Privatinsolvenz Antrag

Insolvenzantrag privat

Die Anmeldung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit: Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland können auch die Privatinsolvenz beantragen. Das Bezirksgericht leitet sie auf Antrag des Schuldners ein. In dieser Zeit kann jeder Insolvenzgläubiger auch einen Antrag auf Erlass der Restschuld stellen.

Privatinsolvenzen online anmelden - ist das möglich?

Sie können Ihre Forderungen loswerden, indem Sie die Privatinsolvenz einreichen. Inwieweit dies auch im Internet möglich ist, erfahren Sie in diesem praktischen Tipp. Wenn Sie keinen anderen Weg finden, können Sie die Privatinsolvenz einreichen. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen, in dem Sie Ihre persönliche und finanzielle Situation angeben. Sie reichen diesen Antrag dann bei Ihrem örtlichen Gericht ein.

Sie müssen in diesem Antrag auch einen Rechtsanwalt oder Schuldenberater eintragen. Die Rechtsanwältin oder der Schuldenberater muss im Antrag versichern, dass ein außergerichtlicher Vergleich anhängig ist. Legen Sie dem Antrag auch eine Zuordnungserklärung bei. Damit bestätigst du, dass dein Geld zur Rückzahlung der Forderungen genutzt werden kann.

Alle Formen und Dokumente erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Schuldenberater oder bei Ihrem Rechtsanwalt. Privatinsolvenzen im Internet anmelden - ist das möglich? Die Beantragung einer aussergerichtlichen Privatinsolvenz ist nur im Internet möglich. Mehr und mehr Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte stellen eine solche Anwendung auf ihrer Website zur Verfügung. Sie müssen dort die gleichen Dokumente wie oben eingeben und können dann gemeinsam mit dem Rechtsanwalt nach einer aussergerichtlichen Einigung Ausschau halten.

Anmerkung: Einige Rechtsanwälte verlangen andere Dokumente. Sie sollten daher zunächst mit uns abstimmen, welche Dokumente benötigt werden. Dieser Prozess ist je nach Rechtsanwalt mit ca. 15 bis 30 EUR verbunden, die Sie im Vorhinein bezahlen müssen. Sollte dieser aussergerichtliche Lösungsansatz fehlschlagen, müssen Sie die Privatinsolvenz wie oben dargestellt bei Ihrem zuständigen Gericht einreichen.

Am besten kann Sie Ihr Rechtsanwalt jedoch informieren, wie wir Ihnen im folgenden Praxis-Tipp mitteilen.

Darf ein Kreditgeber einen Antrag auf Privatinsolvenz für einen Kreditnehmer einreichen?

Eine Schuldnerin hat eine nicht unerhebliche Menge in meiner Tasche. Ich habe dem Schuldigen vor sechs Monaten mitgeteilt, dass meine geduldige Zeit abgelaufen ist. Es ist möglich, dass ich selbst Insolvenz für meinen Debitor beantrage. Fragen Sie jetzt Ihre aktuellen Fragen und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt.

Sie sind als Zahlungsempfänger befugt, das Insolvenzverfahren über das Schuldnervermögen selbst zu beantragen. Gemäß 14 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 InsO müssen Sie eine Klage gegen den Insolvenzverwalter und den Insolvenzgrund ( 17 InsO) glaubwürdig machen, damit das Gericht den Antrag genehmigt und in die Hauptverhandlung geht.

Zur Glaubwürdigkeit der Forderungen gegen Ihren Zahlungspflichtigen genügt die Darstellung des bestehenden Eigentums an der Forderungen und die Feststellung, dass über die betitelte Forderungen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Darüber hinaus können Sie mit dem Beweis eines erfolglosen Vollstreckungsversuchs in das Schuldnervermögen, d.h. das Vollstreckungsprotokoll, die Insolvenz rechtfertigen.

Es ist auch notwendig, einen Rechtsschutz für den Antrag zu haben. Die Anmeldung muss ohne besondere Form in schriftlicher Form beim jeweils sachlich befugten Konkursgericht eingereicht werden. Da es sich bei dem Unterhaltspflichtigen um eine juristische Personen handelt, wird erwartet, dass das zuständige Gericht den Unterhaltspflichtigen auf die Möglichkeiten der Einreichung eines eigenen Antrags im Laufe der Verhandlung aufmerksam macht.

Reichen die Vermögenswerte des Zahlungspflichtigen zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens nicht aus, um auch nur die Aufwendungen für das Insolvenzverfahren zu tragen, so wird die Eröffnung des Verfahrens mangels kostendeckenden Kapitals gemäß 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Nr. 1 InsO abgetan. Eine ordnungsgemäße Liquidation des Schuldnervermögens ist in diesem Falle nicht gegeben. 2 S. 2 Der Antrag ist nicht anwendbar, wenn ein Kreditgeber oder - auch ein nicht beteiligter - Dritter, mit Ausnahmen des beauftragten Konkursverwalters, einen Vorschuss auf die Prozesskosten zahlt.

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