Ein Fondssparplan eignet sich perfekt, um mittel- oder langfristig Geld anzusparen und eine …
Förderung Riester
Werbe-RiesterTrinkgelder für die Riester-Rente, damit keine Subventionen verloren gehen.
ikvw Münster | Riester-Förderung
Durch die Riester-Förderung fördert der Bund die eigenverantwortliche Entwicklung der Altersversorgung. Grundvoraussetzung für die Finanzierung in Gestalt von Zuschüssen und ggf. steuerlichen Vergünstigungen ist, dass Sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Pensionsversicherung sind. Sie bekommen immer die volle staatliche Zulage, wenn Sie einen Betrag von 4 % Ihres pensionsversicherungspflichtigen Bruttoverdienstes für das Vorjahr abzüglich der Zulage zahlen.
Die Boni werden in diesem Falle pro rata vergütet. Es ist ein Mindestgrundbeitrag von 60 EUR pro Jahr zu entrichten. Ab dem 1. Januar 2018 entfällt die Pflicht zur Beteiligung an der Kranken- und Pflegesicherung in der Versorgungsphase der Plus-PunktRente für die Riesterrente. Danach bekommen Sie eine entsprechende Kürzung der lebenslangen monatlichen Renten.
Was sind die Subventionen des Staates? Der Betrag der Jahreszulagen ist (Werte in Klammer ab 01.01. 2018): Wenn Sie mit Kindern arbeiten, zahlt sich der Zuschuss durch die Zuteilung aus. Bei jedem von Ihnen nach dem Einkommenssteuergesetz bezahlten Kindsgeld erhält st Du dann neben dem Grundbetrag das Zuschlag.
Ist es möglich, einen höheren Beitrag zu zahlen? Bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 EUR inkl. Zuschüsse können Sie einen Beitrag zu Ihrer PLUS-PunktRente leisten. Für die Versicherungsnehmer ohne Kind sind dies: der Zuschlag beträgt 100 bis 175 EUR = 1.925 EUR pro Jahr / 160,42 EUR pro Kalendermonat.
Welche Beiträge muss ich zahlen, um die vollständige Unterstützung des Staates zu bekommen? Bei einem Mitarbeiter (33.000 EUR Bruttojahreseinkommen, 2 kindergeldberechtigte Jugendliche, Jahrgänge 2001 und 2008) wird der folgende Mindestbeitrag zur Vollfinanzierung berechnet (Werte in eckigen Klammern ab 01.01.2018): Wie bekomme ich Fördermittel?
Sie können die Zertifikate über uns anfordern. Die Einkommensgrenze für Geringverdiener ist seit dem 1. Januar 2013 von 400 auf 450 EUR anstiegen. Wer ab dem 1. Januar 2013 eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt, ist im Prinzip in der Pflichtversicherung der staatlichen Rente versichert und hat somit Anrecht auf die Riester-Förderung.
Mini-Jobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 eine Beschäftigung angenommen haben, sind nach wie vor von der Versicherung befreit und müssen daher auf ihre freie Versicherung in der Pensionsversicherung durch Beitragserhöhungen verzichtet werden, um die Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können. Steigt Ihr Dienstgeber nach dem 31.12.2012 Ihr Gehalt auf mehr als 400 EUR, aber weniger als 450 EUR, kommt auch das neue Gesetz zur Anwendung und die Versicherungsverpflichtung.