Staatlich Geförderte Altersvorsorge

Die staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester, Rürup, die betriebliche Altersvorsorge - alle punkten mit staatlichen Zuschüssen. Vergleichen Sie jetzt die geförderten Rentenversicherungen! Die staatlich geförderte Altersvorsorge im Überblick. Bei der Riester-Rente besteht die Möglichkeit, die private Altersvorsorge durch direkte staatliche Zuschüsse zu fördern. Mit der staatlich geförderten Altersvorsorge unterstützen wir Sie beim Sparen für Ihre Rente.

Staatliche Altersvorsorge - Rie- Rü- Pension - Spezial

Inzwischen gibt es aber auch für die Rürup-Rente und die Betriebsrente Unterstützung. Allerdings sind nicht alle Offerten für Arbeitnehmer, Angestellten, Beamten und Selbständige gleichermassen geeignet: Arbeitnehmer, Arbeitnehmer und Staatsbedienstete können Riester-Verträge schließen und Zuschüsse einziehen. Durch Freibeträge und Steuerbefreiungen trägt der Bund dazu bei, Geld zu sparen. in der Schweiz. Auch wenn die Anlage im ungünstigsten Falle keine Wertsteigerung aufweist, erzielen die Anleger dennoch einen Gewinn: Sie bekommen dann mindestens die geleisteten Einzahlungen plus Zuschüsse bei Renteneintritt.

Bei den Beiträgen handelt es sich um eigene Zahlungen und Zuschüsse, die der Bund in den Arbeitsvertrag zahlt. Das Stipendium beläuft sich auf 114 (ab 2008: 154) EUR Grundbonus und 138 (ab 2008: 185) EUR für jedes kindergeldberechtigte Mitglied. Die Eigenbeteiligung muss zusammen mit den staatlichen Zuschüssen 3 (ab 2008: 4) Prozentpunkte des pensionsversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres ausmachen, jedoch nicht mehr als 1.575 (ab 2008: 2.100) EUR pro Jahr.

Riester-Sparer können in der Einkommensteuererklärung den Vorsteuerabzug als Sonderausgabe für die staatlichen Zuschüsse und die eigenen Prämien geltend machen. Sind die Steuerersparnisse aus dem Vorsteuerabzug höher als die Freibeträge, erhalten Sie die Differenzbeträge über die Steuerveranlagung. Das Ruhegehalt oder die Kapitalabfindung ist im hohen Lebensalter vollständig abzugsfähig. Durch die Begrenzung auf 1.575 EUR pro Jahr unterstützt der Bund nur vergleichsweise geringfügig.

Hauptnutznießer der Rürup-Rente sind Selbständige, die nicht in die gesetzlichen Rentenversicherungen oder in eine Weiterbildungsagentur einbezahlt werden. Aber auch Mitarbeiter oder Staatsbeamte können einen Vertrag unterzeichnen. Hier können Sparende im Gegensatz zur Riester-Rente mehr einlegen. Die staatlichen Beihilfen sind jedoch niedriger als bei Riester-Verträgen. Sparende Personen bekommen für die geleisteten Beitragszahlungen Ermäßigungen.

Steuerbeamte anerkennen bis zu 20.000/40. 000 EUR (Alleinstehende/Ehepaare). Dies sind bis zu 12 800/25 600 EUR. Allerdings müssen Angestellte und Bedienstete diesen Beitrag noch um den Pensionsbeitrag reduzieren, den sie gemeinsam mit ihrem Dienstgeber in die gesetzlichen Rentenversicherungen einzahlen. Bis 2025 wird der Anteil, den die Sparenden von ihren Einlagen abziehen können, auf 100 % steigen.

Höchstens 20.000/40. 000 EUR pro Jahr (ledig/verheiratet) werden dann vom Steueramt zusammen mit den Abgaben für die gesetzlichen Rentenversicherungen und die berufliche Vorsorge anerkannt. Dafür müssen die Sparenden immer mehr Steuern auf ihre Rürup-Pension zahlen. Die Versicherten, die ihre erste Auszahlung im Jahr 2008 erhalten, müssen eine 56-prozentige Pension zahlen.

Neben Rürup und Riester können nur Gehaltsempfänger und Mitarbeiter in die Betriebsrente einsteigen. Beitragszahlungen für Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionskassen sind steuerbefreit. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende 2008 abgeschafft. Allerdings sind Pensionen oder Kapitalbeträge im hohen Lebensalter steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden vom Dienstgeber vom Gehalt abgezogen.

Diese sind bis zu 4 % der Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherungen steuerbefreit. In diesem Jahr sind das 2.520 EUR. Neben den Steuerbefreiungen und der Freistellung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis 2008) können die Mitarbeiter 1.800 EUR pro Jahr umsatzsteuerfrei anlegen, wenn sie nicht über eine direkte Versicherung oder einen Pensionskassenvertrag aus dem Zeitraum vor 2005 verfügen, in den sie einen pauschalierten versteuerten Arbeitslohn einbringen.

Der Renten- oder Kapitalausgleich ist später in voller Höhe zu versteuern. Von 2008 an müssen die Sparenden auch Sozialversicherungsbeiträge auf die Abgaben entrichten. Besonders deutlich steigt der Return on Investment, da sich die staatlichen Zuschüsse für Zahlungen nur auf wenige Jahre des Berufslebens verteilen. Dennoch sollten auch jüngere Beschäftigte und Selbständige die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung nicht verpassen.

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