Wohnungsbauförderung

Wohnraumförderung

In der Wohnraumförderung gibt es folgende Fördermöglichkeiten: Sie finden hier Informationen zur Wohnraumförderung sowie die entsprechenden Ansprechpartner und Kontaktdaten in der Kreisverwaltung. Du bist hier: Landkreis Rhön-Grabfeld > Service > Bauen > Wohnraumförderung. Wohnraumförderung im Landkreis Kassel bietet zusätzliche Fördermöglichkeiten. BAföG - Sozialer Wohnungsbau (Sozialer Wohnungsbau) - Wohnbauförderung - Wohnraumförderung - Soziales Erbbaurechtsprogramm.

Leistungsbeschreibung

Welcher Stelle oder Einrichtung obliegt die Verantwortung? Was sind die gesetzlichen Grundsätze zu berücksichtigen? Für wen ist eine Finanzierung durch das Bundesland Hessen möglich? Kredite können beim Bundesland Hessen für den Neubau von Sozialwohnungen angemeldet werden. In einem Landesprogramm unterstützt das Bundesland Hessen Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnbestand des Sozialwohnungsbaus (z.B. Grundrissänderungen, Erweiterung von Balkons, Maßnahmen im Wohnumfeld, Sanierung von Sanitäranlagen).

In einem Landesprogramm unterstützt das Bundesland Hessen Baumaßnahmen, Anlagen und Ausstattungen an und in Eigentumswohnungen und auf dem Wohneigentum (näheres Wohnumfeld). Das Appartement sollte so konzipiert sein, dass Menschen mit Behinderung ihren eigenen Hausstand bewirtschaften und eigenständig und unabhängig wohnen können. Zudem sollen die Wohnhäuser und Appartements behindertengerecht sein.

Welcher Stelle oder Einrichtung obliegt die Verantwortung? Was sind die gesetzlichen Grundsätze zu berücksichtigen?

Lexikon Begriffe - Wohnraumförderung

Grundbesitzer genießen Steuervorteile (Abschreibung und Aufwandsabzug). Daneben gibt es für den Wohnbau der Länder in der Regel zinsgünstige Kredite (Aufwandsdarlehen), aktuelle Zuschüsse (Aufwandszuschüsse) und Bürgschaften. Die meisten Subventionen sind jedoch an gewisse Einkommensbeschränkungen, Familiengrößen und Bauvorschriften geknüpft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtliche Wohnungsamt oder das Bürgermeisteramt.

Stadt Kassel - Wohnraumförderung

Für wen ist eine Finanzierung durch das Bundesland Hessen möglich? Kredite können beim Bundesland Hessen für den Neubau von Sozialwohnungen angemeldet werden. In einem Landesprogramm unterstützt das Bundesland Hessen Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnbestand des Sozialwohnungsbaus (z.B. Grundrissänderungen, Erweiterung von Balkons, Massnahmen im Wohnumfeld, Sanierung von Sanitäranlagen). In einem Landesprogramm unterstützt das Bundesland Hessen Baumaßnahmen, Anlagen und Ausstattungen an und in Eigentumswohnungen und auf dem Wohneigentum (näheres Wohnumfeld).

Das Appartement sollte so konzipiert sein, dass Menschen mit Behinderung ihren eigenen Hausstand bewirtschaften und eigenständig und unabhängig wohnen können. Zudem sollen die Wohnhäuser und Appartements behindertengerecht sein. Für die Bereitstellung von Wohnraum für Haushalten mit niedrigem Lohnniveau und erschwinglichen Mietpreisen gewährt das Bundesland Hessen Eigenheimbesitzern von mind. 4 Wohnraum.

Zur Abgeltung der 10-jährigen Miet- und Belegungszusage wird bei der ersten Zusage ein Zuschuß von 180 ?/qm zuschussfähigem Wohnraum bewilligt. Der Mietpreis beträgt 1,50 ?/qm/Monat unter der lokalen Standardvergleichsmiete für die Laufzeit der Belegungszusage. Auch für die Erweiterung bestehender Miet- und Belegungszusagen stehen gekürzte Zuschüsse zur Verfügung.

Sie können neben der Wohnraumförderung auch generelle Angaben zum Immobilienmarkt abrufen.

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