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Kraftfahrtversicherung
Kfz-VersicherungDie Kfz-Versicherung umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Versicherung ist eine Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung für die Kfz. Eine Kfz-Versicherung sichert die Straßenbenutzer vor den Auswirkungen eines Verkehrsunfalles ab und betrifft sowohl den Besitzer und Besitzer des versicherungspflichtigen Fahrzeuges als auch alle zugelassenen Kraftfahrer. In Deutschland ist die Kfz-Versicherung für jedes Auto obligatorisch. Es sichert vor den wirtschaftlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalles!
Es kann sich um eine einfache Haftpflicht- oder eine Zusatzversicherung mit Voll- oder Teilkasko handeln! Wer seine Autoversicherung regelmässig vergleicht und zum billigsten Provider wechselt, kann viel Kosten einsparen! Der Autoversicherungsvertrag basiert auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), die sich jedoch in ihrer Konkretisierung von Versicherungsform zu Versicherungsform ändern können.
Die Kfz-Versicherung umfasst die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung. Da in der BRD die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, muss jeder Autobesitzer eine solche Versicherung absichern. Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sichert alle Unfallopfer in Deutschland ab, d.h. sie umfasst Schadenersatzforderungen, die einem Dritten im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Kraftfahrzeuges erwachsen.
Unabhängig vom Verschulden regelt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. In der EU ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung grundsätzlich gleich strukturiert, die Versicherungssummen können jedoch sehr unterschiedlich sein. Die Mindestversicherungssumme nach 4 PflVG beträgt in Deutschland 7,5 Mio. EUR für den Personenschaden (je Geschädigter), 1.120.000 EUR für den Sachschaden und 500.000 EUR für den Vermögensschaden.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist in diesem Zusammenhang immer zur Zahlung an den Verletzten gezwungen. Ausgenommen hiervon ist der vorsätzliche Schaden sfall, in dem der Versicherungsgeber nicht haftet. Der zweite Bestandteil der Kfz-Versicherung ist die Vollkaskoversicherung, auch Kfz-Versicherung oder Kfz-Versicherung. Der Deckungsschutz umfasst in der Regel den Schutz des Fahrzeugs vor Zerstörungen, Beschädigungen und Diebstählen sowie vor Beschädigungen durch Feuer, Explosionsgefahr, Gewitter, Blitzschlag, Hagelschlag, Überschwemmungen und Kollisionen mit dem Pelz.
Der in der Regel teuere Vollkaskoschutz sichert das Auto auch bei persönlicher Fahrlässigkeit und Zerstörungswut ab. In Deutschland ist die Kfz-Versicherung hauptsächlich für ein Jahr gültig. Im Schadensfall sind Versicherte und Versicherung gegenseitig zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages befugt. Den Versicherungsnehmern steht auch ein Kündigungsrecht gegenüber ihrer Kfz-Versicherung zu, wenn der Versicherungsgeber den Preis erhöht.