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Privates Insolvenzverfahren
UnternehmensinsolvenzverfahrenVorraussetzungen für ein privates Insolvenzverfahren
Für Das Insolvenzverfahren gibt verschuldeten Privaten die Möglichkeit, innerhalb von sechs Jahren frei von Verbindlichkeiten zu sein. Die erste Stufe in die Privatinsolvenz ist ein Beratungsgespräch mit einem Schuldenberater. Grundsätzlich wird der Insolvenzantrag nur dann bewilligt, wenn zuvor versucht wurde, eine Einigung mit der Gläubigern zu erzielen. Die Schuldenberaterin wird sich bemühen, mit der Gläubigern einen Vergleich abzuschließen, damit die Schuldverschreibungen möglichst gering gehalten werden und für für die Betreffenden erschwinglich ist.
Sie müssen stimmen der Zusammensetzung zu, andernfalls kann der Konsument den Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Die Schuldnerberaterin muss eine Bestätigung darüber abgeben, dass der Schuldner benachrichtigt wurde und es besteht keine Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung mit Gläubigern Dieses Zertifikat wird mit dem Gesuch an das zuständige Amtsgericht geschickt übergeben, die Entscheidung wird etwa vierwöchig ausgestellt später
Wenn das Insolvenzverfahren bewilligt wird, ist der Zahlungspflichtige an bestimmte Bedingungen gebunden. In dieser Zeit bindet sich der Zahlungspflichtige sämtliches income über an die pfändungsfreien rate to a abzuführen. Die arbeitslosen Debitoren sind dazu angehalten, jedes vernünftige Stellenangebot zu akzeptieren und sich unter bemühen nach Kräften zu bewerben. Während der sechsjährigen Stufe dürfen können keine weiteren Forderungen gestellt werden, eine erneute Überschuldung kann zur Einstellung des Privatinsolvenzverfahrens führen.
Bei einer solchen Kündigung kann der Insolvenzverwalter für keine weitere Insolvenz für 10 Jahre beantragen. Mit einer abschließenden gerichtlichen Verhandlung beschließt das Landgericht darüber, wird die Freistellung gewährt, der Debitor kann ein frisches, verschuldungsfreies Dasein führen. Treten innerhalb weniger Jahre neue Forderungen auf, ist kein weiteres Insolvenzverfahren möglich.
Antrag auf Privatinsolvenz (Insolvenzrecht)
Jetzt möchte ich ein privates Insolvenzverfahren anmelden, aber ich habe alle meine Forderungen aus den Augen verloren. 2. Konkurs anmelden, bis es losgeht? Dieses Antwortschreiben datiert vom 28.01.2006 und kann überholt sein. Fragen Sie jetzt Ihre aktuellen Fragen und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Lieber Fragesteller, vielen Dank für Ihre Fragen, die ich aufgrund der übermittelten Fakten wie folgt beantworte: Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) müssen beim jeweils dafür vorgesehenen Gericht anhängig sein.
Vor der Antragstellung muss der Gläubiger einen erfolglosen Versuch einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mit allen Kreditgebern unternommen haben. Der Misserfolg dieses Versuchs muss von einer entsprechenden Behörde im Antragsformular bestätigt werden. Deshalb sollten Sie sich zunächst an eine Schuldenberatungsstelle oder einen Anwalt wenden. 2. Die Rechtsanwältin oder die Schuldenberatungsstelle bestimmt zunächst die genaue Forderungshöhe, erstellt dann einen Schuldentilgungsplan - in Ihrem Falle kommt nur ein so genannter Zero-Plan in Frage -, den sie den Kreditgebern mit dem Zustimmungsantrag übermittelt und bestätigt anschliessend das Fehlschlagen des Einigungsversuches im Antragsformular, sofern keine Übereinkunft erzielt werden konnte.
Die Schuldnerberatung oder der Anwalt füllen das Antragsformular aus. Der Einsatz der Schuldenberatungsstellen ist kostenfrei, obwohl die Wartezeit für solche Besuche erfahrungsgemäss sehr lang ist (oft bis zu 6 Monate). Wenn Sie einen Anwalt bestellen, ist eine Beratung in der Regel möglich, d.h. der Anwalt verrechnet seine Ausgaben mit der staatlichen Kasse und kann Ihnen nur einen Preis von 10 Euro berechnen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Anwalt beratend handelt. Der außergerichtliche Vergleichsversuch wird etwa 4 Monate dauern. Mit der Beantragung der Verbraucherinsolvenz kann ein Kostenaufschubantrag gestellt werden, so dass Sie zunächst keinen Vorschuss auf die Verfahrenskosten zahlen müssen und die Beendigung des Insolvenzverfahrens mangels Vermögen weiter verhindern.
Sie können zusammen mit dem Eröffnungsgesuch bereits einen Restpostenbefreiungsantrag einreichen. Wenn dies nach Ablauf der 6-jährigen Wohlverhaltensfrist, in der Sie das pfändbare Einkommen an den Trustee überweisen müssen, gewährt wird, werden die restlichen Schulden aufgehoben. Schlägt der Versuch einer Einigung mit den Kreditgebern fehl, wird das Insolvenzverfahren über Ihr Kapital eroeffnet.
Die Zwangsvollstreckung ist im Rahmen des aktuellen Konkursverfahrens nicht zulässig, d.h. der Verwalter kann wegen Ansprüchen der Gläubiger keine Zwangsvollstreckung einleiten. Sie können mit den pfändungsfrei erzielten Erträgen auch im Insolvenzverfahren Waren erstehen. Werden die Objekte nicht beschlagnahmt, wie z.B. Kleidungsstücke und erforderliche Einrichtungen, kann der Konkursverwalter sie nicht zugunsten des Nachlasses durchsetzen.
Spenden fließen als Neuerwerbungen in die Menge, so dass das Liquidationsrecht des Konkursverwalters davon abhängt, ob es sich um nicht gepfändete Objekte handelt. 2. Weil Sie dem Verzicht auf Restschuld eine Verpflichtungserklärung beifügen müssen, dass Sie Ihre Pfändungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis oder eine an deren Stelle tretenden laufenden Vergütung für die Dauer von sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung an einen vom zuständigen Richter zu bestellenden Insolvenzverwalter abtritt, müssen Sie demnach Ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter zahlen.
Außerdem wird die Halbpension Ihrer Tochtergesellschaft vom Konkursverwalter weder beantragt noch beigelegt. Ihr zukünftiger Partner muss zudem seine Einnahmen in Ihrem Insolvenzverfahren nicht offen legen. "Danke für Ihre rasche Reaktion!