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Hausratversicherung - kurz und bündig! Eine Hausratversicherung (auch Hausratversicherung genannt) umfasst Gebäudeschäden durch Wasser, Stürme, Hagel, Feuer, Blitzeinschlag oder Explosion. Naturgewaltenschäden müssen immer separat abgesichert werden. Abhängig vom Preis können auch Außengebäude oder andere Anlagen abgesichert werden. Hausratversicherung sollte im Portefeuille jedes Hausbesitzers sein!
In der Hausratversicherung sind neben dem Bauwerk (Mauerwerk, Dach) auch unmittelbar zum Bauwerk zugehörige Bauteile (Fenster, Türen) sowie in der Regel auch Carports, Werkstätten, Garten- und Gerätehäuser mitversichert. Eine Hausratversicherung ist ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit, die Bedingungen des Vertrages zu überprüfen. Viele Sonderregelungen, mit denen weitere Schadensarten in den Schutz einbezogen werden können.
Sie können dann die Vorteile der verschiedenen Versicherungspolicen nachvollziehen. In diesem Fall werden nur die Verträge angezeigt, die diese Verluste ausgleichen. Bei Schadensfällen trägt der Versicherungsgeber die anfallenden Wiederherstellungskosten. Wenn das Wohnhaus nach einem Unfall nicht bewohnbar ist, tragen viele Versicherungsgesellschaften auch die Übernachtungskosten in einem Hotelzimmer.
Hausratversicherung für "Bauherren" Nur wenige Hausbesitzer werden in der günstigen Position sein, das Wunschhaus vollständig aus eigener Kraft bezahlen zu können. Basis für die Außenfinanzierung ist die Darstellung einer angemessenen Hausratversicherung, da sich die Kreditinstitute auf diese Art und Weise sichern. Deshalb ist es ratsam, vor Baubeginn über die optimale Versicherung nachzudenken - zumal einige Verträge auch eine ganzheitliche Feuerschutzversicherung anbieten.
Damit gewinnt die Energie-Effizienz immer mehr an Gewicht - das macht Solarsysteme für "Hausbauer" extrem bedeutsam. Wenn eine Photovoltaik-Anlage an ein vorhandenes Haus angeschlossen wird oder andere wertvermehrende Massnahmen vorgenommen werden, sollten die Versicherten die Höhe der Versicherungsleistung immer wieder nachprüfen. Im Klartext heißt das: Wenn der Versicherungsgeber feststellt, dass der Wert der Immobilie um 50 % angestiegen ist, obwohl die genannte Summe gleich geblieben ist, muss er nur die halbe Summe bezahlen.
Wäre der Wert des Gebäudes 300.000 EUR, die Deckungssumme aber nur 150.000 EUR, würde der Versicherungsgeber nach einem Feuerschaden von 500.000 EUR nur einen Betrag von 250.000 EUR zahlen. Wird dies in der Hausratversicherung geregelt, übernimmt die Versicherung den gesamten Schadensumfang. Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, ist ein ausführlicher Abgleich lohnenswert.