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Steuern Sparen
Sparen Sie SteuernBeste Hinweise zur Steuerersparnis - Strategy Guide
Fliegt die Steuermeldung zu Beginn des Geschäftsjahres ins Land, ist es zu spaet, um Steuern zu sparen. Durch vorausschauende Planungen können Steuern eingespart werden. Ziel ist es, unterjährig steuerfreies Einkommen zu erwirtschaften und den Boden für Steuerabzüge zu bereiten, die den Steuerfortschritt durchbrechen. Wieviel Sie von Steuererleichterungen erhalten können, ist abhängig von der jeweiligen Ausgangssituation (siehe Dos und Don'ts beim Kauf einer Pensionskasse).
Deshalb sind die folgenden Hinweise nach den Steuerzahlerkategorien untergliedert. Bezahlen Sie in der dritten Säule: Der Beitrag zur dritten Säule ist vollständig vom zu versteuernden Gewinn anrechenbar. Bei Mitarbeitenden mit Vorsorgeeinrichtung beträgt der Abzugsbetrag für 2013 höchstens CHF 6739 (siehe auch Artikel über Konten oder Wertpapiere der dritten Säule 3a? und Anlagemöglichkeiten in der dritten Säule).
Wollen Sie nicht nur die Pauschalabzüge (z.B. Weiterbildungs- und Umschulungskosten, Kinderbetreuung, Kranken- und Unfallversicherung, Versicherungsbeiträge, Wertpapierverwaltung, Sozialabzüge uvm. ) nutzen, weil die tatsächlichen Ausgaben die Pauschalabzüge übersteigen, erheben Sie alle Nachweise, um die tatsächlichen Ausgaben zu erstatten.
Bei der direkten Bundesabgabe ist der höchstmögliche Steuerabzug CHF 1'700. Bei Eheleuten gilt eine Höchstgrenze von CHF 3'500, inklusive Einkünfte aus Bank- und Sparguthaben. Es ist möglich, Gutes zu tun und Steuern zu sparen. Studienabzug: Wenn Sie regelmäßig zu Haus arbeiten, ist ein Studienabzug unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Der Arbeitsaufwand im Sekretariat muss unvernünftig sein, z.B. wegen des weiten Weges zur Arbeitsstätte (Faustregel: mehr als eine Stunde), mangelnder Erholung oder fehlenden Arbeitsplatzes, er muss ein essentieller Teil der gesamten Arbeitsbelastung sein (in der Regel 40 Prozent), er benötigt einen speziell ausgestatteten Wohnraum, der ausschließlich als Studie dienstbar ist. Derjenige, der diesen Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt, kann auf die pauschale Berufskostenpauschale verzichten, jedoch alle anderen Berufskosten für Rechner, Zeitschriften, Telefonate sowie die anteiligen Mehrkosten für Beheizung, Endreinigung und Belichtung des Arbeitsraumes einfordern.
Einkäufe in die Pensionskasse: Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, sollten Sie freiwillig einen Beitrag in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt haben. Um den besten steuerlichen Effekt zu erzielen, ist es am besten, jedes Jahr eine gestaffelte Einlage zu tätigen. Umweltfreundlich: Das Fahren eines energieeffizienten Autos mit weniger Pferdestärken und geringerem Eigengewicht erspart das Lenken. Umzüge: Durch Umzüge in eine steuerbegünstigte Kommune können mehrere tausend Francs eingespart werden.
Allein der Wechsel von der Landeshauptstadt Zürich nach Zürich wird die Steuerlast um knapp 40 Prozentpunkte senken. Achtung: Wenn Sie im Verlauf eines Jahrs in einen anderen Bezirk ziehen, werden Sie vom Finanzamt Ihres neuen Wohnortes für das ganze Jahr beurteilt. Im Prinzip können von den Steuern Forderungen wie Hypothekendarlehen, Privatkredite, Kleinstkredite und andere nachprüfbare Forderungen einbehalten werden.
Der Abzug aller fälligen Zinsbeträge ist ebenfalls erlaubt, solange die Höchstgrenze nicht unterschritten wird. Das sind CHF 50'000 plus Kapitalerträge. Steuern frühzeitig bezahlen: Diejenigen, die im Vorfeld Steuern zahlen, werden in der Regel mit einem bevorzugten Zinssatz ausbezahlt. Je nach Kantonszugehörigkeit berechnen die Steuerbehörden Verzugszinsen auf zu früh gezahlte Steuern.
Die Zinssätze sind in der Regel über den von den Kreditinstituten gezahlten Sätzen. In der Regel werden überzählige Kautionen zurückerstattet. Zins- und Dividendenzahlungen sind prinzipiell bei Verfall steuerpflichtig. Werden Anleihen vor dem Zinsdatum veräußert, sind die im Kaufpreis enthaltenen Stückzinsen (Stückzinsen) nicht steuerpflichtig. Doch Vorsicht: Ein konsequenter jährlicher Abverkauf wird als Steuerhinterziehung betrachtet und versteuert.
Im Falle von niedrigverzinslichen Anleihen ist der erwirtschaftete Kurszuwachs nicht steuerpflichtig, es sei denn, es handelte sich um eine vorwiegend einmalige Anleihe (die Kreditinstitute erteilen Auskünfte). In einigen SICAV-Fonds können die Einnahmen in einigen Ländern zollfrei sein. Daher: Die Wartung so einplanen, dass Sie Jahre mit geringer Wartung (Pauschalabzug) und Jahre mit größerer Wartung (Istkosten) einplanen.
Größere Renovierungen sind am besten über mehrere Jahre verteilt. Für die Steuergutschrift ist das Rechnungsdatum des Gewerbetreibenden maßgebend. Hypothekenanpassung: Sie können Ihre Vorsorgegelder der 3. und 3. Säule alle fünf Jahre zur Rückzahlung von Hypothekarkrediten verwenden. Dies kann sich bei derzeit niedrigen Zinssätzen aus steuerrechtlicher Perspektive auszahlen. Andererseits können höhere Hypothekenzinsen niedrigere Steuern zur Folge haben, sofern der Abschlag den kalkulatorischen Mietwert überschreitet.
Dadurch wird der steuerpflichtige Eigenmietwert mindert. Staffelrenten: Sie können einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens aus der zweiten und dritten Säule vor dem Eintritt in den Ruhestand ausbezahlen. Durch die gestaffelte Vergütung werden die darauf anfallenden Steuern erheblich reduziert. Der Rechtsformwechsel der Einzelunternehmung in eine AG oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung könnte steuerliche Vorteile bringen.
Durch die privilegierte Behandlung der Dividendeneinnahmen auf Bundesebene und in den meisten Kantonen sind einzelne Gesellschaften nicht besser als Aktiengesellschaften und GmbHs steuerrechtlich abgesichert. Alle Steuerpflichtige können Steuern sparen. Doch je größer Ihr zu versteuerndes Ergebnis (höhere Progression), umso wirksamer ist die Gestaltungsspielraum. Berechnen Sie alles noch einmal mit dem kleinen Unterschiedsbetrag, dass Sie Ihr steuerpflichtiges Ergebnis um 1000 Francs anheben.
Der Unterschied geteilt durch 1000 gibt die ungefähre Grenzsteuerrate an. Beispiel: Die Abweichung zwischen (2) und (1) beträgt 320 Francs. 320:1000=0,32, was heißt, dass Sie für jeden Franc, um den Sie Ihr steuerpflichtiges Geld kürzen können, 32 Centimes an Steuern sparen!