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Rate Darlehen Early Replacement RechnerKreditlexikon: Kredite vorzeitig tilgen
Ist die Finanzlage etwas unruhig und liegen die Aufwendungen klar über den Erträgen, kann es durchaus erforderlich sein, ein Fremdkapital zu erhalten und sich so die notwendigen flüssigen Mittel zu verschaffen. Allerdings ist die Inanspruchnahme eines solchen Kredits immer mit einer enormen finanziellen Last verbunden - auch wenn der Vertrag die Finanzsituation im ersten Augenblick wiederherstellt.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, einen Darlehensbetrag so zügig wie möglich zu tilgen und damit die finanziellen Belastungen kurzfristig auf ein normales Niveau zu reduzieren. Die Kreditnehmer sollten neben der schnellstmöglichen, vertraglichen Tilgung des Kredits stets bestrebt sein, den Darlehensbetrag mit so vielen Sonderleistungen wie möglich weiter zu reduzieren und, wenn möglich, auch vollständig zu tilgen.
Weil dieses Verfahren jedoch nicht für alle Darlehen möglich ist, sollten Sie sich vor der Darlehensaufnahme die Vertragskonditionen durchlesen. Im Falle eines Baudarlehens sind z. B. vorgezogene Tilgungen von Darlehensbeträgen nur möglich, wenn diese im Darlehensvertrag explizit festgelegt sind. Andernfalls können eine Sondertilgung und eine vollständige Rückzahlung des Kredits erst nach Ablauf der Phase der Zinsbindung stattfinden.
Für normale Ratenkredite, Sofortkredite, Barkredite oder andere private Kreditprodukte ist eine frühzeitige, vollständige Tilgung des Kredits in der Regel jederzeit möglich. Hat man jedoch nicht den vollen Rückzahlungsbetrag zur Hand und will nur einen Teil des Darlehensbetrages tilgen, ist man auf den Goodwill der Bank angewiesen, da eine Teilrückzahlung des Kredits nicht akzeptiert werden muss.
Im Regelfall stellen Banken hier jedoch keine Schwierigkeiten dar, da sie gerne ihr Guthaben so rasch wie möglich zurückbekommen. Da die Zinsbelastung in einigen Fällen beträchtlich sein kann, sollte die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung des Kredits von jedem Darlehensnehmer im eigenen Sinne sehr sorgfältig geprüft werden.
Das deutsche und europäische Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst
Ausgehend von den Bedürfnissen der Kanzlei wird das komplette Bankenrecht in Deutschland unter Berücksichtigung der neusten rechtlichen Entwicklungen konsequent erörtert. Darüber hinaus wird die Entwicklung des Europarechts und des Bankenrechts der Länder Europas in Landesberichten wiedergegeben. Teil 1 befasst sich mit den Grundsätzen von Bankverträgen, Darlehen und Darlehenssicherheiten sowie Konten und Zahlungsvorgängen.