Beratungsstelle Rentenversicherung

Die Beratungsstelle für die Rentenversicherung

Nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/ältesten suchen. Pensionen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Rentenversicherung (Informations- und Beratungsstelle Bad Kreuznach). Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein breites Spektrum an Beratungsleistungen an. Informations- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Für Sie da per Telefon und Internet

Unsere Spezialisten sind von zu Hause oder auf Reisen rasch und komfortabel zu finden - per Telefon oder Onlinebuch. Unsere kompetente Beratung steht Ihnen für Fragen zur Seite, die in einem detaillierten Beratungsgespräch besser besprochen werden können. Schauen Sie bei uns rein oder machen Sie einen Beratungstermin in einer unserer vielen Informations- und Beratungszentren - auch in Ihrer Stadt!

Rentenfragen sind nicht immer an die Öffnungszeit gebunden. Gerade bei diesem Punkt will jeder rasch klar sein. Das Servicetelefon und das Internetangebot der Rentenversicherung hilft dabei. Besonders wertvoll sind uns die Betreuung und individuelle Betreuung. Sie können uns anrufen oder eine unserer Informations- und Beratungszentren in Ihrer Region aufsuchen.

Gezielt informieren und unterstützen wir Sie mit Rat und Tat.

Skizze

In den Rentenauskünften, die Sie bei Ihrem Versicherungsträger erfragen können, erfahren Sie die Summe Ihrer bisher verdienten Rentenanwartschaften. Bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit haben Sie die Option, eine partielle Minderung der Erwerbsfähigkeit geltend zu machen. Nähere Infos dazu hier. Erwerbstätige oder arbeitsunfähige Personen, die ganz oder zum Teil erwerbsunfähig sind, können eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Nähere Infos dazu hier. Pensionen der Rentenversicherung werden nur auf Gesuch hin ausbezahlt. Wenn Sie die üblichen Altersgrenzen erreicht haben, können Sie Ihre Pensionsansprüche ohne jeden Abzug geltend machen. Nähere Infos dazu hier. Sie können in der Regel Ihre Pension bei der Rentenversicherung beantragen, sobald Sie eine gesetzliche Altersgrenze erreicht haben.

Prinzipiell ist auch eine vorzeitige Pensionierung möglich. Eine vorzeitige Pensionierung ist nur mit Rabatt möglich. Die Abzinsung beläuft sich auf 0,3 Prozentpunkte (bzw. 3,6 Prozentpunkte pro Jahr) pro Kalendermonat vor Erreichung der regulären Altersgrenze und beeinflusst auch den Rentenbetrag nach Erreichten. Sie können sich bei der für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung erkundigen, ob sich dies auch für Sie auszahlen wird.

Bei Schwerbehinderten, d.h. Menschen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 v. H., kann eine vorzeitige Pensionierung beantragt werden, wenn sie 35 Jahre nachweisbar sind. Nähere Infos dazu hier. Das Ausländisches Rentengesetz, das das allgemein geltende Rentenversicherungsgesetz erweitert, hat vor allem die Integration der betreffenden Personen in die Rentenversicherung zum Gegenstand. Nähere Infos dazu hier.

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