Pflichtversicherung

Versicherungspflicht

Die Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Für welche Formen der Pflichtversicherung es in Deutschland gibt und für wen sie gelten. Es gibt in Österreich ein System der Pflichtversicherung für alle Mitarbeiter. Damit leistet die Pflichtversicherung einen wichtigen Beitrag zur Existenz des Unternehmens. Die Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgeschlossen werden muss.

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Die Pflichtversicherung ist eine Versicherungspolice, deren Abschluß vom Gesetzgeber verlangt wird. Das ist in vielen Staaten der Fall, zum Beispiel in der Kfz-Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung und vor allem in der Sozialkassen. Es wird unterschieden zwischen - in der Regel staatlichen - Versicherungssystemen mit Pflichtmitgliedschaft, insbesondere bei der obligatorischen sozialen Absicherung, und der Selbstversicherungspflicht.

Diese wird in Deutschland vor allem für Versicherungspolicen ausgewählt, die dem Versicherungsschutz Dritter dienten, wie die Kfz-Haftpflicht-, die Berufshaftpflicht- und die Jagdhaftpflicht. Diesen Versicherungsschutz bietet auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufsunfallversicherung durch die staatliche Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsorganisation. Die Pflichtversicherung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit des Vertrags, der in Deutschland ein grundlegendes Recht nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ist.

Eine Beschränkung der vertraglichen Freiheit durch die Pflichtversicherung erfordert daher eine besondere Rechtfertigung. Auf der liberalen Ebene wird die Pflichtversicherung manchmal als Bevormundung angeprangert. In vielen Fällen ist die Pflichtversicherung mit der Verpflichtung der Versicherungsgesellschaften zum Abschluss von Verträgen verknüpft. In der Vergangenheit war die Pflichtversicherung oft mit einem Versicherungsmonopol verknüpft. Die Feuerversicherung war in der Vergangenheit die erste Pflichtversicherung. Jh. sind in vielen Bereichen rechtliche Vorschriften aufgetreten, die die Feuerversicherung verpflichtend einführten.

Im Jahre 1883 wurden die ersten obligatorischen Sozialversicherungen (Unfallversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung) eingeführt. Seit 1994 ist es eine besondere Eigenschaft des Reiserechts, dass Pauschalreiseanbieter mit dem Reiseversicherungsnachweis eine Pflichtversicherung gegen die Konsequenzen der Zahlungsunfähigkeit beizubringen haben. Früher war auch eine Brandversicherung vorgeschrieben. In Deutschland wurde diese Verpflichtung abgeschafft.

Die Pflichtversicherung ist prinzipiell aus wirtschaftlicher Perspektive zu sehen, da sie die Effizienz unter den Voraussetzungen eines optimalen Markts reduziert. Die Versicherten sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, auch wenn ihre Leistung größer wäre, wenn sie das Geld, das sie dafür benötigen, anderweitig verwenden würden. Doch da die Voraussetzungen für einen optimalen Markt nicht realistisch sind, gibt es eine Vielzahl von wirtschaftlichen Vorteilen.

Eine Pflichtversicherung kann aus wirtschaftlicher Perspektive gerechtfertigt sein, wenn die fragliche Versicherungsleistung ein verdienstvolles Gut ist. Danach würden die Versicherungsnehmer den Vorsorgebedarf konsequent unterbewerten und somit eine zu geringe Altersrente ohne gesetzliche Rentenversicherung beziehen. Darüber hinaus kann die Pflichtversicherung sowohl moralisches Risiko als auch negative Auswahl vermeiden und schaffen.

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