Mit Indexfonds können Anleger ihr Geld mit breiter Streuung in Aktien anlegen. Das Prinzip ist ganz …
Riester Steuervorteil
Steuervorteil RiesterÜbersicht der Freibeträge und Steuervergünstigungen
Der Riester-Zuschuss steht Beamten und allen pflichtversicherten Personen zu. Ein Riester-Vertrag kann auch vom Ehegatten eines Begünstigten abgeschlossen werden, auch wenn er kein eigenes Einkommen hat oder selbständig erwerbstätig ist. Der Riesterzuschuss steht auch Sparern zur Verfügung, die einen Riester-Vertrag zur späteren Eigenheimfinanzierung unterzeichnen.
Dies betrifft nicht nur neue geförderte Bausparverträge, sondern auch alle Riesterverträge, wie z.B. Bank- oder Fondssparverträge. Ende 2009 muss der Austritt aus dem Riester-Vertrag jedoch mind. 10.000 EUR ausmachen. Der Rücktritt von einem Riester-Vertrag ist nur in direktem Bezug zum Hausbau oder Hauskauf zulässig.
Der Riesterzuschuss steht nicht nur für einen Bausparvertrag zur Verfügung, sondern auch für die Rückzahlung eines vom Bauherrn aufgenommenen Kredits für den Neubau oder Erwerb eines Eigenheims. Im Darlehensvertrag muss auch die Rückzahlung des Kredits bis zum Alter von 68 Jahren vorgesehen sein. Boni. Der Basiszuschlag liegt bei 154 EUR pro Erwachsener und Jahr.
Zusätzlich kommen für jedes weitere Jahr 185 EUR für jedes einzelne Kinder, für das die Erziehungsberechtigten Geld ausgeben. Der Kinderfreibetrag wird für jedes ab 2008 gebürtige Mitglied auf 300 EUR erhoeht. Für den Erhalt der vollständigen Boni müssen die Darlehensnehmer 4 % ihres Bruttoertrags des vergangenen Jahres abzüglich der ihnen gewährten Boni in den Bausparvertrag einzahlen oder zur Rückzahlung verwenden - maximal 2.100 EUR.
Beispiel: Das Brutto-Jahreseinkommen liegt bei 40.000 EUR, der Maximalbonus bei 524 EUR (Grundbonus plus Zuschläge für zwei vor 2008 gebürtige Kinder). Für den Erhalt der gesamten Vergütung muss der Sparende jährlich mind. 1 076 EUR in seinen Riester-Vertrag einbringen ( "4 x 40 000 EUR minus 524 EUR"). Steuerliche Vorteile.
Ein Anspruchsberechtigter kann bis zu 2.100 EUR pro Jahr (einschließlich Zulagen) als steuerliche Sonderausgabe abziehen. Ein Steuervorteil entsteht jedoch nur, wenn die daraus resultierende Steuereinsparung größer ist als die Freibeträge. Vor allem kinderlose und einkommensstarke Anlegerinnen und Anleger kommen in den Genuss dieser Vorteile. Der Sparende beantragt eine Riester-Zulage bei seinem Leistungserbringer, der die Spar- und Rückzahlungsleistungen nachweist.
Die Riester-Retter können den Sonderkostenabzug Jahr für Jahr in ihrer Einkommenssteuererklärung einfordern. Wer sein Riester-Vermögen aus einem Bausparvertrag für sein eigenes Heim verwenden will, muss bei der Zentralstelle für Altersvorsorge (ZfA) eine Auszahlung anstreben. Auch im Pensionsalter müssen RiesterSparer die Eigenheimzulage abführen. Der so ermittelte Wert ist ab Beginn der Pensionierung in gleicher Höhe bis zum Alter von 85% steuerpflichtig.
Der Besitzer bezahlt die Steuer auf einen Streich bei Eintritt in den Ruhestand, dann aber auf einen um 30 Prozentpunkte reduzierten Teil. Beispiel: Ein 40-Jähriger erwirbt ein Wohnhaus, tilgt seinen Darlehensbetrag in 20 Jahren und nutzt die maximalen Riester-Zuschüsse mit einer jährlichen Rückzahlung von 2.100 EUR. Auf dem Förderkonto werden dann 56.335 EUR ausgewiesen.
Er muss bis zum Alter von ca. 80 Jahren 2.817 EUR pro Jahr abführen. Das sind bei einem Satz von 20 Prozentpunkten rund 50 EUR pro Monat. Bei einem späteren Verkauf oder Vermietung eines Hauses oder einer Wohneinheit müssen die Konditionen des Wohnförderungskontos frühzeitig besteuert werden. So können beispielsweise Steuernachteile vermieden werden, wenn die bezuschusste Person innerhalb von vier Jahren nach dem Umzug eine neue Liegenschaft erwirbt und diese selbst nützt.
Innerhalb eines Jahrs kann der Bezuschusste auch einen neuen Riester-Sparvertrag abschliessen, in den er die bezuschussten Summen einbezahlt.