Direktversicherung Krankenkassenbeitrag Freigrenze

Erstversicherung Befreiungsgrenze Krankenversicherung

Der Steuerfreibetrag, der Pauschalbetrag und die Befreiungsgrenze - was ist der Unterschied? gelten für die Sozialversicherung und die Befreiungsgrenzen. monatlich aus der Riester-Rente an die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Das gilt für einen großen Teil der Direktversicherung. GKV-Mitglieder - monatlich*.

Betriebsrente 2017: Facts and figures - Günther Unterlindner, Michael Hauer, Thomas Dommermuth

Der Diplom-Mathematiker und Certified Financial Planner Michael Hauer betreut Kreditinstitute und Versicherungen im Rahmen der Finanz- und Vorsorgeplanung. Er ist Lehrbeauftragter an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Finance Academy und der Hochschule Wittenberg. Als Teilhaber und geschäftsführender Direktor ist er am Institut für Personalvorsorge und Vermögensplanung tätig. Der durch zahlreiche Rundfunk- und Fernsehauftritte bekannte Steuerexperte und Hochschullehrer Thomas Dommermuth betreut Kreditinstitute und Versicherungen im Rahmen der bAV.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des Institutes für Alters- und Vermögensplanung.

Kein Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung? Zur Frage der Freigrenze

Die Befreiungsgrenze des 226 SGB V wird immer wieder für kleine betriebliche Altersversorgungen herangezogen. Der Gesetzgeber schreibt vor: "Die nach Abs. 1 Sätze 1 Nr. 3 und 4 zu berechnenden Beiträge sind nur zu zahlen, wenn das beitragspflichtige Monatseinkommen nach Abs. 1 Sätze 1 Nr. 3 und 4 ein zwanzigstes des Monatsbezugswertes nach 18 des Vierten Buchs übersteigt".

Klingt gut, aber welche Steuereinnahmen sieht das Recht unter dieser Freigrenze vor? Das Schlimme sind die beiden Gruppen, die völlig unter die Freigrenze fallen: Einkommen vergleichbar mit Pensionen (Pensionszahlungen): Dies sind vor allem betriebliche Pensionen, aber auch Vorteile durch berufliche Vorsorge, Beamtenpensionen und Pensionen für BäuerInnen.

Das heißt, es werden mehrere - ebenfalls zu verschiedenen Zeiten fällige - betriebliche Versorgungsleistungen addiert. Bei Kapitalvorteilen wird die Zuwendung auf 120 Kalendermonate aufgeteilt und ebenfalls in die Ermittlung der Freigrenze einbezogen. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil beispielsweise häufig kleinere Verträge geschlossen wurden und nicht alle gleichzeitig ausstehen.

Danach wird die Krankenversicherung kumulieren und die Befreiungsgrenze (noch mehr) erlischt. Dazu gehören aber auch z.B. Einkünfte aus der Photovoltaik - und das ist zum Beispiel in ländlich geprägten Gebieten sehr verbreitet. In meiner Kleinstadt wurde den Bürgerinnen und Bürger gerade eine Teilnahme an der örtlichen Windenergieanlage geboten - das sind auch Teilzeiteinnahmen aus einem Unternehmen.

Betrachtet man die Einkünfte, die unter die Freigrenze sinken, so stellt man sehr rasch fest, dass diese Freigrenze nur dann gilt, wenn mehrere Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung oder auch andere Teilzeiteinkünfte - auch zu einem späteren Zeitpunkt - nicht übereinstimmen. Dann ist da noch die Frage der Freigrenze. Mehr als ein Fünfzigstel des Referenzwertes und er fällt ganz weg!

In manchen Fällen kann sich die betriebliche Altersvorsorge in einen Boomerang verwandeln. Dies ist der Fall, wenn die Freigrenze durch eine Berichtigung gemäß 16 BetaVG überschreitet und ein geringer Euro-Betrag die Vollbeitragspflicht bewirkt, die wesentlich mehr als die Aufstockung ausmacht. Hier ist das Missverständnis mancher Betriebsrentner, der den Unterschiedsbetrag zwischen der Freigrenze und dem Zuschuss nicht versteht oder nicht versteht, unvermeidlich.

Also hat jeder, der mit der Freigrenze "wirbt" und sie ins Geschäft bringt, rasch mit Gurken getauscht. Großartig, wenn es mit der Freigrenze funktioniert, aber das Klappern der Zähne ist groß, wenn es übertroffen wird. Bei der Freigrenze handelt es sich um ein sehr kompliziertes Fahrzeug. Im Einzelfall kann sie die gewünschte Beitragsbefreiung einbringen, diese kann aber auch durch Hinzurechnung von neuen Einkünften oder Steigerung der bestehenden Einkünfte unterbleiben.

Dieses Problem könnte dadurch gemildert werden, dass die Freigrenze in eine Freistellung umgewandelt wird - im Idealfall in Bezug auf Inhalt und Betrag im Zusammenhang mit der neuen Freistellung für die freiwillig ergänzende Altersvorsorge in der Basisrente. Wenn man nämlich die Betriebsrente vorantreiben will, ist der Strafbeitrag der kleineren Betriebsrente wenig hilfreich.

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