Anleger, die nicht in Aktien oder Anleihen investieren wollen und sich auch vor Aktien- und …
Riester Finanzierung
Die Riester-FinanzierungRiester-Förderung
Doch das Land fördert den Erwerb einer eigenen Liegenschaft weiter: mit der Einführung des Wohneigentumsrentengesetzes. Unter dem umgangssprachlichen Namen "Wohn-Riester" wurde die Verwendung der Riester-Förderung rückwirkend zum Jahreswechsel auch für die Finanzierung einer selbst genutzten Liegenschaft, im Kern über Riester-Darlehen oder Riester-Bausparkredite, ermöglicht. Ursprünglich war die Riester-Förderung die ergänzende Alterssicherung.
Riester-Verträge wurden daher vor allem im Sinne einer zusätzlichen monatlichen Altersversorgung geschlossen. Der Höchstbetrag der Riester-Förderung wird erreicht, wenn jährlich 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag fließen. Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag von 175 EUR pro Erwachsenen und 185 EUR pro Jahr. Für die ab dem Jahr 2008 geborenen Kindern wird auch ein Kindergeld von 300 EUR gewährt.
Zusätzlich sind die Zahlungen in Riester-Verträgen bis zu einem Höchstbetrag von jährlich EUR 2,100 abzugsfähig. Wofür können Sie die Riester-Förderung zur Finanzierung von Immobilien ausnutzen? Durch das neue Recht kann auch die eigene Liegenschaft als Alterssicherung von der Riester-Förderung profitiert werden. Derjenige, der bisher in einen Riester-Vertrag investierte, kann damit bereits jetzt gespartes Riester-Vermögen als Eigenmittel in die Finanzierung einer selbst genutzten Liegenschaft einfließen lassen. 3.
Im Falle eines Teilabzuges von Kapital zur Finanzierung von Liegenschaften muss er jedoch mind. 3000 EUR auf dem Mietvertrag ausweisen. Ebenso ist die aktuelle Rückzahlung des Immobilienkredits möglich. Hier fließen die aktuellen Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riestervertrag, sondern unmittelbar in die Finanzierung. Dies erfordert besonders zertifizierte Finanzprodukte. Daneben ist diese Finanzierungsform auf Grundstücke beschränkt, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden.
Die Veräußerung der Immobilien ist auch nach Verwendung der Förderung möglich, sollte aber bei einem Umsatz die eingesetzten Spar- und Fördermittel innerhalb von fünf Jahren wieder in den Kauf einer Wohnliegenschaft oder innerhalb eines Jahres in einen neuen Mietvertrag zur Riester-Rente einfließen lassen. Ähnlich wie in der Ansparphase bei der Riester-Rente werden auch bei der Wohn-Riester-Rente die zur Finanzierung verwendeten Beträge nicht besteuert.
Allerdings gewährt der Bund einen Abschlag für die einmalige Besteuerung (Zahlung der Gesamtsteuer in einer Summe):