Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Auszahlung Altersvorsorge Sozialversicherungspflicht
Zahlung von Altersrenten SozialversicherungspflichtBundesfinanzministerium - Altersvorsorge
In Österreich basiert die Altersvorsorge auf dem "Drei-Säulen-Modell". Mit der gesetzlichen Altersvorsorge (1. Säule) wird die wirtschaftliche Sicherheit gewährleistet; darüber hinaus gewinnen die berufliche und privatwirtschaftliche Altersvorsorge an Gewicht und können zum Erhalt des bisherigen Wohnstandards beizutragen. Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften im Rahmen der kollektiven beruflichen Vorsorge, Träger der beruflichen Vorsorge im Sinn der RL 2003/41/EG.
Bei Kündigung des Anstellungsverhältnisses werden die Rechte des Mitarbeiters nach Ende der Sperrfrist (maximal drei Jahre) beibehalten. Mit der betrieblichen Altersversorgung soll eine höhere Deckungsvorsorge erreicht werden. Im Jahr 2003 wurde zur Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge (dritte Säule) und des österreichischen Kapitalmarktes die beitragsorientierte Altersvorsorge aufgesetzt. Bei einer Pensionierung ist eine Kapitalausstattungsgarantie erforderlich, die nicht nur die gezahlten Beitragszahlungen, sondern auch die Staatsprämien sicherstellt.
Für den Fall der Pensionierung sind die beitragsberechtigten Beträge sowohl für die Bemessungsphase als auch für den Zeitraum der Rentenzahlung steuerfrei. Die Eigenkapitalquote liegt seit 2009 bei mind. 30 Prozent und bei Neuverträgen wird die Eigenkapitalquote je nach Alter des Vertragspartners in zwei Stufen reduziert (Lebenszyklusmodell): Bei bestehenden Verträgen besteht die Möglichkeit, auf das Lebenszyklus-Modell umzusteigen.
Mit Wirkung zum 1. August 2013 wird das Life Cycle Model für Neuverträge auf ein duales System mit einer Spanne, innerhalb derer das Aktienexposure liegt, umgestellt: Bei bestehenden Verträgen ist ein Wechsel auf das neue Model unter gewissen Bedingungen wieder möglich. Es können bis zur Höhe von höchstens 1,53% der 36fachen maximalen Sozialversicherungsbeitragsgrundlage ( 45 Abs. 2 ASVG) pro Jahr bis zum Erreichen des entsprechenden Renteneintrittsalters Beitragszahlungen geleistet werden.
Der Staatsbeitrag errechnet sich aus einem prozentualen Anteil der im betreffenden Jahr gezahlten Beträge, der seit 2012 mind. 4,25 Prozent und max. 6,75 Prozent ausmacht. Die Höhe des prozentualen Anteils pro Jahr hängt von der Zinsentwicklung an den Finanzmärkten ab und wird entsprechend der Bausparsumme errechnet. Mit mehr als 1,5 Mio. Vertragsabschlüssen und einem betreuten Kundenvermögen von über 8 Mrd. EUR hat sich die Altersvorsorge zu einer wichtigen Versorgungsform für österreichische Bürger im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge weiterentwickelt.
Die seit 2003 bestehenden neuen Arbeitsverträge werden durch die Betriebsrentenversicherung abgedeckt, die 2008 um ein Rentenmodell für Selbstständige ergänzt wurde. Auch die Administration des Mitarbeiters und der selbstständigen Vorsorgeeinrichtung (neue Abgangsentschädigung) wird von den Betriebsrentenkassen (BV-Kassen) wahrgenommen. Nach diesem System wurde daher auch das "Betriebliche Pensionskassengeschäft" als Sondergeschäft bezeichnet, d.h. es dürfen keine weiteren Geschäftsaktivitäten von BV-Kassen durchgeführt werden.
Wenn der BV-Fonds Einzahlungen erhalten hat, sind diese das wirtschaftliche Vermögen der Begünstigten. Der BV-Fonds hat nur treuhänderisches Eigentumsrecht an diesen Einlagen. Das Betreiben des "Betrieblichen Pensionskassengeschäfts" ist bewilligungspflichtig.