Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Fonds Pleite
KapitalausfallWie verhält es sich mit dem Fonds im Falle der Insolvenz einer Investmentgesellschaft?
Die Anlage in Fonds ist eine der wenigen Formen der Anlage, bei der kein Risiko für den Investor auftritt. Der Anteilserwerb des Anlegers wird grundsätzlich als separater Fonds vom Fondsvermögen gehalten. Wie verhält es sich mit den Anteilen im Falle der Insolvenz der Anlagefonds? Grundsätzlich "nichts", die Anteilscheine werden dem Investor ordentlich zurückgezahlt oder er bekommt den jeweiligen Wert der Teilfondsanteile.
Dadurch muss der Investor nicht wie bei vielen anderen Finanzanlagen den Verlust des investierten Kapitals im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Investmentgesellschaft fürchten. Übrigens ist diese Aufteilung zwischen dem Fondsvermögen der Fondsinvestoren und der Investmentgesellschaft für in Deutschland zugelassene Fonds gesetzlich vorgeschrieben.
Einerseits wird die Erfüllung dieser Bestimmung von den zuständigen Behörden genau kontrolliert, andererseits werden bei Nichteinhaltung und im Ausnahmefall beim Widerruf der Bewilligung für die Kapitalanlagegesellschaft hohe Bußgelder verhängt. Wichtige Informationen zu Fonds:
Wie verhält es sich mit einem Fonds, wenn die Investmentgesellschaft in Konkurs geht?
Hallo, ich will mir einen Fonds von Goldminen-Aktien kaufen. Und wenn die Investmentgesellschaft in Konkurs ginge? Welchen Fonds? Einen geschlossenen Fonds? Schauen Sie sich die Bedingungen des Fonds an, auf den Sie sich beziehen. Das kann ich Ihnen nur so viel erzählen, dass ein Anlagefonds ein so genannter Spezialfonds ist. Meines Wissens sind Sie bei einem Konkurs einer Investmentgesellschaft besser abgesichert als bei einem Konkurs des Ausstellers, da Sie Kreditgeber des Ausstellers mit einem Urkunde sind.
Der Investmentfonds ist dagegen das gesetzlich vom Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennte Eigenkapital der Anlagefonds. Kollektive Verwahrung heißt "bildlich", dass alle Anteile, die der Fonds hat, in einem großen Pot sind - und nicht für jeden Investor, der den Fonds hält, gibt es einen "einzigen" Pot, der eröffnet wird.
Wer eine Aktie erwirbt - z.B. ein Daimler oder ein Unternehmen der Firma Siemens. Dies bedeutet, dass die Aktie nicht wirklich in das Portfolio des Investors geht. Stattdessen werden sie in einem "Superdepot" in Frankfurt gehalten - und die "Ansprüche" der Investoren in diesem Spezialdepot. Einziger Verwahrungsgrund ist, dass es für die Bank/Firma einfach günstiger ist, Wertpapiere, Fonds etc. zu haben.
Ihre Gelder wären gesichert - das Fondsvermögen ist vom Gesellschaftsvermögen (Sondervermögen) unabhängig. Geht das Unternehmen in Konkurs, z.B. weil der Chef-Devisenhändler spekuliert hat, dann werden alle Liegenschaften des Unternehmens, alle zum Unternehmen gehörenden Liegenschaften und andere Dinge wiederverkauft. In keinem Falle werden die Fondsanteile veräußert - diese Vermögenswerte gehören Ihnen und den anderen Anleger.
Wenige Woche nach einem solchen Konkurs gibt es sicherlich schon einen neuen Besitzer der Hausbank und alles geht weiter. Werden die Fonds auch an der Wertpapierbörse gelistet, können Sie über die Wertpapierbörse ein- und aussteigen. Ich möchte noch ausführlicher werden und Ihnen weiterhelfen. Und was interessiert uns die Fremden? Auch bei ihnen ist es nicht anders - sie sind ebenso gut aufgehoben wie wir Staatsbürger.
Grüße, ich habe jetzt den Haftungsausschluss durchgelesen - das ist es doch, was Sie meinen, oder? Fonds sind in der Tat Spezialfonds! Der Fonds ist streng vom Gesellschaftsvermögen abgetrennt. Auch im Falle der Insolvenz einer Investmentgesellschaft ist das Investmentvermögen vor dem Zugang anderer Kreditgeber gesichert.
Gültig jedoch nur für Fonds, die in Europa eingerichtet wurden! gute Informationsseite.... Dank für den Link!safe ist Fondsanlage-Sondervermögen und damit vor einem Konkurs der Kapitalanlagegesellschaft gesichert, im Unterschied zu einem Zertifikat mit Konkurs des Emittenten. Dies muss damit zu tun haben, dass im Konkursfall die Eigentumsverhältnisse nicht auf Dritte übertragbar sind.
Danach kann ein amerikanischer Staatsbürger durchaus Anteile an Fonds erwerben - nur im Falle eines Zusammenbruchs würden sich seine Forderungen in Schall und Rauch auflösen. Für allgemeine Informationen - ich habe keine FONDS und bin daher mit diesem Theme nicht vertraut. Wie sind Sie plötzlich nach Tempelton gekommen? Die Anfrage in 1 war eine andere - und sollte nun ausreichend abgeklärt werden.
Der US-Investor, der in Deutschland investiert, hat andere Regeln als ein Deutscher, der in Deutschland investiert. Die AMI darf sie gar nicht erst erwerben - und wenn sie sie versehentlich erworben hat -, sehen die AGB nur vor, dass für sie ein anderes Recht gilt als für den inländischen Investor.
Zu 100% gesichert ist, dass fast jeder Fonds ein Spezialfonds sein wird - und die Sicherheiten für den Investor auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens und für die Mitbewerber. Mehr wollte der Investor in #1 nicht wissen - mehr nicht.
Die steuerliche Situation sieht so aus - und welche Besonderheiten gibt es in der Verwirrung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Investor Bürger der Tschechischen Republik ist und auch in der Tschechischen Republik zu versteuern ist und ein Wertpapierdepot in der Schweiz hat und dann luxemburgische Gelder in diesem Wertpapierdepot hält, das er nicht einmal wissen wollte (und selbst dann ist es mit dieser Aufstellung leicht - es wäre noch ein Sondereigentum - und er wird nach dem tschechischen Recht besteuert).