In Zeiten lang anhaltend niedriger Sparzinsen rücken Investmentfonds wieder verstärkt in den …
Effektivverzinsung
Ist-VerzinsungEffektivzinssatz - Wirtschaftswörterbuch
Anders als der Nominalzins (Nominalzins) ist die Istrendite. Der Effektivzinssatz ist zum einen die effektive Verzinsung einer Anlage (Finanzanlage), die in einem Jahr mit einer Anlage in Gestalt von laufendem Einkommen (z.B. Zinsen) und einmaligem Einkommen (z.B. Disagio) unter Beachtung von Laufzeiten, Zinszahlungen und Rückzahlungsterminen erzielbar ist. Effektivzinsen können aber auch als die tatsächlichen Kostenbelastungen einer Kreditaufnahme durch Betriebskosten (z.B. Zinsen) und Einmalkosten (z.B. Kommissionen, Gebühren) unter Beachtung von Zinszahlungen und Rückzahlungsterminen aufgefasst werden.
Der Effektivzinssatz wird ermittelt, um die alternativen Anlage- oder Finanzangebote mit verschiedenen Bedingungen zu verbinden. Bei Ratenkrediten ist es gebräuchlich, die monatlichen Zinszahlungen auszuweisen und Bearbeitungs-, Vermittlungs-, Versicherungs- usw. hinzuzufügen. Die Verzinsung und alle damit verbundenen Kosten führen zum sogenannten Effektivzinssatz, der zum Teil deutlich vom Nominalzinssatz abhängt.
Der Effektivzinssatz kann für den alltäglichen Einsatz nach der " einheitlichen Methodik " verhältnismässig exakt berechnet werden: Der Effektivzinssatz pro Jahr liegt somit bei 30,75%. Es ist zu beachten, dass diese Methodik je nach Kreditlaufzeit von der genauen Finanzmathematik abweichen kann, was vor allem bei langen Kreditlaufzeiten (ab 5 Jahren) zu Unrichtigkeiten führen kann.
Überschreitet der Effektivzins einen bestimmten Betrag, kann der Kreditvertrag gemäß 138 BGB ungültig sein; l. Bei Sicherheiten sind dies die vom Nominalzins abweichenden Ist-Einnahmen. Der Effektivzinssatz entspricht den effektiven Kreditkosten. Bei der Ermittlung dieser realen Kreditkosten sind neben den Zinsen z.B. auch die Abwicklungsgebühren zu berücksichtigen.
Der Realzinssatz (für Darlehen) gibt den realen Zinssatz eines Darlehens unter Einbeziehung aller Umlagen an. Ausschlaggebend für den Effektivzinssatz sind neben dem Nominalzinssatz vor allem die verrechneten Aufwendungen (Bearbeitungsgebühren, Bestellungskosten für Sicherheiten etc.), die Kreditlaufzeit und die Zinsabrechnung. Für Kredite an natürliche Personen ist die Festsetzung eines jährlichen Prozentsatzes nach der Preisfestsetzungsverordnung ( 6 PAngV) obligatorisch der Nominalzinsertrag auf Basis des Marktwertes eines Wertpapieres unter Beachtung der verbleibenden Laufzeiten und ggf. einer Rückzahlungsprämie.
Bei steigenden (fallenden) Marktzinsen fallen (steigen) die Preise für alte Papiere tendenziell, so dass ihr Effektivzins ansteigt (fällt). Für festverzinsliche Papiere sind Kaufpreis, Laufzeiten und Rückzahlungspreis zu beachten, wenn der Kaufpreis vom Rückzahlungspreis abweichen. Der Effektivzinssatz bzw. die Effektivverzinsung fluktuiert also mit dem Kaufpreis. Der Effektivzinssatz wird mit Hilfe der folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsformeln exakt berechnet:
Um die Berechnungen zu vereinfachen, werden in der Regel ungefähre Formeln benutzt. Mit diesen Rechenformeln erfolgt jedoch keine Auf- oder Abschlagsberechnung, wie sie für eine genaue Kalkulation notwendig wäre. Beim Ratenkredit oder Kleinkredit wird oft "pro Monat" verzinst und eine gleichbleibende Monatsrate vereinbart. Der Effektivzinssatz, basierend auf dem ursprünglichen Darlehensbetrag, ist jedoch größer als der Nominalzinssatz.
Werden monatlich konstante Rückzahlungsraten angenommen, wird der Effektivzinssatz wie nachfolgend dargestellt berechnet: