Geht es um die Sicherheit bei der Geldanlage, haben Rentenfonds seit langem einen guten Ruf. Das …
Ausgabeaufschlag Sparplan
Sparplan-Frontend-LastAufgelöst: Ausgabeaufschlag und Ausgabeaufschlag im ETF-Sparplan
Hello @MKFonds, die Behauptung, dass es in der Praxis keine Front-End-Lasten für Sparpläne gibt, ist nicht ganz richtig. Der Handel mit börsengehandelten Fonds erfolgt in der Regel börslich. Es gibt keinen Ausgabeaufschlag, sondern die Auftragsgebühren. Bei uns, wie bei vielen anderen Kreditinstituten, gibt es immer limitierte Sparpläne.
Für alle in der Promotion enthaltenen börsengehandelten Fonds wird derzeit auf die Ausführungsentgelte verzichtet. Sie müssen in diesem Falle wählen, ob Sie den ETF als Sparplan einrichten und die 1,5% Abwicklungsgebühr akzeptieren oder ob Sie einen ähnlichen ETF aus der Aktions-Liste entfernen möchten. Jedenfalls werden bei einem ETF nicht der Ausgabeaufschlag und die Ausgabekommission erhoben, sondern nur die Ausgabekommission.
Was ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabeaufschlag und der Verwaltungsvergütung?
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Der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühr kosteten den Investor. Als Ausgabeaufschlag, auch Premium bezeichnet, gilt ein Prozentsatz von Gebühr, der immer nur einmal bei jedem Kauf von Investmentfondsanteilen anfällt anfällt. Das hat zur Konsequenz, dass der vom Investor tatsächlich angelegte Betrag nicht in vollem Umfang in den Fond fließt.
Üblich sind überlicherweise bis zu etwa 6Prozent. Beträg der Ausgabeaufschlag z.B. 5% so fließen von einem Geldbetrag von 105, nur 100, während 5, für der Ausgabeaufschlag sind. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass der Ausgabeaufschlag immer nur auf die neuen Anteile entfällt, besonders beim Sparen für Gelder unter regelmäÃ.
Bezogen auf den Ausgabeaufschlag kann also nicht von einem allgemeinen Investitionsverlust die Rede sein. Verwaltungsgebühr oder Managementgebführ hingegen ist eine annualisierte Gebühr, die auf Basis des entsprechenden Wertes der Investition berechnet wird und in der Regel laufend aus dem Sondervermögen ausbezahlt wird. Im Hinblick auf Verwaltungsgebühr kann tatsächlich daher als Investitionsverlust von jährlichen auf das Gesamtfondsvolumen anfällt, mit dem der Investor angelegt ist, bezeichnet werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass Verwaltungsgebühr in der Regel fällig ist, auch wenn der Preis des Anlagefonds nicht ansteigt oder gar Kursverluste eintritt. Für viele Investmentfonds sind solche Verwaltungsgebühren durchaus geeignet, diese sollten aber mit der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden. Allerdings berechnen auch nicht alle Kassen in der Regel ein Verwaltungsgebühr Weiterlesen: Warum scheint der Abschlag von der Sparquote niedriger zu sein als der Ausgabeaufschlag?