Schufa Insolvenz

Insolvenz der Schufa

erhält die SCHUFA Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren? Inwieweit speichert die Schufa Ihre Insolvenzdaten? Der Schufa-Eintrag hat einen wesentlichen Einfluss auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Alle wichtigen Informationen zur Schufa finden Sie hier. Die SCHUFA-Eintragung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Das 1999 in Kraft gesetzte Insolvenzrecht gibt überschuldete Verbraucher die Gelegenheit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen und eine Befreiung von der Restschuld zu erhalten.

Das 1999 in Kraft gesetzte Insolvenzrecht gibt überschuldete Verbraucher die Gelegenheit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen und eine Befreiung von der Restschuld zu erhalten. Dem Beschluss zur Gewährung der Restschuldfreistellung geht die so genannte Wohlverhaltensfrist voraus, die in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abläuft. Die Befreiung von der Restschuld für ein ab dem 01.07.2014 eröffnetes Konkursverfahren kann unter gewissen Voraussetzungen frühzeitig (z.B. nach drei oder fünf Jahren) auf Gesuch des Gläubigers gewährt werden.

Schufa-Lagerung nach Insolvenz

In der Schufa wird die Öffnung der Konsumenteninsolvenz für drei Jahre in ihrem Verzeichnis gespeichert und später werden die Einzelschritte des Verfahrens festgehalten - nur zehn Jahre nach Insolvenzantritt ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebener Bogen. In Deutschland betreut die SCHUFA ca. 4.500 Firmen wie z. B. Kreditinstitute, Telefonanbieter, Versandhäuser, Leasingfirmen und andere Partner.

Eine negative Note in der Schufa und die Beteiligung am heutigen Konsumverhalten wird verneint. In der Schufa werden vor allem nicht abgewickelte Kredittransaktionen, die eidesstattliche Erklärung etc. und natürlich die Insolvenzeröffnung eines Verbrauchers erfasst. Schufa sichert die Eingaben zur Konsumenteninsolvenz wie folgt: Insolvenzeröffnung und deren Kündigung zum Stichtag 3 Jahre zum Ende eines jeden Jahres.

Bei Ablehnung eines Insolvenzantrages 5 Jahre am Ende eines jeden Jahres. Die Schufa sichert am Ende des 6-jährigen Gesamtprozesses den gelungenen Abschluß erneut für 3 Jahre. Auf den Punkt gebracht: Nur zehn Jahre nach Insolvenzeröffnung sind Sie für die Schufa wieder eine unbekannte Tatsache.

Die Schufa und die Insolvenz

Bereits seit der Konkursordnung 1999 hat der Insolvenzverwalter die Gelegenheit, eine Befreiung von der Restschuld durch Insolvenz zu erwirken. Wenn sich der Zahlungspflichtige je nach Insolvenzdauer oder privater Insolvenz drei, fünf oder sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung nach den Rechtsvorschriften verhalten hat, wird er von den ausstehenden Ansprüchen seiner Zahlungsempfänger freigestellt.

Wenn der Betreffende die Last seiner Insolvenz für immer auf sich nehmen müsste, würde er in seinem Schuldberg stecken bleiben und ihm ein vielversprechendes Neugeschäft vorenthalten werden. Die Schufa arbeitet jedoch nach ihren eigenen Spielregeln. An der Schufa sind verschiedene Gesellschafter wie z. B. Kreditinstitute, Einzelfirmen und Sparanstalten beteiligt. Die Schufa bezieht so Daten von ihren Geschäftspartnern und über öffentliche Verzeichnisse.

Bei der Schufa sind die Einträge die Basis vieler Geld- und Warenkredittransaktionen; denn nur wer zur (Rück-)Zahlung in der Lage ist, wird gerne als Vertragspartei angesehen und gerade das gibt der Schufa Aufschluss. Die Schufa hat einen großen Einfluß auf die Geschäftstätigkeit jedes Menschen. Die Frage ist jedoch von besonderer Bedeutung, wenn es um die Tilgung der Restschuld geht.

Der verbleibende Schuldenerlass wird auf der Website www.insolvenzbekanntmachung.de. publiziert. Die Publikation (Lagerung) findet nur 6-monatig statt, von denen nur 2-wöchig eine Besichtigung durch jedermann möglich ist. Wenn die Schufa innerhalb dieser zweiwöchigen Frist von der Publikation erfährt, kann sie diese Informationen für sich nutzen und die gewohnten 3 Jahre in ihren Verzeichnissen abspeichern.

WÃ?hrend die Restschuldenbefreiung zum Auftakt eines neuen, schuldenfreien Lebens werden soll, vergiÃ?t die Schufa nicht und bewahrt weitere 3 Jahre die tatsÃ?chlich gesperrte Insolvenz. Werden diese Informationen über die damalige Insolvenz jedoch noch bei der Schufa hinterlegt, wird ein Neubeginn für den Betreffenden erschwert. Eine Einlagerung der Schufa ist insoweit zweckmäßig, als sie nur die Ansprüche betrifft, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestehen, nicht aber diejenigen, die im Zuge der Ordnungsmäßigkeitsphase hinzugekommen sind.

Die Einlagerung der früheren Insolvenz kann daher für die Vertragsparteien von großer Wichtigkeit sein. Zielsetzung der Restschuldenbefreiung ist es jedoch, die betroffene Person ab dem Moment der Restschuldenbefreiung als eine Person ohne vorherige Insolvenz zu betrachten. Das Speichern von relevanten Informationen, wie es für alle getan wird, mag zwar gerechtfertigt sein, aber die Aufbewahrung der Befreiung von der Restschuld nur, um auf eine frühere Insolvenz für weitere drei Jahre hinzuweisen, kann nicht mehr gerechtfertigt werden.

Für das Konkursverfahren gelten eigene Termine, die auch von der Schufa anerkannt werden sollten. Ungeachtet der Registrierung der Schufa empfiehlt es sich, bei Überverschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Schöpfungseintrag findet nämlich bei Überverschuldung früher oder später auch ohne Insolvenz statt. Die Verschuldung und damit die Registrierung bleibt ohne Konkursverfahren ein ganzes Jahr lang bestehen.

Mit Hilfe des Insolvenzverfahrens können Sie dagegen Ihre Forderungen und auch den Gründungseintrag auflösen.

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