Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Verlustzuweisung
SchadensallokationVerlustallokation - Rechtliche Steuerersparnis mit Verlustallokation
Es gab bis 2005 zahlreiche abgeschlossene Investmentfonds mit Verlustallokation. Durch die Teilnahme an einem solchen Fond können Sie eine Menge Steuer einsparen oder gar Ihre Steuerbelastung auf Null senken. Durch die Reform des 2b EStG wurde diese Art der Verlustzuweisung aufgehoben und die Steuerlücke beseitigt. In der Regel musste man keine volle Kaution hinterlegen, ein Teil der Kaution wurde in der Regel in Kreditform zur Verfuegung gestellt. 2.
Die Ausnutzung des investierten Vermögens hat zu einer Verlustallokation von bis zu 300% der Einlagen geführt. Durch die Reform des 2b EStG wurde diese Steuerlücke geschlossen: Seitdem können Gewinne aus Investitionsangeboten wie z. B. Mediafonds nicht mehr mit anderen Einnahmen aufgerechnet werden. Der Verlust ist mit künftigen Einnahmen aus der gleichen Anlage zu verrechnen.
Damit entfällt die steuerliche Verlustzuweisung für die geschlossenen Teilfonds. Wenn Ihnen trotzdem ein Anlageangebot mit Verlustzuweisung geboten wird, sollten Sie es einer detaillierten Steuerprüfung unterzogen werden. Die Rürup-Rente bietet dem Versicherer die Chance, eine Altersversorgung zu bilden und zugleich in der Sparphase Steuer zu sparen, weil für einen Teil der geleisteten Beitragszahlungen eine Verlustallokation erzielt wird und damit die Steuerbelastung sinkt: Im Jahr 2008 können 66% der Zahlungen für steuerliche Zwecke beansprucht werden.
Bis 2025 erhöht sich dieser Betrag um 2% pro Jahr (= 2009: 68%, 2010: 70% etc.). 100% der Spenden können ab diesem Datum für Steuerzwecke einbehalten werden. In eine steuerbegünstigte Altersversorgung können bis zu 20.000 Euro pro Jahr investiert werden. Weitere Informationen zur Versteuerung der Rürup-Rente finden Sie unter Rürup-Rente & Steuer.
Verlustallokationen
Da der Steueraufwand der Kapitalanlagegesellschaft (Abschreibungen einschließlich Sonderabschreibung, Finanzzinsen, Verwaltungskosten, Verwaltungsaufwand ) die Steuereinnahmen (Mieteinnahmen, Guthabenzinsen) übersteigt (sog. ertragsabhängiger Kostenüberschuss), kommt es in der Startphase eines abgeschlossenen Immobiliensondervermögens zu Umlagen. Zuerst werden die Steuerverluste auf Stufe der Fondgesellschaft bestimmt und dann jedem Aktionär einzeln zugeordnet. Diese Verlustallokationen können auf Einzelanlegerebene mit anderen guten Erträgen aufgerechnet werden.
Durch die daraus resultierende Einkommenssteuerersparnis wird der effektive Einsatz des Eigenkapitals reduziert.