Höchstbeitrag Direktversicherung 2017

Maximale Erstversicherungsprämie 2017

2. Beitragstabelle ab 1.1. 2017 für neue und bestehende Direktversicherungs-, Pensionskassen- und Pensionskassenverträge. Erstversicherung / Pensionskasse / Pensionskasse nach § 3 Nr.

63 EStG. Änderungen im Beitragsrecht aufgrund der bereits bestehenden betrieblichen Altersversorgung (z.B. Direktversicherung).

Datum des Eingangs der Prämienzahlung an eine Direktversicherung (BFH-Urteil vom 24.8.2017, VI R 58/15)

Die Einkommensbesteuerung basiert prinzipiell auf dem Zuflußprinzip, so daß die Löhne für steuerliche Zwecke dem Jahr zuzurechnen sind, in dem sie dem Mitarbeiter zufließen. In seiner Entscheidung vom 24.8.2017 behandelt der Bundesfinanzhof die Fragestellung, wann eine Prämie in eine Direktversicherung eingezahlt wird. Die Gesellschaft hat im aktuellen Falle im Dezember 2010 einen durch Gehaltsumwandlung zu Beginn des Berichtsmonats zu finanzierenden Erstversicherungsvertrag abgeschlossen und der Versicherung eine Belastungsermächtigung für die jährlichen Prämienzahlungen erteilt.

Obwohl sie den Betrag aus dem Dezembergehalt des anspruchsberechtigten Mitarbeiters einbehalten hat, liess die Krankenkasse den Betrag erst im Jänner 2011 vom Unternehmenskonto einfordern. Nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EWStG würden diese anderen Vergütungen in dem Jahr gewährt, in dem sie an den Mitarbeiter gezahlt werden, auch wenn der Dienstgeber die Beitragszahlungen unmittelbar an das Versicherungsunternehmen geleistet hat (Rn. 23 ff.).

Von einer zeitlichen Verteilung der Beitragszahlungen nach ihrer Wirtschaftszugehörigkeit gemäß 11 Abs. 1 Satz 2 UStG ( "Einkünfte kurz vor oder nach Ablauf eines Kalenderjahres") wurde abgesehen, da diese nur für regelmässig anfallende Einkünfte galt (Rn. 32f.). Der Tag der Einzahlung der Versicherungsprämie an die Versicherungsgesellschaft (Rn. 24) war als Tag des Zuflusses zu betrachten, nicht bereits die Gewährung der Abbuchungsermächtigung, so dass im konkreten Falle der Einzug erst ab 2011 erfolgte.

Nachdem der Betrag für 2011 dann fristgerecht im Dez. 2011 bezahlt wurde, bedeutet dieses Gutachten, dass die Beitragszahlung für die beiden Jahre 2010 und 2011 als im Jahr 2011 eingegangen gilt, was zu einer Überziehung der Steuerbefreiungsgrenze für die Beitragszahlung gemäß 3 Nr. 63 StG führen wird.

Zur Vermeidung unerwünschter steuerlicher Konsequenzen sollte der Unternehmer daher insbesondere am Ende des Jahres auf die fristgerechte Zahlung der Beiträge an die Versicherung achten. Der Unternehmer ist nach § 42d Abs. 1 UStG für die ordnungsgemäße Entrichtung der Einkommensteuer verantwortlich.

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