Für eine erfolgreiche Geldanlage ist es wichtig, die infrage kommenden Anlageprodukte zu verstehen …
Bausparvertrag Rendite Vergleich
Renditevergleich BausparvertragSie wollen eine Rendite auf Ihre Bausparsumme erwirtschaften?
Diejenigen, die mit der Bausparsumme eine Rendite erwirtschaften möchten, können dies unter gewissen Bedingungen mit recht attraktiver Verzinsung erwirtschaften. Dabei werden vor allem Mitarbeiter mit niedrigem und mittlerem Lohnniveau sowie Praktikanten für das Sparverhalten mit einer Rendite über den üblichen Banksparbriefen honoriert. Zur Erzielung einer Rendite über der üblichen Bankinvestition muss ein Sparer einen Anrecht auf die Mitarbeitersparzulage oder die Wohnbauprämie haben, die nur innerhalb bestimmter Verdienstgrenzen gewährt wird.
Alternativ zum regulären Sparprogramm gibt es daher nur die staatliche Förderung. Erst wenn ein subventionierter Bausparvertrag entweder für ein Baudarlehen genutzt oder nach einer Sperrzeit von sieben Jahren ausgezahlt wird, wird die Rendite im Bauspargeschäft tatsächlich ersichtlich. Um das eigentliche Bauziel der Einsparung, Errichtung und Sanierung von Wohnimmobilien zu erreichen, wurde die Sperrdauer vom Parlament festgelegt.
Derjenige, der das Sparkredit während der Sperrdauer für eine Bau-Finanzierung nutzt, muss keine nationalen Fördermittel erstatten. Allerdings muss der Bauherr, der sein Kreditguthaben vor Ablauf der Verfügungssperre ausbezahlt bekommt, auf die Gesamtsumme der staatlichen Förderung verzichtet haben, ohne bauen zu wollen. Dadurch erhalten sie letztendlich eine Rendite, die auch mit normalem Bankguthaben erzielt werden kann.
Bei Bausparverträgen beträgt die Sperrzeit in der Regel sieben Jahre, und die Sperrzeit für Bausparverträge läuft genau am Tag des Vertragsschlusses. Viele Menschen setzen jedes Jahr auf den Abschluß eines Bausparvertrages, um sich ihren Wunsch nach einem eigenen Haus in der nahen oder fernen Zeit zu verwirklichen. Das Sparguthaben wird aber oft auch für erforderliche Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten verwendet.
Ein Bausparvertrag einschließlich der Wohnbauprämie ist grundsätzlich für den Neubau oder die Umnutzung der eigenen vier Wänden vorgesehen und unterliegt daher ebenfalls einer Veräußerungssperre. Dies bedeutet, dass das Sparguthaben unabhängig von der gewählten Laufzeit spätestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss ausbezahlt wird. In der Regel ist eine frühzeitige Auflösung oder Auflösung des Bausparvertrags und damit die Überwindung der Sperrzeit nicht möglich.
Ausgenommen von der Sperrdauer für Bausparverträge sind z. B. der Tod des Sparers oder eine Dauerschaden. Im Falle von Arbeitslosen - oder sonstigen Umständen, die eine regelmäßige Einzahlung in den Bausparvertrag nicht mehr ermöglichen oder schwieriger machen, kann der Bausparvertrag für die Restlaufzeit des Vertrages eingefroren werden. Die siebenjährige Sperre für Bausparer bleibt in diesem Falle jedoch unverändert.