Basisrente 2015

Grundrente 2015

Seit Januar 2015 wird der derzeitige Finanzierungsrahmen für die Basisrente erhöht und dynamisiert. Ab 2015 wird die Basisrente noch besser unterstützt. Dies macht die Basisrente aus steuerlicher Sicht interessanter. Das Alterseinkünftegesetz führte 2005 die Basisrente ein.

Basisrente: Größere Unterstützung durch den Staat ab 2015 - News

Basisrente: Mit Wirkung vom Jänner 2015 wird der derzeitige Finanzierungsrahmen für die Basisrente erhöht und dynamischer gestaltet. Ab 2015 wird die Basisrente (auch: Rürup-Rente) an Attraktivität gewinnen. Die Finanzierungsgrenzen dieser Sonderform der betrieblichen Altersversorgung sind seit ihrer Markteinführung im Jahr 2005 konstant gehalten worden. Nun soll aber der maximale Beitrag zur Grundrente (bisher 20.000 EUR pro Jahr für Alleinstehende/40.000 EUR für Verheiratete) an den maximalen Beitrag zur Bergmannsrente (West) geknüpft werden.

GDV-Vorstandsmitglied Peter Schwark freut sich: "Wir begrüssen die neue Rechtsvorschrift ausdrücklich: Die Dynamik der Steueranreize erhöht langfristig die Anziehungskraft der Basisrente. In Zukunft können Buerger mit steigenden Einnahmen ihre Rentenbeitraege besser als bisher korrigieren und Rentenluecken im hohen Lebensalter ausgleichen. Für das Jahr 2015 können höchstens 22.172 EUR als Basisrente von der Besteuerung abgezogen werden.

Berechnet wird der Betrag aus dem aktuellen Umlagesatz von 24,8 Prozentpunkten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) und der Beitragsbemessungsgrundlage von 89.400 EUR für die Knappschaft in Westdeutschland. In diesem Maximalbetrag sind auch die Beitragszahlungen zur obligatorischen Pensionsversicherung enthalten. Darüber hinaus können ab 2015 wie bei der Riester-Rente auch zwölf monatliche Leistungen in einer Zahlung für die Basisrente kombiniert werden.

Zudem ist die einmalige Abgeltung von Kleinrenten, die bereits bei der Basisrente möglich ist, rechtlich eindeutig festgelegt. Die Grundrente wird vom Land ausschliesslich durch die Möglichkeit des steuerlichen Abzugs von Beiträgen gefördert. Der eingezahlte Beitrag kann als sogenannter Sonderaufwand über die Einkommenssteuererklärung einbehalten werden. Es gibt keine staatlichen Zuschüsse wie die Riester-Rente.

Die Basisrente für Selbständige ist besonders lohnend. Nur so können sie vergleichsweise große Beträge in die betriebliche Altersversorgung von unversteuerten Einkünften anlegen und einen großen Teil davon von ihren Steuern abziehen. Background: Die Basisrente ist grundsätzlich eine Privatrente - mit garantierter Leistung und nicht garantierter Gewinnbeteiligung.

Eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) kann eingebaut werden, wenn der Anteil der BUZ-Beiträge unter 50 v. H. ist. Ab 2014 kann auch die volle Berufsunfähigkeitsversicherung als Basisrente in Anspruch genommen werden, sofern die daraus resultierende Altersrente im Falle einer Berufsunfähigkeit auf Lebenszeit ausbezahlt wird. Im Jahr 2014 werden 78% des Beitrags zur Grundrente vom Finanzamt als Sonderaufwand erfasst.

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