Wer sein Geld breit gestreut anlegen will, kommt um eine Anlage in Fonds nicht herum. Denn er tut …
Riester für Beamte
Beamten-RiesterRiester-Rente für Beamte - Riester für Beamte auf einen Blick
Für die Riesterrente gelten folgende Regelungen: Staatsbedienstete haben prinzipiell die Moeglichkeit, die staatlichen Riester-Zuschuesse in beschraenkter Weise in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der bundeseinheitlichen Rentenregelung haben Beamte keine Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung. Beamte haben demnach nur dann Anrecht auf die Riesterrente, wenn sie eine private Altersversorgung, d.h. eine Riesterrente für Beamte, abschließen.
Beamte haben auch ein Anrecht auf Unterstützung in Gestalt von Zuschüssen und Steuervergünstigungen in der Riester-Rente für Beamte. Beamte können so auch von den gesetzlichen Zuschüssen und den Steuervorteilen der Riester-Rente profitieren. Dazu ist es erforderlich, mit einem der vielen Träger der Riester-Rente einen beglaubigten Zusatzversorgungsvertrag abzuschließen.
Eine weitere Bedingung ist die Befreiung von der Versicherungsverpflichtung, was bei Beamten in der Regel so ist. Selbst dann haben Beamte Anspruch auf die gesetzlichen Zuschüsse und besonderen Steuerabzugsrechte einer Riester-Rente für Beamte. Derzeit bekommt jede berechtigte Person einen jährlichen gesetzlichen Grundbetrag von 114,00 EUR für Alleinstehende und 228,00 EUR für Ehen.
Darüber hinaus gibt es so genannten Sonderbeihilfen für kindergeldberechtigte Personen. Der Sonderbonus beläuft sich zur Zeit auf 138 EUR pro Jahr. Um die staatliche Förderung in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können, muss ein Mindestanteil von 3 Prozent (ab 2008: 4 Prozent) des im Vorjahr versicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt werden.
Beantragen von Staatszulagen als Beamte - Was ist zu tun? Durch die Richtlinien für das Personalamt und für Beamte können sie sich rasch und einfach über das Vorgehen beim Bundeszahlungsamt zur Sicherung der Staatszulagen auskennen. Die Basisrente wird ab 2008 auf 154 EUR pro Jahr steigen.
Das Kindergeld wird auf 185,- EUR erhöht und für jedes nach 2008 gebürtige Kinder betragen die staatlichen Zuschüsse 300,- EUR pro Jahr.