Holzfonds sind vor dem Hintergrund niedriger Sparzinsen sowie kriselnder Schiffsfonds und …
Umschuldung Baufinanzierung nach 10 jahren
Neuplanung von Hypothekarkrediten nach 10 JahrenBeendigung des Darlehens nach 10 Jahren
Jeder, der sich schon einmal mit Immobilienkrediten, Hypothekarkrediten oder Baufinanzierungen befasst hat, kann wissen, dass ein Kredit oder Kredit in der Regel für einen längeren als 10 Jahre mit der Hausbank abgeschlossen wird. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand: Der Schuldner oder Schuldner kann sich vor steigenden Zinssätzen dauerhaft schützen und seine Finanzierung einplanen.
Zum Schutz der Konsumenten vor zu langfristigen Verpflichtungen mit hohem Zinsniveau wurde jedoch ein Recht eingeführt, das es erlaubt, Kredite nach 10 Jahren zu beenden. Prinzipiell kann jedes festverzinsliche Kreditgeschäft nach 10 Jahren auslaufen. Zur Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts für das Kreditgeschäft nach 10 Jahren müssen zwei Bedingungen erfüllt sein.
489 Abs. 1a BGB bestimmt, dass Kreditnehmer einen Kreditvertrag mit festem Soll-Zinssatz ganz oder in Teilen kündigen können, Abs. 1a. falls die Sollzinsenverpflichtung vor dem für die Tilgung vorgesehenen Zeitraum ausläuft und keine neue Einigung über den Sollzins erzielt wurde, unter Beachtung einer Frist von höchstens einem Monat für den Tag, an dem die Sollzinsenverpflichtung ausläuft; ist eine Zinsanpassung in gewissen Zeitabschnitten bis zu einem Jahr beschlossen worden, kann der Kreditnehmer nur bis zum Tag, an dem die Sollzinsenverpflichtung ausläuft, einräumen. 3.
jedenfalls nach dem Ende von zehn Jahren nach vollständigem Eingang mit einer Frist von sechs Monaten; wird nach Eingang des Kredits eine neue Einigung über den Rückzahlungszeitpunkt oder den Kreditzinssatz erzielt, so tritt an die Stelle des Eingangsdatums das Datum dieser Einigung.
Gemäß 489 Abs. 1 BGB kann der Kreditnehmer ein Kredit oder seine Baufinanzierung nach 10 Jahren auflösen. Bei bestehender Sollzinsverpflichtung ist eine Frist von 6 Monate einhalten. Gemäß 489 Abs. 2 BGB kann ein variabel verzinsliches Kreditverhältnis mit einer Frist von drei Monaten fristlos beendet werden.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Beendigung eines Baukredits nicht als nach 10 Jahren eingetreten anzusehen ist, wenn der Darlehensnehmer den fälligen Kreditbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Beendigung zurückgezahlt hat (§ 489 Abs. 3 BGB). Beispielsweise sollten sich die Darlehensnehmer bewusst sein, dass sie die verbleibende Schuld nach 10 Jahren trotz des Sonderkündigungsrechts der Baufinanzierung bereit halten müssen.
Sie wollen Ihren Immobilien-Kredit nach 10 Jahren auflösen? Aber was geschieht mit der vorzeitigen Rückzahlung nach 10 Jahren, wenn das Kreditverhältnis beendet wird? Dies darf von der Hausbank in diesem Falle nicht in Rechnung gestellt werden. Der 10-Jahreszeitraum läuft einen Tag nach vollständiger Auszahlung des Kredits (§ 187 Abs. 1 BGB).
Hinweis: Sie können das Kreditgeschäft erst nach 10 Jahren kündigen, wenn Sie in diesem Zeitabschnitt keine Änderungen am Kreditvertrag mit der Hausbank vornahmen. Teilweise wurde nur für kurze Zeit ein fester Zinssatz festgelegt. Es muss also nicht für die ganze Laufzeit des Vertrages eine Sollzinsverpflichtung eingegangen werden.
Eine Festzinsbindung nach Ende der Sollstellung besteht in diesem Falle nicht. Es gilt in diesem Falle § 489 Abs. 2 BGB und das Darlehen kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Falle müssen Sie Ihren Baudarlehen nicht nach 10 Jahren auflösen, sondern können ihn mit sofortiger Wirkung auflösen.