Wie Funktioniert Riester Rente

So funktioniert die Riester-Rente

Für wen gilt die Riester-Rente, wie genau funktioniert sie und welche Produkte gibt es? Informationsgrafik zum Thema: So funktioniert die neue Riester-Wohnbauförderung. Weiter zu Wie funktioniert die Riester-Rente? Der plusrente Riester wird vom Staat gefördert. Weiter zu Wie funktioniert die Riester-Rente?

Wie die Riester-Rente in der Agrikultur funktioniert

Besonders für jüngere Generationen mit Kind kann die Riester-Rente interessant sein. Die Bauern dürfen auch "tröpfeln". Die Riester-Rente kommt prinzipiell zur Anwendung: Höchstens 4% des versicherten Entgelts abzüglich Zuschüsse, mind. 60 , müssen pro Jahr eingezahlt werden. Die maximale zuschussfähige Summe beläuft sich auf zweihundert Euro einschließlich Zuschüsse. Auf dieser Grundlage überprüft die ZfA, ob der Bewerber Beiträge zur Pensionsversicherung an die deutsche Pensionskasse gezahlt hat und damit Anspruch auf Zuschüsse hat.

Stellt sich heraus, dass im jeweiligen Jahr keine Sozialversicherungsbeiträge unter der Versicherungsnummer erfasst wurden, ist er vorerst nicht förderfähig. Lediglich diejenigen, die im Gesuch die Mitgliedschaftsnummer der Pensionskasse weiter hinten angeben, werden von der Zulassungsstelle daraufhin überprüft, ob dort Pensionsbeiträge gezahlt wurden und Rentenleistungen bezogen werden können. Wird die Beitragsnummer auf dem Zuschussantrag nicht genannt, fliessen die Beträge oft unbeachtet jedes Jahr in den Arbeitsvertrag und im folgenden Jahr wieder ein.

Verlorene Zertifikate können durch einen informellen Antrag auf Feststellung zurückgefordert werden. Der Zuschuss wird an diejenigen gezahlt, die vier Prozentpunkte ihres Vorjahreseinkommens sozialversicherungspflichtig in einen Riester-zertifizierten Arbeitsvertrag einzahlen, einschließlich der Zuschüsse. Sozialversicherungspflichtiges Bauerneinkommen ist der Ertrag aus der Land- und Waldwirtschaft. Er muss daher vier Prozentpunkte seines Bruttogehalts als Angestellter zahlen und nicht seinen Agrargewinn.

In der Pensionskasse ist insbesondere der Ehemann des Landwirtschaftsunternehmers zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Die Ehegattin, die nicht außerhalb des Unternehmens arbeitet, bezahlt ihre eigenen Beiträge an die Pensionskasse. Aufgrund dieser besonderen Eigenschaft hat auch der Gatte des Bauern einen direkten Anspruch auf einen Riesen. Über den direkten, unabhängigen Arbeitsvertrag kann der Partner den Zuschlag mit dem Grundbeitrag von 60 Euro bekommen.

Zugleich muss der Bauer nicht für eine Riester-Rente sparen. Dazu kommen die Zuschüsse für die Kleinen. Im Prinzip kann der Zuschlag auch im Vatervertrag vermerkt werden. Bei der Errichtung oder Ausgliederung eines Handelsunternehmens kann der Betriebsinhaber von der Versicherungsverpflichtung gegenüber der Pensionskasse befreit werden. Sein Rieser-Produkt kann er ohne Zuschüsse fortsetzen oder von den Beiträgen ausnehmen.

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