,45 EUR anheben. Eine Rentnerin aus den neuen Ländern, die 42 Gehaltspunkte verdient hat, erhält ab 2017 eine Monatsrente von 1.278,90 â?
Die Versicherten der Pensionskasse werden ab dem vollendeten 27. Altersjahr auf dem Postweg informiert. Mit Hilfe der Pensionsformel können Sie sich einen Gesamtüberblick über Ihre zukünftigen Pensionsansprüche machen. Falls Sie eine ausführliche Kalkulation der zukünftigen Pensionsansprüche und Ihren Pensionsstatus im Rentenalter wissen wollen, empfiehlt sich unsere kostenfreie Pensionsberechnung.
Sie können sich hier nicht nur über die einzelnen Pensionsansprüche informieren, sondern auch darüber, ob und wie Sie eine Pensionslücke haben. Zur Erläuterung der Rentenformeln nehmen wir den folgenden Scheinrentner an: Mustermann (alte Bundesländer) hat 37,5 Gehaltspunkte verdient, ist bei Erreichen der Regelaltersgrenze (Zugangsfaktor 1,0) in den Ruhestand getreten und erhält eine Alterspension (Art des Rentenfaktors 1,0).
Sein monatliches Ruhegehalt für 2017 (aktueller Rentenbetrag 30,45 Euro) beträgt: 37,5 x 1,0 x 1,0 x 30,45 Euro = 1.141,88 Euro. Erhöhen sich die Rentenwerte durch eine Pensionsanpassung des Bundes, erhöhen sich die Rentenzahlungen dementsprechend. Grundlage der Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Der gesetzliche Rentenfonds hat große Schwierigkeiten (Stichwort: demographische Entwicklung ) und in sehr wenigen FÃ?llen kann die gesetzliche Alterssicherung die Sicherheit im hohen Lebensalter garantieren.
Es wird eine Zusatzrente durch eine Privat- und/oder Betriebsrente empfohlen. Sogar die Politiker haben dies anerkannt und bieten eine Vielzahl von Subventionen und Zuschüssen zum Ausbau einer Betriebsrenten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über seine Pensionsansprüche zu informieren und zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Anwartschaften eine gezielte Altersversorgung aufzubauen.
Ist die Altersrente ausreichend? Schlussfolgerung: Die Monatsrente der staatlichen Rentenversicherung richtet sich nach der Pensionsformel. Dabei werden die Zahl der verdienten Gehaltspunkte, der Rentenzeitpunkt (Zugangsfaktor), die Art der Pension (Art des Rentenfaktors) und der aktuelle Pensionswert herangezogen. Das gesetzliche Ruhegeld wird sehr individualisiert ermittelt und entspricht der Leistung im Arbeitsleben.
Aber die Pensionskasse hat viele Schwierigkeiten und die Pensionsleistungen fallen auseinander. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Wohnstandard im hohen Lebensalter nicht allein gewährleistet werden. Damit Sie Ihre Vorsorge auf eine gesicherte Basis gestellt haben, sollten Sie sich so früh wie möglich über Ihre Pensionsansprüche erkundigen und eine weitere Privat- oder Betriebsrente einrichten. Ebenfalls interessant: Mehr zum Themenkomplex Vorsorge & Vorsorge: Euro-Pensionsfonds: Eine gute Geldanlage mit sinkenden oder ansteigenden Zinssätzen?
Am 14.12. 2016 wurde der Beitrag "Wie wird der Pensionsanspruch berechnet" geschrieben.