Weil die Geldanlage in einzelne Aktien nur etwas für erfahrene Anleger ist, sollten private …
Aktiendepot Vergleich Check24
Vergleich der Aktienbestände Check24Online-Preisvergleichsportale: Rechtsstreit gegen Check24.de
Vergleichsportale im Netz entsprechen nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht den rechtlichen Bestimmungen für Versicherungsmakler. Jetzt wurde eine Anklage gegen Check24 erhoben. Aus Kundensicht spielen Vergleichsportale eine große Bedeutung beim Abschluss von Versicherungs-, Elektrizitäts-, Reise-, Kredit- oder Mobilfunktarifen. Führende Unternehmen wie Check24, Topptarif oder Vernivox stellen unmittelbar nach der Suche eine Übersicht der meisten Provider zur Verfügung.
Der an strenge rechtliche Vorschriften gebundene Distributor verteidigt sich nun zu seinem eigenen Nachteil gegen die neue Online-Freiheit. Gegen Check24 hat der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) wegen Pflichtverletzungen geklagt. Welche Leistungen bringen die Portale wirklich? Abermillionen von Verbrauchern schenken den Ratschlägen von Check24 & Cie, weil sie bares Geld einsparen. Dies gilt auch im Vergleich zu den Offerten der traditionellen Vertriebskanäle sehr oft.
Die Verbraucherschutzverbände mahnen allerdings schon seit geraumer Zeit davor, den Ranglisten der vergleichenden Portale blindlings zu trauen. Der Vorwurf des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft gegen Check24 wird daher vertieft. Die Check24 "camouflage" selbst als Vergleichsportal, da die Verkaufsprovisionen an den Netzbetreiber nicht erkennbar sind. Tatsächlich sollten nur die Provider gefunden werden, die eine Kommission an Check24 auszahlen.
Die Vermittler des BVK machen jedoch geltend, dass Check24 gegen die gesetzlichen Verpflichtungen verstoßen würde. Das Verfahren wurde beim LG München eingeleitet, nachdem Check24 am 10. Juli 2015 eine Verwarnungsfrist abläuft. Laut BVK beruht die Verletzung der Pflicht darauf, dass Check24 seine Statusinformationen als Versicherungsmakler nicht übermittelt. Denn Check24 führt auch keine individuellen Leistungs- und Nachfrageanalysen durch.
Es wäre daher ungerecht, wenn eine vergleichende Plattform dem Konsumenten die für eine begründete Einkaufsentscheidung notwendigen wichtigen Daten vorenthalten würde. In der Tat wissen viele Anwender nicht, dass Check24, Toptarif und andere registrierte Versicherungsvermittler sind. Mit den Kommissionen für die über ihre Websites abgeschlossenen Verträge verdient sie ihr eigenes Bargeld. Zu den Behauptungen hat sich Check24 nach Einreichung der Klageschrift noch nicht geäußert, sondern sie bei der Verwarnung nur im Voraus zurueckgewiesen.
Die Anzahl der Versicherungsmakler sinkt: 2010 hatte die Industrie noch 256.000 Versicherungsmakler. Auch haben die vergleichenden Portale in den vergangenen zehn Jahren ihren Anteil am Markt deutlich gesteigert. Immer häufiger schliessen Konsumenten Versicherungen über das Internet ab, weshalb die großen Versicherungen mit den vergleichenden Portalen mitarbeiten. Es ist viel Kapital in der Industrie im Spiel, und allein die jährliche Provision für die Maklertätigkeit von Lebensversicherungen liegt bei rund acht Mrd. EUR.
Sollte dies in den Abgleichsportalen fehlen, ist die Beschwerde in der Tat gerechtfertigt. Das Rechtsgutachten gibt dem BVK mit seiner Beschwerde Recht: Auch der Bundesverband der Versicherungsnehmer (BdV) rät Konsumenten, sich nie nur auf ein vergleichendes Portal zu berufen.