Schiffsfonds galten lange Zeit als Geheimtipp unter Anlegern, die steuerliche Freibeträge bei den …
Voraussetzung Finanzierung Haus
Grundvoraussetzung FinanzierungshausWie errechnet sich der Finanzbedarf?
Was für Backups und Dokumente werden benötigt? Die Wege zu einer angemessenen Finanzierung sind nicht so kompliziert, wie manche meinen. Wie errechnet sich der Finanzbedarf? Also addieren Sie alles, was Sie wirklich wollen, um sich den begehrten Einkauf bezahlen zu können. So fallen beim Erwerb einer Liegenschaft in der Regel zehn bis 13% des Anschaffungspreises zuzüglich Anschaffungsnebenkosten an.
Sie müssen die Fazilität auch mitfinanzieren. Bei einer vollständigen Neuinstallation sollten Sie mit weiteren zehn Prozentpunkten rechnen. Eigene Mittel sind das stabile Grundgerüst Ihrer Finanzierung - gerade bei einem Wohnungsbauprojekt. In der Regel sollten Sie rund 30 % der Anschaffungskosten oder Erstellungskosten als Selbstbehalt haben.
Welche Garantien brauchen Sie? Für die Finanzierung braucht Ihre Hausbank Beschlagnahmungen. Der gebräuchlichste Weg, die Finanzierung von Wohnungsbauprojekten zu sichern, ist natürlich die Zusicherung der zu finanzierenden Immobilien. Im Regelfall brauchen Sie die Lohnbestätigung des Arbeitgebers oder die drei zuletzt genannten Gehaltsabrechnungen, einen validen, offiziellen Personalausweis, einen Verwendungsnachweis (möglichst genaue Dokumente zum Kaufobjekt) und ggf. eine Bestätigung des Restguthabens im Falle einer Nachlassregelung.
Sie müssen auch ein Budget (laufende Erträge und Ausgaben) und eine Bilanz (Liste der Aktiva und Passiva ) sowie ggf. die Police für eine Versicherungspolice vorlegen, die Sie als Todesfallschutz für Ihre Finanzierung verwenden können. Welche Finanzierungsmöglichkeit ist die passende? Dies kann auch eine Mischung aus unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten sein - insbesondere bei grösseren Projekten.
7. Teil: Der Einkaufsvertrag und die Durchführung des Kaufvertrags durch den Urkundsperson.
Im nächsten Schritt muss der Kunde der Hausbank bestätigen, dass die Bezahlung des Preises sichergestellt ist. Nachdem die Bedingungen des Kaufvertrags, z.B. die Kaufpreishöhe, die Fälligkeit des Kaufvertrags und der Eigentumsübergang mit dem Erwerber und dem Veräußerer vereinbart worden sind, können die erforderlichen Angaben an den für die Erstellung des Kaufvertrags zuständigen Notar weitergegeben werden.
Die Vertragspartner bekommen auf Anfrage im Voraus einen Entwurf eines Kaufvertrages zur Prüfung. Die Vertragspartner kommen beim Beurkundungsnotar zusammen. Für die notarielle Beglaubigung braucht der notarielle Bevollmächtigte die gültige Identitätskarte und die Steueridentifikationsnummer der involvierten Person. Im Falle einer Securitisation verliest der Insolvenzverwalter den ganzen Vertrag vor und erklärt den Vertragsinhalt.
Zum Schluss wird der Verkaufsvertrag von den Vertragspartnern unterzeichnet. Die notarielle Beglaubigung erfolgt durch den notariellen Beglaubigungsvertrag an den Veräußerer, den Erwerber, das Steueramt, eventuelle Genehmigungsbehörden und bei Finanzierung des Kaufpreises an die Hausbank des Erwerbers. Werden Lastschriften auf dem Kaufgegenstand registriert, erhält der notarielle Begünstigte von den Kreditinstituten oder anderen Kreditgebern die Löschgenehmigung für die Lastschriften.
Ist die Eintragung der Abtretungsanzeige, die Auflösung etwaiger gesicherter Lasten und andere Zahlungsvoraussetzungen (z.B. notwendige Genehmigungen) erfolgt, informiert der Insolvenzverwalter die Vertragspartner über das Bestehen dieser Vorraussetzungen, von denen die Fälligkeit des Erwerbspreises abhängig ist. Die Verkäuferin hat dem notariellen Begünstigten den Erhalt des Verkaufspreises sofort nach der Bezahlung zu bescheinigen. Sollen die Hypotheken des Veräußerers mit dem Verkaufspreis entfernt werden, ist der von der Bank des Veräußerers verlangte Geldbetrag unmittelbar an die Bank des Veräußerers zu zahlen.
Sofern der Erwerber den Kaufbetrag bezahlt, hat er seine Hausbank über die Fälligkeit des Preises frühzeitig zu informieren. Dieser überträgt dann den Einkaufspreis an den Veräußerer oder an die Kreditoren der zu vernichtenden Lastschriften. Die Steuerbehörde sendet dem Erwerber einen Steuerbescheid (3,5% des Kaufpreises). Die Steuerbescheinigung wird nach erfolgter Bezahlung durch das Steueramt an den zuständigen Steuerberater geschickt.
Nach Zahlung des Kaufpreises sendet der notarielle Akt alle Dokumente an das Katasteramt zur Eigentumsübertragung an den Ersteher. Die Vertragspartner bekommen nach Abschluss des Eigentumsübergangs ein entsprechendes Vollstreckungsmittel, das von den Vertragspartnern zu prüfen ist.